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Veröffentlicht von:Landoberct Blickle Geändert vor über 10 Jahren
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Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell
Drei Stufen für eine Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell
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Herausforderungen an die sozialen Sicherungssysteme
Massenarbeitslosigkeit Zunahme von flexiblen und prekären Beschäftigungs- verhältnissen Demographischer Wandel
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Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
in Deutschland September 2001 bis März 2004 aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004
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Eine andere Reformpolitik ist notwendig
Wir brauchen eine finanzielle und soziale Nach- haltigkeit in der gesetzlichen Alterssicherung Unser Leitbild ist soziale Gerechtigkeit: Soziale Absicherung, sozialer Ausgleich, soziale Teilnahme und Teilhabe müssen für alle Mitglieder der Gesellschaft gewährleistet sein Es gibt Alternativen zum Abbau sozialer Leistungen und zur Privatisierung
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Solidarische Alterssicherung
Ziele Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindest-sicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alters-sicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung
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Solidarische Alterssicherung
Das Modell in 3 Stufen 1. Sockelrente Solidarische Pflichtversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner 2. Arbeitnehmerpflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3. Betriebliche und private Altersversorgung
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente Sockelrente durch Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen „Volksversicherung“ für alle EinwohnerInnen Bedarfsunabhängige Mindestsicherung im Alter Unabhängig von Erwerbsarbeitszeiten Anspruchshöhe: Existenzminimum ohne Wohnkosten, €/Monat Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 5,5% aus allen positiven Einkünften, Beitragsbemessungsgrenze
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten Leistungen beruhen auf Beitragszeiten Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten Generelles Ehegatten-Rentensplitting Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen: 950 €/Monat netto Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 11,5% vom Bruttolohn, paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer
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Solidarische Alterssicherung
Stufe 3: Betriebliche und private Altersversorgung Zusätzliche Altersvorsorge Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen Durch Senkung der Lohnnebenkosten Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen beitragsbezogen sein
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Solidarische Alterssicherung
Die 3 Stufen des Rentenmodells Volksversicherung für alle EinwohnerInnen 1. Stufe Sockelrente Sicherung des Existenzminimums Umlagefinanziert Beiträge aus allen positiven Einkünften Sozialer Ausgleich Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen 2. Stufe Arbeitnehmerpflicht-versicherung Sicherung über das Existenzminimum hinaus Umlagefinanziert Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung) betrieb-lich privat 3. Stufe Zus. Alters-vorsorge Lebensstan- dardsicherung Kapitaldeckun g Beitragsfinan-ziert Risikodeckung
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Solidarische Alterssicherung
Was wir gewinnen Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit Bessere Anerkennung der Familienarbeit Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung
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Alterssicherung zukunftsfähig gestalten
Wir werden die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen, alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag leisten Mindestsicherung und sozialer Ausgleich können nur über ein kollektives System sozialer Sicherung gewährleistet werden Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ver-pflichtet alle Parteien und politisch Verantwort-lichen nach solidarischen und sozial gerechten Lösungen zu suchen
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Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) – 218 Fax: (02 21) – 116 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln Stand: Juli 2005
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