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Veröffentlicht von:Poldi Lastinger Geändert vor über 10 Jahren
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Das Modell der Solidarischen Alterssicherung
Veranstaltung Ort Zeit
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Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Herausforderung an die sozialen Sicherungssysteme
Massenarbeitslosigkeit Demographische Entwicklung Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, deutliche Zunahme prekärer und sozial nicht gesicherter Jobs Minderung der Einnahmen in den Sozialversicherungen Unterbrochene Erwerbsbiographien bei Frauen und Männern Unzureichende Reformmaßnahmen Leitungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Soziale Sicherheit wird gefährdet – zukünftig drohende Altersarmut Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Herausforderung: Struktureller Wandel der Erwerbsarbeit
Abnahme Arbeitsvolumen in Mrd. Stunden: Alte Bundesrepublik 1960 bis 1990 um 19% von 56,34 auf 45,87 Deutschland 1990 bis 2004 um 6% von 59,67 auf 56,15 Abnahme sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit 1991: Insgesamt um 3,8 Mio. Personen bzw. 13% Vollzeit-Beschäftigung um 5 Mio. Personen bzw.18% 2001 zählen 17% der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland zu den Niedriglohnverdienern Von den 1961 – 65 Geborenen waren 53% vor dem 30. Lebensjahr arbeitslos, die Arbeitslosigkeit deckte im Durchschnitt 10% der gesamten bisherigen Erwerbsbiographie Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Arbeitsmarktentwicklung 1991 - 2006
Quellen: 1 Statistisches Jahrbuch 2006, 2 Statistisches Taschenbuch 2006, Bundesagentur für Arbeit
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Gesamteinkommen im Alter Netto-Gesamteinkommen von Ehepaaren und
alleinstehenden Männern und Frauen in Deutschland in % Quelle: Alterssicherung in Deutschland 2003 (ASID '03) Alterssicherungsbericht 2005
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Eine andere Reformpolitik
ist notwendig Wir brauchen eine finanzielle und soziale Nachhaltigkeit in der gesetzlichen Alterssicherung Es gibt Alternativen zum Abbau sozialer Leistungen und zur Privatisierung Unser Leitbild ist soziale Gerechtigkeit: Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Ziele sozialer Gerechtigkeit
Unsere Grundlage Ziele sozialer Gerechtigkeit soziale Absicherung für alle Mitglieder der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme ärmer machen soziale Teilhabe und Teilnahme aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung Zielsetzung und Aufbau
Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter Gewährleistung einer Mindestsicherung im Alter unabhängig von der Erwerbsbiographie Stufe 1: Die Sockelrente Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung Stufe 2: Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Schaffung eines Spielraums für Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung
Zielsetzung Weitere Ziele Eigenständige Alterssicherung für Männer und Frauen Verhinderung von Altersarmut Bessere Anerkennung der Familienleistung Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung Das Modell
Stufe 3 Betriebliche und Private Altersvorsorge Stufe 1 Sockelrente Stufe 2 Pflichtversicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente Pflichtversicherung für alle Einwohner und Einwohnerinnen Mindestsicherung unabhängig von der Erwerbsbiographie Voraussetzung: unbeschränkte Steuerpflicht (gewöhnlicher Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland, Aufbau zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr mit 2% pro Jahr Sicherungsniveau: soziokulturelles Existenzminimum, Dynamisierung entsprechend Stufe 2 Finanzierung: Beitrag auf alle positiven Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 40% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung Stufe 2: Pflichtversicherung
Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten: Leistungen beruhen auf Beitragszeiten Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten Generelles Ehegatten-Rentensplitting Absicherung der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung bis zum Renteneintrittsalter Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen bei 40 Entgeltpunkten: 1.030 EUR monatlich brutto Finanzierung: Beiträge vom Bruttolohn, paritätisch AG/AN, 60% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 3: betriebliche und private Altersversorgung Zusätzliche Altersvorsorge Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen Durch Senkung der Lohnnebenkosten entsteht Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen beitragsbezogen sein Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung Die 3 Stufen des Rentenmodells
Volksversicherung für alle EinwohnerInnen Sicherung des Existenzminimums Umlagefinanziert Beiträge aus allen positiven Einkünften Sozialer Ausgleich Stufe 1 Sockelrente Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen Sicherung über das Existenzminimum hinaus Umlagefinanziert Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung) Stufe 2 Arbeitnehmer-Pflichtversicherung privat betrieblich Lebensstandard- sicherung Kapitaldeckung Beitrags-finanziert Risikoausgleich Stufe 3 zusätzliche Altersvorsorge Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams
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Solidarische Alterssicherung
Übergangsphase Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell gleitender Übergang über eine volle Erwerbsgeneration Vorteile: Kein Rentenjahrgang wird besser bzw. schlechter gestellt als ein anderer Keine zusätzlichen Ausgaben im Vergleich zum derzeitigen Rentensystem Umstellungen sind ohne große Probleme zu bewältigen Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung
Was wir gewinnen Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit Bessere Anerkennung der Familienarbeit Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Solidarische Alterssicherung Alterssicherung zukunftsfähig gestalten
Wir werden die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen, alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag leisten Mindestsicherung und sozialer Ausgleich können nur über ein kollektives System sozialer Sicherung gewährleistet werden Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet alle Parteien und politisch Verantwortlichen nach solidarischen und sozial gerechten Lösungen zu suchen Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, April 2007
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Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) – 218 Fax: (02 21) – 116 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln
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