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ALFF Mitte, Bereich HBS.

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Präsentation zum Thema: "ALFF Mitte, Bereich HBS."—  Präsentation transkript:

1 ALFF Mitte, Bereich HBS

2 1. Ergebnisse Cross Compliance 2011 in LSA
- kontrollierte Unternehmen 347, davon in HBS 28 - durchgeführte Kontrollen 1307, davon in HBS 128 - Unternehmen mit Verstößen 122 U. (35,2% der 347 kontrollierten U.), davon HBS 10 U. (35,71% der kontrollierten 28 U.) ALFF Mitte, Bereich HBS

3 Ergebnisse Cross Compliance 2011 in LSA
Schwerpunkte bei den Verstößen waren fehlende oder unvollständige Nährstoffvergleiche, tlw. Beseitigung von LE, PS-Geräte ohne Prüfplakette, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren. Es gibt interessante Korrelationen seit Einführung von CC (ohne Wertung, und Ausnahmen bestätigen immer die Regel!) : Es kann für LSA tatsächlich festgestellt werden, dass, je größer der Betrieb flächenmäßig ist und je größer die Tierbestände sind, umso geringer die Anzahl und die Höhe der CC-Verstöße ist. Die Kontrollquote für CC (i.d.R. 1%) muss in LSA wegen der insgesamt guten (im Bereich HBS sehr guten) Ergebnisse nicht erhöht werden. ALFF Mitte, Bereich HBS

4 2. Neuregelungen zur Beihilfefähigkeit und CC Relevanz von Landschaftselementen ab Ausgangspunkt: Die EU-KOM hat im Rahmen von Prüfungen in Deutschland (TH) festgestellt, dass LE nur dann im Rahmen der Betriebsprämie förderfähig sind, wenn sie entweder: - einer der im EU – Recht vorgesehenen Bagatellregelungen unterliegen, oder - sie dem Beseitigungsverbot im Rahmen von Cross- Compliance (CC) unterstellt sind. ALFF Mitte, Bereich HBS

5 Neuregelungen zur Beihilfefähigkeit und CC Relevanz von Landschaftselementen ab Einzelbäume als Naturdenkmale bleiben CC-relevant - Sonstige Einzelbäume wurden in der Referenz zentral als LE–Typ aufgelöst und zu Sperrflächen umgewandelt. In 2012 können Sie die- se in allen zulässigen Fällen durch Setzen von Hinweispunkten im Inet als Teil der lw. Parzelle wieder beantragen. Wichtig! KOM geht davon aus, dass mit Bäumen bestandene Flächen inner- halb einer lw. Parzelle mit einer Dichte von bis zu 50 Bäumen/ha in der Regel beihilfefähig sind, sofern die lw. Tätigkeiten unter vergleichbaren Bedingungen wie bei nicht baumbestandenen Parzellen möglich sind (typisch ist Beweidung). ALFF Mitte, Bereich HBS

6 Neuregelungen zur Beihilfefähigkeit und CC-Relevanz von Landschaftselementen ab Baumreihen (> 5 Stück, > 50 m Länge) bleiben CC-relevant - Hecken werden ab 10 m Länge CC-relevant (bisher 20 m) - Feldgehölze werden ab 50 m² CC-relevant (bisher 100 m²) - Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen mit einer Fläche von höchstens m² werden CC-relevant ALFF Mitte, Bereich HBS

7 Relevanz von Landschaftselementen ab 2012
Neuregelungen zur Beihilfefähigkeit und CC- Relevanz von Landschaftselementen ab 2012 - Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle werden CC-relevant - Feldraine über 2 m Breite werden CC-relevant (bis 2 m Breite können sie traditioneller Bestandteil guter lw. Anbaupraktiken sein) - Tümpel, Sölle, Dolinen und vergleichbare Feuchtgebiete bis 2.000m² sind bereits seit 2011 CC-relevant - Hecken < 10 m sind auch als CC – relevant umgestellt (0,04 ha in LSA) ALFF Mitte, Bereich HBS

8 Neuregelungen zur Beihilfefähigkeit und CC-
Relevanz von Landschaftselementen ab 2012 - Feldgehölze < 50 m² sind nicht förderfähig, diese wurden im Referenzsystem als Sperrflächen erfasst (aber ggf. greift 50 – Bäume Regelung; 0,77 ha in LSA) - Baumreihen < 50 m  hier erfolgte zentral eine Prüfung im Einzelfall, ob diese Teil der beihilfefähigen Flächen bleiben können oder ob Sperrflächen entstehen. - Binnendünen wurden aus der Förderfähigkeit herausgenommen Noch mal: Alle CC-relevanten LE sind im Antrag anzugeben; wenn eine Nutzungsberechtigung vorliegt, können sie auch beantragt werden. ALFF Mitte, Bereich HBS

9 3. Erhalt von Dauergrünland (DGL)
Gem. VO (EG) Nr. 1122/09 findet eine jährliche Überwachung des Verhält- nisses DGL zur LF zum Referenzjahr 2005 (5%-Schwelle) statt. Zahlen für LSA: 2009 – 3,77%; 2010 – 3,68%; 2011 – 3,44%. D.h., der DGL-Anteil in LSA hat in Auswirkung dessen, dass nach 5 – jähr. Ackerfutternutzung neues DGL entsteht, zugenommen. Somit besteht in dem Zusammenhang in LSA kein Umbruchverbot (anders bei NSG, LSG – bei Fragen immer an UNB wenden! -, AUM-Verpflichtungen). In NS/HB mit 6,11%, NW mit 6.03% und in SH / HH mit 6,24% Verringerung des Anteils DGL besteht ein Umbruchverbot (eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch beantragt werden). ALFF Mitte, Bereich HBS

10 Erhalt von Dauergrünland (DGL)
Problem: Die bisherige Regelung zum Erhalt von DGL bezieht sich auf die Region (LSA) insgesamt und gilt noch bis 2015. Im Entwurf zum Greening, das ab 2014 gelten soll ist vorgesehen, dass sich die Verpflichtung auf den Einzelbetrieb bezieht. Es gäbe also für 2 Jahre eine Doppelverpflichtung (regional und einzelbetrieblich) – wie genau dies auch immer aussehen wird. ALFF Mitte, Bereich HBS

11 4. Betriebsprämie Erhöhung der „Grundmodulation“ auf 10%
weitere Angleichung der Werte der ZA (Gleitflug) Wegfall der Milchsonderprogramme sowie der gekoppelten Direktzahlungen (Eiweiß, Stärke, Schalenfrüchte) - aus der Erzeugung genommene Flächen sind nunmehr jährlich mindestens 1 mal zu pflegen - Antrag auf Erhöhung des Wertes der ZA um den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag ALFF Mitte, Bereich HBS

12 Betriebsprämie Der Vollständigkeit halber: Es gibt auch noch Anträge auf Festsetzung von ZA / BIB wegen Übertragung / Pacht / Kauf eines (verpachteten) Betriebes /-teils. (Diese Anträge richten sich an Betriebsinhaber, die den Betrieb / -teil vor dem / gekauft / gepachtet / geerbt haben, der zu der Zeit an einen Dritten verpachtet war, und dieser Betrieb / -teil erst zwischen dem und dem zur eigenen Verfügung steht, weil dann erst der Pachtvertrag ausgelaufen ist.) ALFF Mitte, Bereich HBS

13 5. Erreichbarkeit der Betriebsinhabers – Unmöglichmachen einer VOK
Gem. Art.26 (2) der VO (EG) 1122/09 werden Beihilfeanträge (z.B. BP) abgelehnt, falls der Betriebsinhaber oder sein Vertreter die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) unmöglich macht. Leitsätze des Beschlusses des OVG Lüneburg vom : „Es liegt im Verantwortungsbereich des Betriebsinhabers, dass er oder sein Ver- treter zum Zwecke der Durchführung einer VOK stets erreichbar ist und zur Verfügung steht. Er hat hierzu entsprechende Vorsorge zu treffen.“ ALFF Mitte, Bereich HBS

14 Erreichbarkeit der Betriebsinhabers – Unmöglichmachen einer VOK
„ Ein Betriebsinhaber verhindert eine wirksame VOK…, wenn er oder sein Vertreter etwa wegen Abwesenheit … die erforderliche Unter- Stützung nicht gewähren kann.“ Dieses Urteil wird von Landwirten und Rechtsanwälten stark kritisiert; einige halten es für nicht EU-konform – es ist aber in der Welt. Kernaussage ist, dass Sie tatsächlich Ihre zur Vfg. stehenden Telefon-, Handy- und Faxnummern sowie Ihr -Adresse angeben und unbedingt einen Vertreter (wichtig: natürlich auch mit allen Nr. und -Adresse) benennen sollten, der bei Ihrer Abwesenheit (z.B. K, U, aus anderen Gründen nicht erreichbar) auch tatsächlich erreichbar ist. ALFF Mitte, Bereich HBS

15 6. Reform der GAP ab 2014 (Vorschläge! der KOM)
Einige Stichwörter zur Betriebsprämie (BP): - Die 2-Säulenstruktur (BP und AUM) soll grundsätzlich fortgesetzt werden. - Alte (bisherige) ZA werden zum eingezogen (überschüssige ZA verkaufen? / noch ZA zukaufen? / zu welchem Preis? Was ist mit ver- / gepachteten ZA mit Fläche?). - Mit Antragstellung 2014 können neue ZA beantragt werden (1ha bewirtschaftete Fläche zum gibt einen ZA). ALFF Mitte, Bereich HBS

16 Reform der GAP ab 2014 (Vorschläge! Der KOM)
- Neben dem ZA und unabhängig davon soll es eine Geldsumme je ha für das s.g. Greening geben. - Der Wert der ZA für LSA könnte bei ca. 200 € s.g. Basisprämie liegen (in anderen BL höher oder tiefer); der Wert für das Greening soll bundeseinheitlich bei 90 € /ha liegen. Somit könnte es in LSA insg. ca. 290 € je ha geben. - Es soll ab 2014 eine schrittweise Angleichung der Werte der ZA zwi- schen den BL geben (Angleichung frühestens 2020, wahrscheinlich später) und - sehr moderat - auch zwischen den Mitgliedsstaaten (Für D. wären das ca. 4% des Budgets weniger). ALFF Mitte, Bereich HBS

17 Reform der GAP ab 2014 (Vorschläge! Der KOM)
- Greening: Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden Inhalt: > Anbaudiversifizierung (mind. 3 versch. Kulturpflanzen - > 5% < 70%) > Dauergrünlanderhaltungsgebot für den Einzelbetrieb > Flächennutzung im Umweltinteresse (Terrassen, LE, Pufferstreifen u.a.m.) - Aktiver Landwirt (Direktzahlungen / a nicht kleiner als 5% der Gesamteinkünfte); Junglandwirteregelung; Kleinlandwirteregelung ALFF Mitte, Bereich HBS

18 Reform der GAP ab 2014 (Vorschläge! Der KOM)
Kürzung und Deckelung der Zahlung Der Betrag der Direktzahlungen (ohne Modulation), die einem Betriebs- inhaber in einem Kalenderjahr zu gewähren sind, wird wie folgt gekürzt: um 30 % für die Tranche über € bis zu €, um 40 % für die Tranche über € bis zu €, um 70 % für die Tranche über € bis zu €, um 100 % für die Tranche über €. ALFF Mitte, Bereich HBS

19 Reform der GAP ab 2014 (Vorschläge! Der KOM)
Der Betrag gemäß der vorherigen Folie wird berechnet, indem die von dem Betriebsinhaber im Vorjahr tatsächlich gezahlten und ausgewiesenen Löhne, einschließlich Steuern und Sozialbeiträge für die Beschäftigung vom Gesamtbetrag der Direktzahlungen (wie gesagt, ohne Modulation) abgezogen werden, die dem Betriebsinhaber ursprünglich zustanden. ALFF Mitte, Bereich HBS

20 Reform der GAP ab 2014 (Vorschläge! Der KOM)
Ein realistisches Beispiel: Der Betrieb bewirtschaftet ha x 200 € (Basisprämie) = € bei € Lohn- und Nebenkosten. € ./ € = € D.h., der Betrieb erhält seine kompletten Zahlungen ohne Kürzungen, da unter € nicht gekürzt werden soll. Aber: Wer will die Lohn- und -nebenkosten wie prüfen, was ist mit Fremdleistungen; Einzelbetriebe und GbR haben für die Inhaber keine Lohnkosten usw, usw. – ein riesiger bürokratischer Aufwand! Von 400 Betrieben im Testbetriebsnetz in LSA fiele 1 Betrieb in den Bereich der Kürzung. ALFF Mitte, Bereich HBS

21 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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