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Grundentgeltdifferenzierung

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Präsentation zum Thema: "Grundentgeltdifferenzierung"—  Präsentation transkript:

1 Grundentgeltdifferenzierung
(Grundmodell) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 + X * ERA- Eckentgelt Geldbetrag T 7 *Anmerkung: Heute haben wir jew. 7 Gruppen für K u.T, sowie 12 LG in der Summarik.

2 Grundentgeltdifferenzierung
(Alternativmodell) ZS 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 + X ES Die Eingangsstufe (ES) liegt immer um 1/3 der Differenz zur niedrigeren Entgeltgruppe unter der jew. EG. Die Zusatzstufe (ZS) liegt immer um 1/3 der Differenz zur höheren Entgeltgruppe über der jew. EG. Anmerkung: Heute haben wir 50 Geldbeträge allein im Angestelltenbereich!

3 Grundentgeltdifferenzierung
(Alternativmodell) Die Zusatzstufe ist anforderungsabhängig. Die Eingangsstufe ist eine Zeitstufe. Sie gilt für das 1. Jahr der Beschäftigung. Bewertet werden: Spezielle betriebl. Anforderungen an das Wissen und Können ausgeprägte betriebliche Spezialkenntnisse und/oder ausgeprägte aufgaben- bezogene Qualifikation

4 (Alternativmodell und BV-Regelungen)
Grundentgeltdifferenzierung (Alternativmodell und BV-Regelungen) 1. Konkretisierung der Kriterien für die Zusatzstufe. Aber: Nicht bewertet werden darf z.B.  Betriebszugehörigkeit  Anpassungsqualifizierung 2. Regelung zur Konfliktlösung über die Zusatzstufe. Einigung zwischen AG u. BR Entscheidung durch Los  In Betrieben mit mehr als 300 Beschäftigten wird auf Antrag e einer Betriebspartei das Alternativmodell eingeführt !  In Betrieben mit bis zu 300 Beschäftigten kann das Alternativmodell durch freiwillige BV eingeführt werden!


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