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Veröffentlicht von:Berlin Zepf Geändert vor über 10 Jahren
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Herzlich Willkommen Zum Thema Nachmittagsbetreuung
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Nachmittagsbetreuung für allgemein bildende Pflichtschulen
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"Die schulische Tagesbetreuung ist ein Angebot und keine Verpflichtung!" Volksschulen Hauptschulen Sonderschulen Polytechnische Schulen
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Wozu Nachmittagsbetreuung Sinngemäß: eine Harmonisierung mit der Berufswelt der Eltern. Anliegen des BMUKK, einen entscheidenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten und den Kindern förderliche Bedingungen für das Lernen zu bieten.
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Gemäß § 8 d Abs. 3 SchOG muss eine Schule bzw. der Schulerhalter Betreuungsstunden anbieten, sobald 15 Schülerinnen und Schüler an der NB interessiert sind und wenn die örtlichen (räumlichen) Voraussetzungen gegeben sind.
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Formen der schulischen Tagesbetreuung Getrennte Abfolge: Angebot nur nach dem Unterricht Unterrichtsteil vom Betreuungsteil getrennt Gruppengröße: mindestens 15 Schüler/innen pro angebotenem Tag mindestens bis 16:00 Uhr tageweise Anmeldung möglich Verschränkte Abfolge: Angebot vor –und nachmittags Unterrichtsteil (Pflichtgegenstände) mit Betreuungsteilen vermischt jeweils eine ganze Klasse nimmt an der Betreuung teil (2/3 Beschluss notwendig) Lernfelder und Projekte wechseln mit Erholungsphasen ab Aufteilung: von Montag bis Freitag möglich
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Möglichkeiten Klassenübergreifend Schulstufenübergreifend Schulübergreifend
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So wurde anfänglich informiert: (diese Information sitzt bei vielen heute noch abschreckend im Hinterkopf )
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Bereiche Wie wird betreut: Gegenstands- bezogene Lernzeit Individuelle Lernzeit Freizeit
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Anzahl der Stunden / Wertigkeit Pro Gruppe (= 15 Schüler) 5 Stunden Die Wertigkeit der Stunden variiert in den Bereichen: – 1 Stunde Gegenstandsbezogenes Lernen: 100% – 1 Stunde Individuelles Lernen: 50 %
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Wie unterscheiden sich die Bereiche?
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Wie unterscheiden sich die Bereiche Gegenstands- bezogene Lernzeit Festigung, Förderung und Sicherung des Lehrstoffs Betreuung durch Lehrpersonen, indiv. Förderung möglich Keine Kosten (außer: Ausspeisung), Stunden vom Bund zugeteilt
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Individuelle Lernzeit Erledigen der Hausübungen, Wiederholen und Üben des Stoffes Betreuung durch Lehrpersonen Keine Kosten, (außer: Ausspeisung) Stunden vom Bund
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Freizeit Freie Spiele, Sport, Basteln, Musik, Ausgänge Betreuung durch qualifiziertes Personal, wird von der Gemeinde gestellt Kosten: monatlich 80 Euro + Kosten für die Ausspeisung
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Übliche Verteilung der Bereiche 3 Stunden gegenstandsbezogene Lernbetreuung 4 Stunden individuelle Lernbetreuung
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Änderung der Verteilung möglich Muss vom Schulforum beschlossen werden!
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Organisation An mindestens zwei Nachmittagen (bei 1 Gruppe) Bis 16 Uhr mindestens (für VS ausreichend) Es müssen nicht beide Nachmittage in Anspruch genommen werden (private Verpflichtungen, Vereine, Nachmittagsunterricht…)
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Zusammenfassung Angebot Pflicht, Annahme freiwillig 15 Schüler Pro Gruppe Kosten nur für Freizeitbetr. Gegenst. Individuell Freizeit Unterschiedl. Wertigkeit Schulforum beschließt Änderungen Mind. 2 Nachmittage Bis 16 Uhr
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Wichtiger Hinweis: Wenn Kinder in der Nachmittagsbetreuung sind, haben sie anschließend zu Hause keine Hausübungen zu erledigen!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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