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Nachtrag zur Sprechstunde:

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Präsentation zum Thema: "Nachtrag zur Sprechstunde:"—  Präsentation transkript:

1 Nachtrag zur Sprechstunde:
= Wohlfahrtsverlust durch Übernutzung =Wohlfahrtsgewinn durch Ausschluss W‘ W´gesamt = Wohlfahrtsverlust durch Ausschluss + K´ges K´Crowding K‘(Ausschließung) Nutzungsmenge (X) N** N* NLF Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

2 Nachtrag zur Vorlesung
Grenzfang (zusätzlich gefangene Fische pro weiterem Fischer) Fische Durchschnittsfang (durchschnittlich gefangene Fische) l Wohlfahrtsver-lust durch Überfischung Fischer F* F Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

3 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Aufgabe: Kommt es grundsätzlich ohne staatliches Eingreifen zu einem allokativ optimalen Niveau an innerer Sicherheit? Kann dies eventuell auch bei privater Organisation (Anwohner organisieren den Schutz ihrer Straße durch private Sicherheitsdienste) gewährleistet werden? Gehen Sie vor diesem Hintergrund auf den Zusammenhang von Nutzungs- und Bereitstellungsentscheidung ein und arbeiten Sie anhand geeigneter Graphiken. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

4 Innere Sicherheit als Öffentliches Gut
Nichtausschließbarkeit: Weitgehend gegeben, Ausschließung zumindest innerhalb des geschützten Pools kaum möglich. Nichtrivalität Weitgehend gegeben; dass auch ein anderer von „meinem Polizisten“ profitiert schadet mir im Normalfall nicht. => Ziemlich reines Öffentliches Gut Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

5 Grundsätzliche Vorgehensweise:
Bei fehlender Ausschließbarkeit ist immer die Bereitstellungsentscheidung betroffen. Fehlende Rivalität betrifft die Nutzungsentscheidung Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

6 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Bereitstellungsentscheidung I: Exkurs: Horizontale Aggregation bei privaten Gütern P, W‘, K‘ W‘Ges P W´ Klaus W´ Hans W´ Berta xH xB xK xGesamt Menge Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

7 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Optimales Angebot ohne Staat? Bereitstellungsentscheidung mit vertikaler Aggregation als Folge der Nichtausschließbarkeit. P, W‘, K‘ W´gesamt K‘1 K‘2 W´ Berta W´ Klaus W´ Hans Menge X2 X1* X2* Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

8 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Schlussfolgerung I. Bei Nichtausschließbarkeit kommt ohne Staatseingriff entweder gar kein, oder ein allokativ zu geringes Angebot zustande. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

9 Die Einführung privater Sicherheitsdienste
Großes Organisations- und Transaktionskostenproblem (auch innerhalb der einzelnen Straße ist Innere Sicherheit ein Öffentliches Gut) Privater Sicherheitsdienst interessiert sich nur für die eigenen Anwohner, folgen von Kriminalität für die „Außenwelt“ bleiben unberücksichtigt! Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

10 Positive externe Effekte innerer Sicherheit
P, W‘;K‘ W‘ges W‘int K‘ x* P* p1 W‘ext x1 x Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

11 Positive externe Effekte innere Sicherheit
Die Menge an innerer Sicherheit fällt zu klein aus, weil positive externe Effekte naturgemäß unberücksichtigt bleiben. Diebstähle eigener Krimineller in der Nachbarstraße Verkauf von Drogen/Musik aus heimischer Produktion in die Nachbarstraße Zuschlupf für Steuerkriminelle etc. => Dezentrale Entscheidung führt aufgrund externer Effekte ohne Staatseingriff nicht zum Optimum, Besserstellungspotential in Höhe des pinken Dreiecks Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

12 Nutzungsentscheidung und innere Sicherheit
Grundsätzlich Nichtrivalität Erst wenn mein eigenes Risiko steigt, weil „mein“ Wachmann gerade anderswo jemanden verhaftet, kommt es zu Rivalitität in Form von Übernutzungskosten. Annahme: Private Wachleute interessieren sich kein bisschen für Verbrechen, die außerhalb ihrer Auftragszone liegen. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

13 Die Nutzungsentscheidung (hier ohne Ausschlusskosten)
= Wohlfahrtsverlust durch Ausschluss W‘, K‘,p W´gesamt p K´Crowding Menge (mit)geschützter Bürger N mit Ausschluss N* Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

14 Nichtrivalität und Bereitstellung:
Sind die GK der Nutzung gleich Null, kann allokativ für die zusätzlichen Nutzer nur ein Angebot zum Nulltarif sinnvoll sein. Bei echter Nichtrivalität macht also ein Ausschluss allokativ keinen Sinn, selbst wenn er möglich wäre. Wir haben es dann nicht mit mangelnder Ausschließbarkeit, sondern mit mangelnder Sinnhaftigkeit eines Ausschlusses zu tun. Zum Nulltarif bietet aber kein privater an => Bereitstellungsentscheidung ist wieder betroffen! Auch Nichtrivalität kann somit über Umwege eine staatliche Bereitstellung (nicht notwenigerweise eine staatliche Produktion) rechtfertigen. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

15 Aufgabe (heute nur Teil I)
Stellen Sie eine Pigoubesteuerung anhand eines beliebigen Gutes x dar. Sind Situationen denkbar in denen diese auch allokativ nicht zu einem optimalen Ergebnis führen? Ist eine Pigoubesteuerung des Verursachers immer das beste Mittel zur Internalisierung externer Effekte? Gehen Sie bei ihrer Antwort auch auf denkbare Alternativen ein. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

16 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Pigousteuer K´ges K´int+t W‘, K‘, p } K´int t p* p } K´ext t } t x(q) x* x1 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

17 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Auswertung: Wenn die rote Fläche so groß wird, dass die verbleibende Produzentenrente nicht genügt, um die Fixkosten zu decken, scheidet der Anbieter komplett aus dem Markt aus. Dann führt eine Pigousteuer möglicherweise nicht mehr zum optimalen Ergebnis. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke


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