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Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,

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Präsentation zum Thema: "Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,"—  Präsentation transkript:

1 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Organisatorisches Die Sprechstunde findet diese Woche statt dienstags am Mittwoch von statt. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

2 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Aufgabe Die deutsche Firma Yildiz im schönen Rheinland habe ein Monopol auf die industrielle Herstellung von Dönerspießen. Welche allokativen Auswirkungen hat es, wenn man den Gewinn der Firma Y besteuert und die daraus erzielten Einnahmen als Subvention an die Dönerspießkäufer verwendet? Für die 1 in der Klausur: Besser Wert- oder Mengensubventionierung durchführen? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

3 Allokative Ausgangssituation
Bedingt durch die monopolistische Marktstruktur besteht bereits Wohlfahrtsverlust in Form der gemusterten Fläche. x K‘ W‘ K‘ W‘ E‘ p pc p* E‘ xc x* Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

4 Exkurs: Gewinnsteuer bei vollkommener Konkurrenz (I)
p* K‘ W‘ p Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

5 Exkurs: Gewinnsteuer bei vollkommener Konkurrenz (II)
Eine Gewinnsteuer führt kurzfristig weder zu einer Preis- noch zu einer Mengen-Reaktion und erscheint daher auf den ersten Blick als allokativ sehr vorteilhaft. Langfristig beeinflusst sie aber die Total-Entscheidung der Unternehmer, die ihr Kapital anderswo rentabler einsetzen können, wobei gerade Finanzkapital in Bezug auf Renditeänderungen sehr elastisch reagiert. Im Übrigen muss darauf geachtet werden, dass die verbleibende Produzentenrente die Fixkosten deckt. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

6 Gewinnsteuer im Monopolfall (Absolutbetrachtung)
Die gewinnoptimale Preis-Mengen-Kombi ändert sich nicht. Der Abstand zwischen U und K ist nach wie vor bei xc am größten. U K K UC T U xc x Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

7 Gewinnsteuer im Monopolfall (Marginalbetrachtung)
x K‘ W‘ K‘ W‘ E‘ p pc T E‘ xc Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

8 Gewinnsteuer im Monopolfall
Zumindest kurzfristig führt eine Gewinnsteuer im Monopolfall zu keinen Zusatzlasten der Besteuerung. Eine Gewinnbesteuerung ist also im Grundsatz allokativ neutral. Langfristig werden auch im Monopolfall Ausweichreaktionen erfolgen (allerdings später als unter vollkommener Konkurrenz, weil einem (fetten) Monopolisten wahrscheinlich auch nach einer Beschneidung seines Gewinnes noch eine genügende Kapitalrendite verbleibt. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

9 Exkurs: Praktische Probleme der Gewinnbesteuerung
Unternehmen maximieren häufig gar nicht den Gewinn, sondern den Umsatz. Unternehmen kennen oft ihre Grenzkosten gar nicht, sondern kalkulieren mit einem Aufschlag auf ihre Durchschnittskosten. Gewinne können teilweise recht gut im Unternehmen versteckt werden (Rolls-Royce des Geschäftsführers....) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

10 Exkurs: Mengen- und Wertsteuer bei vollkommener Konkurrenz
K‘(1+t) K‘+T W‘, K‘, p K‘ pbr p* pnet W‘ xt x* x Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

11 Exkurs: Mengen- und Wertsteuer bei vollkommener Konkurrenz
Bei vollkommener Konkurrenz führen Mengen und Wertsteuer bei gleichem Steueraufkommen zu den gleichen allokativen Verzerrungen. Welche Steuerart man bevorzugt, ist somit aus allokativer Sicht egal. Auch aus distributiver Sicht unterscheiden sich die Steuern nicht (auch wenn gelegentlich das Gegenteil behauptet wird...) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

12 Exkurs: Mengensteuer im Monopolfall
xc K‘ W‘ E‘ pc K‘ W‘ E‘ p xt P1 brutto E‘t W‘- t P1 netto p* X* Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

13 Exkurs: Wertsteuer im Monopolfall
xc K‘ W‘ E‘ pc K‘ W‘ E‘ p xt P1 brutto E‘t W‘t P1 netto p* X* Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

14 Zurück zur Aufgabe: Mengensubvention im Monopolfall
K‘ W‘ E‘ p Pc+s E‘ W‘ K‘ Pc alt s p* E‘s W‘+S xc xs X* x Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

15 Mengensubvention im Monopolfall I
Durch die Subvention werden mehr Dönerspieße (zu einem höheren Bruttopreis) nachgefragt als ohne Subvention. Dadurch steigt die abgesetzte Menge von xc auf xs und der gemusterte Wohlfahrtsverlust sinkt im Umfang der rosa Fläche. Durch die Subventionierung kann also isoliert betrachtet eine allokative Besserstellung erreicht werden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

16 Mengensubvention im Monopolfall II
Die höheren Gewinne durch die Subvention führen übrigens auch zu höheren Steuereinnahmen aus der Gewinnsteuer, welche wiederum das Subventionsvolumen erhöhen usw. Dieser „Selbstverstärkungseffekt“ geht aber recht bald gegen null, ist also nicht endlos. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

17 Allokative Würdigung der Maßnahme
Wenn das Subventionsvolumen tatsächlich durch die Gewinnsteuer allokativ neutral aufgebracht werden kann, sollte die Maßnahme aus allokationstheoretischer Sicht auf jeden Fall durchgeführt werden. In der Praxis wird eine sinnvolle Durchführung der Maßnahme vermutlich am zu hohen Verwaltungsaufwand scheitern Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

18 Wert- oder Mengensubvention?
K‘, W‘, E‘, p Pc+s W‘ K‘ s p* W‘S E‘ E‘s xc xs X* x Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

19 Wert- oder Mengensubvention?
Bei einer Wertsubvention muss für die gleiche Preis-Mengen-Wirkung eine deutlich höhere Subvention gezahlt werden. Das gelbe Rechteck (aus der Mengensubventionsgraphik) ist deutlich kleiner als das grüne. Eine Mengensubvention ist somit aus allokativer Sicht eindeutig vorzugswürdig! Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke


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