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Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach.

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Präsentation zum Thema: "Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach."—  Präsentation transkript:

1 Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach Rentenmodell gleitender Übergang über eine volle Erwerbsgeneration Vorteile: Kein Rentenjahrgang wird besser bzw. schlechter gestellt als ein anderer Zu Beginn keine zusätzlichen Ausgaben im Vergleich zum derzeitigen Rentensystems Umstellungen sind ohne große Probleme zu bewältigen Solidarische Alterssicherung Übergangsphase

2 Solidarische Alterssicherung Übergangsphase

3 Modellfälle 1.Standardrente: 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsentgelt 2.Rente an der Beitragsbemessungsgrenze: 45 Jahre mit doppeltem Durchschnittsentgelt 3.Rente bei unterdurchschnittlichem Verdienst: 45 Jahre mit 80% Durchschnittsentgelt 4.Rente mit Erwerbs- und Erziehungstätigkeit: 12 Jahre mit 80% Durchschnittsentgelt, 10 Jahre mit 100% Durchschnittsentgelt, 10 Jahre mit 40% Durchschnittsentgelt 2 Kinder Vergleich der Rentenhöhe: Geltendes Recht - Rentenmodell Solidarische Alterssicherung Verteilungseffekte

4 Solidarische Alterssicherung Verteilungseffekte

5 1.Freistellung des Existenzminimums: Die Anrechnung von Kinderfreibeträgen senkt den Beitrag zur Sockelrente für Eltern. 2.Aufbau der Sockelrente: Die Höhe der Sockelrente ist von Erwerbsarbeitszeiten unabhängig. 3.Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten in der Arbeitnehmerpflichtversicherung. 4.Kombination von Sockelrente und Kindererziehungszeiten: Rentenhöhe (Stufe 1+2 ohne Erwerbsarbeitszeiten) bei 2 Kindern 596 (12 Jahre KEZ) derzeit 157 (6 Jahre KEZ) 3 Kindern 689 (18 Jahre KEZ) derzeit 235 (9 Jahre KEZ) Solidarische Alterssicherung Anerkennung der Familienleistung durch

6 Jede Beitragszahlung führt von Beginn an zu einem zuneh- menden Rentenanspruch oberhalb des Existenzminimums Für Versicherte zu Beginn des Berufslebens und für Ver- sicherte mit unterdurchschnittlichen Einkommen stärkerer Anreiz, erwerbstätig zu sein und Beiträge zu zahlen Ein Rentenanspruch oberhalb von 410 wird im heutigen Rentensystem erst nach 16 Jahren Beitragszahlung mit Durchschnittsentgelt bzw. 32 Jahren mit 50% des Durch- schnittsentgelts erreicht Rentenanspruch im Rentenmodell:658 Solidarische Alterssicherung Anreizeffekte

7 Solidarische Alterssicherung Anreizeffekte

8 Solidarische Alterssicherung Anreizeffekte

9 Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.:(02 21) 77 22 – 218 Fax:(02 21) 77 22 – 116 E-Mail: lucia.schneiders-adams@kab.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln http://www.kab.de Stand: November 2004


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