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Information zur GAP Reform 2005 im Saarland.

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Präsentation zum Thema: "Information zur GAP Reform 2005 im Saarland."—  Präsentation transkript:

1 Information zur GAP Reform 2005 im Saarland

2 GAP-Reform 2005 Wichtige Elemente der EU-Agrar-Reform
Entkopplung der Ausgleichszahlung Bindung der Ausgleichszahlung an neue Kriterien – CROSS COMPLIANCE 19 EU-Verordnungen und Richtlinien „Gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen“ Dauergrünlanderhaltung Kürzung der Ausgleichszahlungen – Modulation“ Änderung bei der EU-Marktordnung MILCH Wegfall der Roggenintervention

3 Welche Beihilfen werden entkoppelt ?
Flächenbeihilfe für Getreide, Silomais, Ölsaaten, Stilllegung (Ackerkulturen) Tierprämien, Ergänzungszahlungen und Extensivierungsprämie Milchprämien Beihilfen für Trockenfutter(50%), Kartoffelstärke(40%), Saatgut, Tabak, Hopfen, Oliven, Baumwolle Zahlungen für Reis, Hartweizen, Hülsenfrüchte, Schalenobst

4 Nationale Entscheidungsspielräume
Beginn der Entkopplung 2005, 2006,2007 Teilkopplung der Direktzahlungen(Tierprämien, Ackerbau) Regional-/Kombi-Modell: Berechnung der Zahlungsansprüche nach regionalen Durchschnitten(2005) statt nach betriebsindividuellen Situation( ) Verwendung der Modulationsmittel Nationale Entscheidung bis 1. August 2004

5 Entscheidung in Deutschland
Vollständige Entkopplung Ab 2005 Mit einem Kombi-Modell

6 Kombimodell Entkoppelte Direktzahlung Ackerbau Entkoppelte Tierprämien
Milchprämie Regionale Verteilung Betriebsindividuelle Verteilung Ackerland Stilllegung Dauergrünland Zahlungs Anspruch je ha Zahlungs Anspruch je ha Zahlungs Anspruch je ha

7 Zusammensetzung der Komponenten
Regionale Komponente Betriebsindividuelle Komponente („Top-ups“ oder BIBs) Prämien Ackerkulturen Saatgut Stärkekartoffeln (75%) Hopfen Ackerland Im Bezugszeitraum 2000 – 2002 Mutterkuhprämie „Bullenprämie“ Kälberschlachtprämie Mutterschafprämie Extensivierungsbetrag (50%) Milchprämie(2005) Trockenfutterprämie(Teilw.) Stärkekartoffelpr.(teilw.) Tabakprämie (teilw.) Großrinder Schlachprämie Ergänzungsbetrag Extensivierungs betrag (50%) Dauer grünland

8 Verteilung der EU-Mittel
Gesamt EU-Mittel Deutschland Abzgl. 1% für nationale Reserve (Härtefälle) Verteilung der EU-Mittel an die Bundesländer EU-Mittel im Saarland Abzgl. Betriebsindividueller Beträge (BIB) EU-Mittel zur Verteilung auf Acker (incl. Stilllegung) und Grünland im Verhältnis 1 : 0,1975(Saarland)

9 Kalkulatorische Flächen-Grund-Beträge
Land Ackerprämie €/ha Grünlandprämie Saarland 296 (338 – 263) 57 (14 – 90) Rheinland-Pfalz 288 50 Bundesdurch- Schnitt 301 79

10 Zuteilung der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche
Maßgeblich für die Zuteilung ist Betriebsindividuelle Komponente aus dem Bezugszeitraum 2000 – Fläche im Antrag 2005 getrennt nach Ackerland (Status 2003) Stilllegung Grünland (Status 2003)

11 Berechnung der Zahlungsansprüche

12 „Gleitflug“ in die regionale Einheitsprämie
Vorauss. Einheitsprämie: Saarland:265 € Rheinland-Pfalz: 280 €

13 Antragstellung 2005 Schlachtprämie (80 €) für wbl. + ml. Tiere Bullenprämie (210 €) für ml. Tiere bis geschlachtet Antrag bis Ausnahmeregelung zur „Bullenprämie“ Schlachtung 2005 bis voraus Antrag bis

14 Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge
Antragstellung 2005 Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge (BIB-Mitteilung) Sammel-Antrag (Antrag Agrarförderung) Flächen-Nachweis

15 Antragstellung 2005 BIB-Mitteilung
Berechnung des betriebsindividuellen Betrages aus Durchschnitt der Zahl der Prämien-Tiere multipliziert mit Prämienbetrag je Tier für 2002

16 Antragstellung 2005 Sammel-Antrag
Antrag auf Zuteilung der Zahlungsansprüche Antrag auf Auszahlung der  Betriebsprämie Härtefall-Antrag SAUM-Anträge Antrag Ausgleichszulage

17 Antragstellung 2005 Flächen-Nachweis in Form Luftbilder mit Schlägen
Schlag (Flurstücks) -Liste mit Angaben über Nutzung 2003 (Acker-Grünland-Dauerkultur) Nutzung 2005 (Kulturart) Landschaftselemente

18 Antragstellung 2005 Landschaftselemente Hecken und Feldgehölze
Baumreihen u. Einzelbäume Feldraine Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle, Felsen, Steinriegel Feuchtbereiche, -biotope, Tümpel, Dolinen, Sölle

19 Stilllegung 2005 Stilllegungssatz regionalisiert Saarland: 8,64 % Rheinland-Pfalz:8,17 % Kleinerzeugergrenze: 24,30 ha (RP:23,56 ha) Basis  Gesamte Ackerfläche 2005 Stilllegung in jedem Bundesland Anforderung an Stilllegungsflächen

20 Berechnung der Kleinerzeugergrenze
Max 92 Tonnen Getreideertrag Getreideertrag des Betriebes = Stilllegungsfähige AF * reg. Ertrag * Koeffizient (Stilllegungssatz) BSP: 13 ha(SL)*4,38t*0,864= 49,19 t ha(RP)*4,78*0,817= 42,95 t ,14

21 Antragstellung 2005 Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge
Antrag auf Zuteilung der Zahlungsansprüche Antrag auf Auszahlung der Betriebsprämie „Aktivierung“ der Zahlungsansprüche durch Nachweis und Nutzung der Flächen

22 Zahlungsansprüche Zuteilung bis 31.12.2005
Handelbar in einer Region mit/ohne Fläche befristet/dauerhaft ab 2006 Auszahlung der Betriebsprämie ab bis

23 Übertragbarkeit von Zahlungsansprüchen
Übertragung bei Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge Nur innerhalb eines Bundeslandes (Region) Verkauf mit/ohne Fläche Verpachtung nur mit Fläche Übertragung ohne Fläche, wenn im 1. Jahr mind. 80% genutzt oder ungenutzte in nat. Reserve „unbürokratische“ Abwicklung Verwaltung über Zentrale Datenbank (ZID)

24 Voraussetzung für die Betriebsprämie
Nutzung der Stilllegungsprämienrechte, sonst Wegfall aller Direktzahlungen Einhaltung von „Cross Compliance“ im Betrieb Einhaltung „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen Einhaltung Grünlanderhaltungsgebot Mindestinstandhaltung der Flächen Fortführung der Tierhaltung nicht erforderlich

25 Sonderfälle bei der Erstzuteilung von Zahlungsansprüchen
Härtefälle in Folge außergewöhnlicher Umstände und Höherer Gewalt Betriebe in besonderer Lage

26 „Echte Härtefälle“ Änderung des Bezugszeitraumes
Todesfall des Betriebsinhabers Länger andauernde Berufsunfähigkeit Schwere Naturkatastrophe Unfallbedingte Zerstörung von Ställen Seuchenbefall des Tierbestandes im Bezugszeitraum Änderung des Bezugszeitraumes

27 Betriebe in besonderer Lage
Übertragung verpachteter Fläche an potentielle Erben Betriebsinhaber, die vor dem 15.Mai 2005 von einem die landwirtschaftliche Tätigkeit einstellenden oder verstorbenen Betriebsinhaber durch kostenlose Übertragung/Pacht für mind. 6 Jahre oder durch Vererbung/vorweggenommene Erbfolge einen Betrieb/Betriebsteil, der im Bezugszeitraum verpachtet war, erhalten Pacht oder Kauf von Pachtflächen Übernahme eines Betriebes/Betriebsteils zwischen und für mind. 6 Jahre, dessen Pachtbedingungen nicht geändert werden können

28 Betriebe in besonderer Lage
Investitionen bis auf der Basis vorliegender Pläne begonnen Liefernachweise über mind. 50% bis Leistungen bis erbracht Nachweis einer gewissen Relevanz ( 1000 € bzw. 10%) unmittelbare Erhöhung der Produktionskapazität, nicht ausschließlich Maschinen, Geräte u. techn. Einrichtungen Einhaltung der Besatzdichten bei Tiermaßnahmen Prämienrechte f. Mutterkühe bzw. –Schafe vorhanden Beibehaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu 50%

29 Betriebe in besonderer Lage
Teilnehmer an SAUM - Umwandlungsflächen Umstellung der Milch-Erzeugung Neueinsteiger nach landw. Mindestqualifikation Begrenzte Zuteilung (50%, 30%) Milcherzeuger – Zuordnung verleaster Referenzmengen

30 Cross Compliance – Überkreuzverpflichtung von Förderrecht und Fachrecht
Grundanforderung an die Betriebsführung Einhaltung von EU-Verordnungen in nat. Recht ab 2005: Grundwasserrichtlinie Klärschlammrichtlinie Nitratrichtlinie Vogelschutzrichtlinie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Tier-Kennzeichnungsrichtlinien ab 2006: Richtlinien im Bereich Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze ab 2007: Richtlinien im Bereich Tierhaltung, Tierschutz

31 Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Cross Compliance Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Bodenerosion: Schutz des Bodens durch geeignete Maßnahmen Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung, Bodenbearbeitung Keine Beseitigung von Terrassen Erhaltung der organischen Substanz (Humus) im Boden Standards für Fruchtfolgen Behandlung von Stoppelfeldern Erhaltung der Bodenstruktur durch geeignete Maßnahmen Geeigneter Maschineneinsatz Mindestmaß an landschafts- pflegerischen Instandhaltungs- maßnahmen und Vermeidung einer Zerstörung von Lebensräumen Schutz des Dauergrünlandes Keine Beseitigung von Landschaftselementen Vermeidung unerwünschter Vergetation Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelung

32 Landwirtschaftliche Betriebsberatung
Einrichtung eines freiwilligen Systems zur Beratung in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführung zur Umsetzung der Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand


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