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Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20

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Präsentation zum Thema: "Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20"—  Präsentation transkript:

1 Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20
Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20. Juli 2012 TOP 3 Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode

2 I. Zeitplan bzgl. Abschlussleitlinien
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode I. Zeitplan bzgl. Abschlussleitlinien Kommission hat am 29. Mai 2012 einen ersten Entwurf für Abschlussleitlinien vorgelegt. Dieser wurde am 07. Juni 2012 dem EU-Koordinierungskomitee für die Strukturfonds (COCOF) vorgelegt. Mitgliedstaaten haben bereits zahlreiche Fragen und Anmerkungen vorgetragen. Erneute Beratung im COCOF am 13. Juli 2012. Bis 17. August 2012 können weitere Fragen und Anmerkungen an Kommission herangetragen werden.

3 KOM plant formale Annahme des Dokuments Ende 2012.
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode KOM plant formale Annahme des Dokuments Ende 2012. Es sollen dann Fortbildungsveranstaltungen für die Mitgliedstaaten stattfinden. KOM wird auch wieder einen Katalog „Fragen und Antworten zum Abschluss “ herausgeben.

4 II. Rechtliche Grundlagen für den Abschluss 2007-2013:
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode II. Rechtliche Grundlagen für den Abschluss : Art. 89 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 Art. 62 Abs. 1 Buchstabe e) der VO (EG) 1083/2006 Art. 18 Abs. 3 der VO (EG) 1828/2006 und Anhang VIII Teile A und B Art. 20 der VO (EG) 1828/2006 und Anhang XI

5 III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss 2000-2006
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss Für alle OPs unabhängig vom Datum der Genehmigung gemeinsames Datum für das Ende des Förderfähigkeitszeitraums: Für alle OPs unabhängig vom Datum der Genehmigung gemeinsames Datum zum Einreichen der Abschlussdokumente: Grundsätzlich keine Flexibilität zwischen den Schwerpunkten zum Zeitpunkt des Abschlusses (Art. 77 der VO (EG) 1083/2006)

6 III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss 2000-2006
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss Zulässigkeitsprüfung und inhaltliche Prüfung des Abschlussberichts durch Kommission werden zusammengefasst. Eigene Berichterstattung zu Großprojekten und Finanzierungsinstrumenten gemäß den VO-Änderungen aus 2011 Berichterstattung zu herausgenommenen und wiedereingezogenen Beträgen, noch ausstehenden Wiedereinziehungen und nicht wiedereinziehbaren Beträgen nach der jährlichen Stellungnahme an die Kommission nach Art. 20/Anhang XI der VO (EG) 1828/2006

7 III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss 2000-2006
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode III. Grundlegende Änderungen zum Abschluss Unregelmäßigkeiten und nicht wiedereinziehbare Beträge: bleiben nur offen, wenn Kommission tätig wird und Fragen stellt oder Weiterverfolgung verlangt Prüfbehörde prüft den Schlusszahlungsantrag und legt ggf. jährliche Fehlerraten und Fehlerquote für das gesamte Programm zum Abschluss fest.

8 IV. Spezielle Regelungen zur Förderfähigkeit von Projekten
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode IV. Spezielle Regelungen zur Förderfähigkeit von Projekten Grundsatz: alle Projekte müssen abgeschlossen und in Benutzung sein; nur funktionierende Projekte können abgerechnet werden Ausnahmen: Großprojekte und Projekte mit mindestens 5 Millionen Euro Gesamtkosten: Möglichkeit des sog. „Phasing“ (Voraussetzungen: zwei klar von einander zu unterscheidende Projektphasen; erste Phase ist nutzbar zum Zeitpunkt der Übermittlung der Abschlussdokumente; zweite Phase ist in förderfähig)

9 IV. Spezielle Regelungen zur Förderfähigkeit von Projekten
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode IV. Spezielle Regelungen zur Förderfähigkeit von Projekten Nicht funktionierende Projekte über 5 Mio. Euro können abgerechnet werden, wenn insgesamt nicht mehr als 10% der OP-Mittel in derartige Projekte geflossen sind der Mitgliedstaat die Projekte innerhalb von zwei Jahren nach dem Stichtag für die Einreichung der Abschlussdokumente vollendet der Mitgliedstaat bestimmte quartalsweise Berichterstattungen an die Kommission vornimmt.

10 V. Spezielle Regelungen zur Berichterstattung
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode V. Spezielle Regelungen zur Berichterstattung Separate Berichterstattung zu Großprojekten Finanzierungsinstrumenten Phasing Nicht funktionierenden Projekten Ergebnissen: Wenn die im Abschlussbericht ausgewiesenen Indikatorwerte signifikant (d.h. mehr als 25%) von den Zielwerten des OP abweichen, muss eine Erklärung und Rechtfertigung erfolgen, warum die Zielwerte nicht erreicht wurden und warum keine Korrekturmaßnahmen während der OP-Laufzeit getroffen wurden.

11 VI. Hauptsächliche Vereinfachungen gegenüber Abschluss 2000-2006
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode VI. Hauptsächliche Vereinfachungen gegenüber Abschluss Die Bewertung des Abschlussberichtes und des Schlusszahlungsantrages erfolgen unabhängig voneinander. D.h. im Falle von notwendigen Korrekturen in einem Dokument muss keine Anpassung im anderen erfolgen. Die Berichterstattung zu Unregelmäßigkeiten erfolgt nach Art. 20/Anhang XI der DVO und unabhängig von der OLAF-Berichterstattung. Es muss also kein Abgleich mit den OLAF-Daten vorgenommen werden.

12 VI. Hauptsächliche Vereinfachungen gegenüber Abschluss 2000-2006
Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode VI. Hauptsächliche Vereinfachungen gegenüber Abschluss Der Abschlussbericht komplettiert die Abfolge der Jahresberichte und folgt demselben Aufbau. Elektronische Übermittlung der Abschlussdokumente via SFC 2007 ggf. Teilabschlüsse

13 Kommissionsentwurf für Leitlinien zum Abschluss der Förderperiode 2007-2013
VII. Schlussfolgerungen für die Vorbereitung des Abschlusses des EFRE-OP Thüringen Zügiger Abschluss der Projekte und der Verwendungsnachweisprüfungen ist unabdingbar. Spätestens zum Ende des III. Quartals 2015 sollte nach dem Ergebnis der bis dahin abgeschlossenen Verwendungsnachweisprüfungen klar sein, ob eine OP-Änderung bzgl. Finanzplan notwendig ist, um die Mittel voll auszuschöpfen.


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