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Schulische Tagesbetreuung und Hort die Möglichkeiten in der Gemeinde Oberperfuss.

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Präsentation zum Thema: "Schulische Tagesbetreuung und Hort die Möglichkeiten in der Gemeinde Oberperfuss."—  Präsentation transkript:

1 Schulische Tagesbetreuung und Hort die Möglichkeiten in der Gemeinde Oberperfuss

2 2 Schulische Tagesbetreuung (=STB): Pädagogisches Gesamtkonzept von Schule und Gemeinde; Bildung Erziehung Betreuung Ganzheitliches Angebot der Schule Die Unterschiede September 2015Klingenschmid Friedl Hort: Pädagogische Bildungseinrichtung der Gemeinde; Erziehung Betreuung Bildung Familienergänzend und - unterstützend

3 3 Das Angebot Schulische Tagesbetreuung (=STB): an Schultagen (186 Tage) ab Unterrichtsende bis mind. 16:00 bis max. 18:00 Anmeldung bedeutet Teilnahmepflicht mit Anwesenheitspflicht Hort: evtl. ganzjährig (auch in den Ferien) ab spätestens 12:00Uhr bis min. 16:00 (max. 19:00) Anmeldung bedeutet Teilnahmemöglichkeit und Anwesenheitsmöglichkeit

4 4 Handelnde Personen Schulische Tagesbetreuung (=STB): Durchführende Personen: Lehrerin Sozialpädagogin Erzieherin Freizeitpädagogin Dienstgeber: Land Tirol Gemeinde Oberperfuss Hort: Durchführende Personen: Erzieherin Sozialpädagogin Kindergartenpädagogin (mit Zusatzausbildung Hort) Lehrerin Dienstgeber: Gemeinde Oberperfuss

5 5 Unterschiede/ Gemeinsamkeiten STB: Kinder der Volksschule (evtl. der NMS Kematen) nur an Unterrichtstagen (Allerseelen, Landesfeiertag, Freitage..) Mittagessen Hausaufgaben - erledigt Hort: Kinder ab Pflichtschulalter bis Ende der Schulpflicht Ganzjährig, auf jeden Fall an Kindergartentagen Mittagessen Hausaufgaben - erledigt

6 6 Teilnehmerzahlen Schulische NB: Verpflichtend ab 15 (maximal 19) Schulartenübergreifend: 2 VS und NMS Kematen möglich ab 12 Achtung: Mo: 5 K; Di: 3 K; Mi: 3 K; Do: 4 = 15 K. – ja, aber nur von Mo bis Do; freiwillige STB: ab 7 möglich Hort: Hortgruppen: mindestens 12 höchstens 20 geringfügige Über- und Unterschreitungen kurzzeitig erlaubt; Kleingruppenhort: mind. 5; max. 11 Kinder; Wochenöffnungszeit: mind. 25 und max. 60 Stunden

7 7 Zwei Möglichkeiten der Schulischen Tagesbetreuung Besonderheiten und Informationen zur „Schulischen Tagesbetreuung“ Verschränkte Abfolge Alle Kinder einer Klasse MÜSSEN jeden Tag teilnehmen; Ablauf: mehrmaliger Wechsel im Laufe eines Tages (Unterrichts-, Lernzeit und Freizeit) Getrennte Abfolge: Keine verpflichtende Teilnahme einer Klasse; tagesweise Teilnahme möglich Ablauf: zeitlich klar getrennter Ablauf von Unterricht (am Vormittag), Lernzeit und Freizeit (am Nachmittag)

8 8 Anforderungen: Einnahme von Verpflegung Eigener Arbeitsplatz (im Klassenzimmer möglich) Lernort (im Klassenzimmer möglich) Rückzugsmöglichkeit (im Klassenzimmer möglich aber nicht ideal) Möglichkeiten für Freizeit: Musikraum, Turnsaal, Werkraum, Spielplatz, Besonderheiten und Informationen zur „Schulischen Nachmittagsbetreuung“

9 9 Gestaltung der STB Gegenstands- bezogene Lernzeit Festigung Förderung – Schule (M, DLS) kein neuer Lehrstoff Lehrerin (0, 1, 2, 3, 4, 5 Stden = Elternmitsprache) verantwortlich = Dir. Individuelle Lernzeit Selbstständig lernen, Hausübungen, vorbereiten Lehrerin oder Erzieherin (10, 8, 6, 4, 2, 0 Stden - Elternmitsprache) verantwortlich = Dir. + BGM Freizeit Spaß, Spiel, Sport, Musik, Kreativität, …. Erzieherin, Lehrerin, Freizeitpädagogin + Elternmitsprache verantwortlich = Dir. + BGM

10 10 Beispiele für Wochenpläne MoDiMiDoFr 1.StdeGLZ FreizeitGLZ 2. StdeFreizeit GLZFreizeit 3. StdeFreizeit 4. StdeFreizeit MoDiMiDoFr 1.StdeGLZILZFreizeitGLZILZ 2. StdeFreizeitILZGLZILZFreizeit 3. StdeFreizeit 4. StdeFreizeit MoDiMiDoFr 1.StdeILZ 2. StdeILZ 3. StdeFreizeit 4. StdeFreizeit

11 11 Kinder müssen am Betreuungsteil teilnehmen. Abmeldung nur zum Halbjahr möglich (in verschränkter Form nicht möglich) Kosten für die Eltern: Betreuungsbeitrag für Freizeit - (gemeindeabhängig) Verpflegungsbeitrag (ca. 5,-- tägl.) Personalkosten für die Freizeit: Verantwortung der Gemeinde; Förderungen vom Bund (9.000,-- pro Gruppe) vom Land (abhängig vom Elternbeitrag 35,--) 50% der Abgangskosten/ Abdeckungsrichtlinie (Restbetrag) Landesförderung: Gruppenräume bis zu 55.000,-- (einmalig) Schulische Tagesbetreuung - Informationen

12 12 Bundesförderung (bis zum Schuljahr 2018/19) – lt. Land Tirol Vereinbarung Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen Personalaufwand im Freizeitbereich (ab dem SJ 2015/16 Euro 9.000,-- pro Gruppe und Schuljahr ) infrastrukturelle Maßnahmen in Zusammenhang mit der Einrichtung neuer Tages- betreuungen (je Gruppe max. Euro 55.000,--)

13 13 Landesförderung Abgangsdeckung 50% an Personalkosten (=Abgang), die nach Abzug von Betreuungsbeiträgen und Förderung lt.§4 Förderrichtlinien des Ausbaus entstehen.

14 14 Freizeitbereich (Spielen) und Lernen muss trennbar sein Gruppenraum (2,5 m 2 freie Bodenfläche pro Kind) Pädagogisches Konzept – Leiter und Gemeinde (Eltern) Keine Anwesenheitspflicht der Kinder bis zu einem best. Zeitpunkt, aber verbindliche Anmeldung für best. Tage Beiträge der Eltern: im Ermessen der Gemeinde (von ca. € 70,-- bis € 150,--) Hort in Oberperfuss – nur befristet -Adaptierungen sind notwendig -Investitionskostenförderungen sind der Gemeinde Oberperfuss bekannt; Personalkostenförderung durch das Land: 50% der Personalkosten ohne Dienstgeberbeiträge Hort Informationen

15 15 Die Flexibilität des Hortes ist wesentlich größer; Die STB liegt mehr in der Verantwortung der Schule; Der Hort liegt mehr in der Verantwortung der Gemeinde und die Gemeinde kann wesentlich mehr mitbestimmen; Der räumliche Aufwand für den Hort ist größer; Der Personalaufwand für den Hort ist größer (eigene Leiterin und Doppelbesetzung ab 20 Kindern notwendig); Eine dauerhafte Einrichtung des Hortes in Oberperfuss ist teurer als die schulische Tagesbetreuung; Die Entscheidung ob Hort oder STB trifft die Gemeinde!!! Zusammenfassend

16 16 Fragen

17 17 Danke für Ihr Kommen und Ihr Interesse!


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