Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann"—  Präsentation transkript:

1 Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann
Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann? Rechtskonforme Erbringung behördlicher Dienstleistungen und vergaberechtliche Besonderheiten Wiesbaden, 30. Oktober 2009 Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Barbara von der Recke

2 Schweinegrippe und Vergaberecht
Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

3 Hohe Ansteckungsgefahr
Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Vorsorgemaßnahmen erforderlich Handlungsfähigkeit der Behörde sicherstellen Ist hierbei das Vergaberecht zu berücksichtigen?

4 Vergaberecht - Was ist das?
Beschaffung von Leistungen und Gütern Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe durch die öffentliche Hand in wettbewerblichen Verfahren Sinn und Zweck:  ökonomische Verwendung von Steuergeldern  diskriminierungsfreier Wettbewerb Ursprung:  Haushaltsrecht von Bund / Ländern / Gemeinden  Europarecht: Gemeinsamer Markt

5 Vergabepflichtige Aufträge der Behörden
Entgeltliche Verträge mit Unternehmen über Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Dienst- leistungen Liefer- leistungen Bau- leistungen freiberufliche Leistungen relevant für behördliche Maßnahmen bei der Schweinegrippe

6 Vorsorgemaßnahmen Beschaffung von Produkten:
Beschaffung von Leistungen: Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Hygienemaßnahmen Desinfektionsmaßnahmen Schutzmasken Schutzausrüstung Arzneimittel Impfstoffe Verstärkung von Personal Externe Dienstleister zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Hausmeister, IT, etc.) Schulung von Schutzmaß- nahmen durch Pandemie- helfer Erstellen von Pandemie- plänen Rettungsdienstleistungen

7 Vorsorgliche Markterkundung
Kein Vergaberecht Vergaberecht Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe wenn: Beschaffungsbedarf aufgezeigt wird Bedarfsprognosen aufgestellt werden Unternehmenskontakte hergestellt werden wenn: Bereich der Markterkundung verlassen wird, durch Forderung verbindlicher Preisangaben Verbindliche Ernennung von Lieferanten / Dienst- leistern

8 Schweinegrippe und Vergaberecht
Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

9 Grundlagen des Vergaberechts
Ebene EG-Ebene nationale Gesetzesebene nationale Verordnungsebene Verdingungsordnungen Regelungsmaterien EG-Richtlinien 4. Teil des GWB (§§ 97 ff.) Vergabeverordnung (VgV) VOL/A VOB/A VOF SektVo Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

10 Dienst- und Lieferleistungen
Schwellenwert für EU-Vergaben: € ,00 Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe oberhalb der Schwellenwerte unterhalb der Schwellenwerte § 97 ff. GWB VgV VOL/A ( Abschnitt) VOL/A (1. Abschnitt)

11 Verfahrensarten für die Vergabe
Verfahrensarten oberhalb der Schwellenwerte Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

12 Wege in das Nichtoffene und/oder Verhandlungsverfahren
Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren §§ 3, 3a VOL/A, Beispiele: Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Offenes Verfahren verursacht hohen Aufwand, der zum Vorteil im Missverhältnis stehen würde Zwecke der Forschung und Entwicklung Offenes Verfahren hat kein annehmbares Ergebnis gehabt Offenes Verfahren ist aus anderen Gründen unzweckmäßig (Dringlichkeit, Geheimhaltung) Leistung ist nur von einem beschränkten Kreis erbringbar Offenes/Nichtoffenes Verfahren hat kein annehmbares Ergebnis Zwecke der Forschung und Entwicklung Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar Technische/künstlerische Gründe, Ausschließlichkeitsrechte Dringlichkeit (sehr enge Voraussetzungen) Zusätzlichen Leistungen (+ weitere Voraussetzungen)

13 Fristen für das offene / nichtoffene Verfahren
Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren + Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Angebotsfrist: mind. 52 Tage ab Versand der Bekanntmachung Verkürzung der Angebotsfrist auf 36 (22) Tage möglich bei Vor- information Teilnahmeantrag 37 Tage ab Versand der Bekanntmachung Angebotsfrist mind. 40 Tage ab Auf- forderung zur Angebotsabgabe Verkürzung der Angebotsfrist auf 26 (22) Tage möglich bei Vor- information Bei Dringlichkeit: mind. 15 Tage ab Versand der Bekanntmachung; (10 Tage bei elektro- nischer Übermittlung) mind. 10 Tage ab Auf- forderung zu Angebots- abgabe -

14 Schweinegrippe und Vergaberecht
Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

15 Ausnahmen für Direktvergaben
Dringlichkeit Ausschließlichkeitsrechte Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe enger Anwendungsbereich Unmittelbare Gefahr für bedeutende Rechtsgüter Katastrophenfälle Seuchen Monopolstellung eines Unternehmers z.B. Patentrecht Urheberrecht Eigentum Abwendung akuter Gefahr und Gefährdung der Versorgungssicherheit erforderlich

16 Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (1)
Kein förmliches Vergabeverfahren erforderlich Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe Verhandlungsverfahren / freihändige Vergabe ohne Bekanntmachung und ohne Teilnahmewettbewerb ABER: Dokumentation über Vorliegen der Dringlichkeit erforderlich Vgl. BMVBW, Erlass vom bzgl. Hochwasserkatastrophe an der Oder

17 Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (2)
bei absehbarem Bedarf für Beschaffung von Vorsorgemaßnahmen, z.B. Pandemieplan durch Dritte Schutzmasken, Arzneimittel, Impfstoffe Hygienemaßnahmen Vergabe- verfahren erforderlich + Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe bei unvorhergesehenem oder unvorhersehbarem Bedarf an Zusätzlichen Vorsorgeprodukten Akut notwendige Dienstleistungen, z.B. externe Dienstleister, zusätzliches Personal Weiterführende Maßnahmen in der Behörde - Exklusiv- verhand- lungen zulässig

18 Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Vergaberechts
Vergabepflicht oberhalb der Schwellenwerte Vergabepflicht unterhalb der Schwellenwerte Ausgangslage Grundlagen des Vergaberechts Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe rechtliche Angreifbarkeit Primär- und Sekundärrechtsschutz nur Sekundärrechtsschutz u.U. nichtige Verträge

19 Vielen Dank für Ihr Interesse!
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Sekretariat Annette Tix Telefon + 49 (211) Telefax + 49 (211) Rechtsanwältin Barbara von der Recke Sekretariat Sonja Wallschläger Telefon + 49 (211) Telefax + 49 (211) Georg-Glock-Str. 4 D Düsseldorf


Herunterladen ppt "Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen