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Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,

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Präsentation zum Thema: "Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,"—  Präsentation transkript:

1 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Organisatorisches I Sprechzeiten: Felix Probst: Di 13-14; Mi Uhr, Zi 117 WiWi Alte PO: Stoffumfang identisch mit neuer PO Skripten: Basisliteratur: Vorlesungsskript „Die öffentlichen Einnahmen“. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

2 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Organisatorisches II Empfohlene Lehrbücher: Brümmerhoff: „Finanzwissenschaft“ oder Blankart: „Öffentliche Finanzen in der Demokratie“. Folien sind am Tag nach der Übung unter abrufbar. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

3 Aufbau und Ablauf der Übung
Grds.: Theoretische Erläuterungen, Übung am großen (fiktiven) Klausurfall. Heute: Begrifflichkeiten Kurze Zusammenfassung des relevanten Prüfungsstoffes Mini-Fallbeispiel zum Leistungsfähigkeitsprinzip Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

4 Öffentliche Einnahmen?
Grundkurs „Finanzminister“: Staatseinnahmen jeder Art werden betrachtet. Eigentlich geht es nur um die Einnahmenseite. Häufig kann aber eben nicht sinnvoll von der Ausgabenseite abstrahiert werden. Z.B. Mehrwertsteuer wird erhöht, um gleichzeitig den Steuerfreibetrag für Geringverdiener zu erhöhen. Bsp: Anwohner zahlen Beiträge für den Bau einer Autobahnausfahrt. Neue Steuer wird zur Senkung anderer Steuer verwendet. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

5 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Allokationsbegriff I Def. Allokation: Zuteilung von Gütern und Faktoren auf Personen oder Produktionsprozesse im Hinblick auf einen effizienten Ressourceneinsatz. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

6 Allokationsbegriff II
Def. Allokation: Zuteilung von Gütern und Faktoren auf Personen oder Produktionsprozesse im Hinblick auf einen effizienten Ressourceneinsatz. Die Allokations-Tortilla; was zählt, ist die Größe des Kuchens Zwiebeln Kartoffeln Eier Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

7 Öffentliche Einnahmen und Distribution
Def. Distribution: (Um)Verteilung Was zählt ist, wer welches (wie große) Stück vom Kuchen bekommt. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

8 Allkokation und Distribution revisited I
U(Dr. Allinger) U(Probst) N = Nirvana-Nutzenmöglichkeitskurve N N‘ = erreichbare Nutzenmöglichkeitskurve N‘ W = Laissez-faire Lösung W E E = Ergebnis bei Egalitarismus R R = Rawls-Lösung Redistributionskosten Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

9 Allokation und Distribution revisited II
Auch Allokation und Distribution können nicht immer getrennt voneinander betrachtet werden: Das Ausmaß an Distribution hat nämlich beim Vorliegen von (Re)Distributionskosten Auswirkungen auf die Größe des Kuchens. Redistributionskosten bestehen u.a. in negativen Anreizwirkungen, Steuererhebungs- und Geldverteilungskosten, dementsprechend auch Steuervermeidungskosten, Verzerrungen des Preissystems und ähnlichen Effekten, auf die jeweils noch eingegangen wird. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

10 Öffentliche Einnahmen und allokative Effizienz
Allokative Effizienz in Bezug auf öffentliche Einnahmen: Allokativ effizient sind öffentliche Einnahmen dann, wenn sie bei gegebenen (Steuer)aufkommen einen möglichst geringen Schaden anrichten. Schäden in Form von volkswirtschaftlichen Verlusten entstehen neben dem Verwaltungsaufwand in erster Linie durch die Verzerrung des Preissystems und die damit verbundenen Fehlallokationen. Ziel: Minimierung dieser sog. Excess burden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

11 Öffentliche Einnahmen und Distribution
In diesem zentralen Themenkomplex wird untersucht, wer durch eine Steuer oder Abgabe wie betroffen wird. Im Rahmen sogenannter Inzidenzanalysen kann dann ermittelt werden, welche Auswirkungen eine Steuer auf dem Arbeits-, Güter- oder Kapitalmarkt haben wird. Ob also z.B. die Einführung oder Erhöhung einer Umsatzsteuer die Produzenten oder die Konsumenten letztlich mehr belastet und warum, wird in diesem Kapitel beleuchtet werden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

12 Steuerlastverteilungsidee I: Das Äquivalenzprinzip
Gemäß dem Äquivalenzprinzip sind öffentliche Einnahmen als Entgelt für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben anzusehen anzusehen und dementsprechend ausgestalten. Es soll also zahlen, wer: die Kosten verursacht oder den Nutzen trägt (falls eine Zurechnung der Kosten wie in der Realität häufig nicht ohne weiteres zurechenbar ist) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

13 Steuerlastverteilungsidee II: Das Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip (ability to pay principle) besagt grob vereinfacht, dass jeder so viel zahlen soll, wie er kann. Besteuert wird also die Fähigkeit Steuerlasten zu tragen. Schwierigkeit: Operationalisieren der schwammigen Begriffe wie Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit. Ziel: Ableitung von Implikationen für ein „gerechtes“ Steuersystem, in dem sowohl horizontale als auch vertikale Gerechtigkeit verwirklicht sind. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

14 Operationalisierung von „Leistungsfähigkeit“ I
Was bedeutet überhaupt Leistungsfähigkeit Verfügungsgewalt über Zahlungsmittel? Gesamte ökonomische Position (full wealth)? Soll- oder Istpositionen? Fähigkeit, Nutzeneinbußen durch die Besteuerung zu verkraften? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

15 Operationalisierung von „Leistungsfähigkeit“ II
Welche Indikatoren können als Indikatoren für die Leistungsfähigkeit dienen? Mögliche Bemessungsgrundlagen: Einkommen Vermögen Konsum Kombinationen In Deutschland: Einkommen als Bedürfnisbefriedigungspotential (also: Abzug von Sonderlasten, Werbungskosten etc.) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

16 Operationalisierung von „Leistungsfähigkeit“ III
Was soll die geeignete Bezugsperiode sein Jahr? Lebenszyklus? Horizontale Gerechtigkeit kann bei nichtproportionalen Tarifen vermutlich nur unter Verwendung einer Lebenszyklusperspektive erreicht werden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

17 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Miniaufgabe: Nehmen Sie aus finanzwissenschaftlicher Sicht Stellung zur jährlichen Steuerveranlagung und zum Ehegatten- bzw. Familiensplitting. Inwiefern spielt die Ausgestaltung des Steuertarifs für ihre Aussagen eine Rolle? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

18 Proportionaler Tarif ohne Freibeträge I
Y t‘ Zwei Individuen (Lebensdauer = 10 Jahre) haben ein identisches Lebenseinkommen von 100. Individuum I verdient (und versteuert) 1x100, Individuum II hingegen 5x20. 20 100 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

19 Proportionaler Tarif ohne Freibeträge II
Bei einem proportionalem Tarif ohne Freibeträge ist das Gebot horizontaler Gerechtigkeit auch bei jährlicher Besteuerung verwirklicht. Individuum 1 und Individuum 2 haben bei gleichem Einkommen auch die gleiche Steuerlast zu tragen. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

20 Progressiver Tarif mit Freibeträgen I
Y t‘ t‘ 100 20 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

21 Progressiver Tarif mit Freibeträgen II
Der Progressionseffekt und die Freibetragsregelungen führen dazu, dass c.p. ein „Einmalverdiener“ deutlich schlechter gestellt wird als jemand, der ein regelmäßiges Einkommen bezieht. Durch die jährliche Steuerveranlagung wird mithin das Gebot horizontaler Gerechtigkeit verletzt. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

22 Ehegatten- und Familiensplitting
Zwei Individuen haben ein identisches Einkommen von 100. Individuum I ist alleinstehend, Individuum zwei hat eine Frau und drei Kinder. Es besteht die Möglichkeit des Familiensplittings. T Y t‘ t‘ 100 20 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

23 Ehegatten- und Familiensplitting
Bei einem progressiven Tarif mit Freibeträgen wird der Familienvater einem Alleinstehenden gegenüber klar bevorteilt. Stellt man auf das Individuum als Bezugseinheit der Leistungsfähigkeit ab, ist horizontal ungerecht. „Gerecht“ ist eine solche Behandlung, wenn man die Familie als richtige Bezugseinheit ansieht. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke


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