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Formen unmittelbarer Demokratie

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Präsentation zum Thema: "Formen unmittelbarer Demokratie"—  Präsentation transkript:

1 Formen unmittelbarer Demokratie
Seminar „Information und Kommunikation - Werkzeuge für Bürgerbeteiligung“ SS 2012 Prof. Dr. Hermann Hill, Staatsminister a.D. Referent: Dieter Katz Speyer, 1

2 2. Formen unmittelbarer Demokratie
Gliederung 1. Begriffserläuterung 2. Formen unmittelbarer Demokratie 3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie 4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? 5. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 21 6. Ausblick 2

3 Definitionen von unmittelbarer Demokratie
Begriffserläuterung Definitionen von unmittelbarer Demokratie „Unmittelbare Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass Sach- oder Personalentscheidungen durch das Volk selbst gefällt werden, ohne dass die Entscheidungsfindung Repräsentanten überantwortet wird.“ (Dreier/Wittreck)‏ Formen unmittelbarer Demokratie sind (...) auch andere von der Rechtsordnung vorgesehene Beteiligungsformen, die hinter dem eigentlichen Akt der unmittelbaren Ausübung der Staatsgewalt zurückbleiben bzw. verfahrensmäßige Voraussetzungen desselben bilden. (Neumann)‏ 3

4 Definition von unmittelbarer Demokratie
Begriffserläuterung Definition von unmittelbarer Demokratie (Teil-) Volk Wahlen / Abwahlen Abstimmungen Sach- entscheidungen Personal- entscheidungen 4

5 Deutschland als halbdirekte Demokratie
Begriffserläuterung Deutschland als halbdirekte Demokratie halbdirekte Demokratie Grundprinzip repräsentative Demokratie einzelne Formen unmittelbarer Demokratie Komplementär- Verhältnis 5

6 Unmittelbare Demokratie direkte Demokratie identitäre Demokratie
Begriffserläuterung ähnliche Begriffe Unmittelbare Demokratie direkte Demokratie identitäre Demokratie reine Demokratie Basisdemokratie Versammlungsdemokratie Plebiszitäre Demokratie volksunmittelbare Demokratie Formen unmittelbarer D. Instrumente Elemente Volksinitiativen Volkspetitionen qualifizierte Sammelpetitionen Gesetzesinitiativen 6

7 Deutschland ist eine sog. halbdirekte Demokratie.
Begriffserläuterung Zwischenfazit (I)‏ In einer unmittelbaren Demokratie werden Sach- und Personalentscheidungen durch das Volk selbst gefällt oder zumindest vorbereitet. Deutschland ist eine sog. halbdirekte Demokratie. Es gibt keine einheitliche Terminologie. 7

8 2. Formen unmittelbarer Demokratie
Gliederung 1. Begriffserläuterung 2. Formen unmittelbarer Demokratie 3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie 4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? 5. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 21 6. Ausblick 8

9 unmittelbarer Demokratie
Formen unmittelbarer Demokratie Formen unmittelbarer Demokratie unstreitig umstritten Volksabstimmung Volksbegehren Wahlen und Abberufung Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens Volksinitiative Europäische Bürgerinitative Ratsbegehren / Kreistagsbegehren Volksbefragung Petitionen Popularklage 9

10 unmittelbare Demokratie
Formen unmittelbarer Demokratie Wahlen und Abberufung Bürgermeisterwahlen Auflösung des Landtags durch Volksbegehren und Volksentscheid in RP, Berlin, Brandenburg mehrstufige Verfahren Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens Volksbegehren Volksentscheid / Volksabstimmung unmittelbare Demokratie Volksinitiative Volksinitiative auf Länderebene / Einwohnerinitiative Art. 61 BerlVerf Bürgerantrag § 20b GemO (BW) / Europäische Bürgerinitiative Art. 11 IV EUV, Art. 24 AEUV sonstiges Volksbefragung Ratsbegehren / Kreistagsbegehren 10 10

11 unmittelbare Demokratie
Formen unmittelbarer Demokratie unmittelbare Demokratie in Deutschland Bundesebene Landesebene neue Verfassung Neugliederung des Bundesgebiets Gesetzesentwürfe 2002 / 2006 Land Kreis Kommune Abberufung des Landtags Volks-abstimmungen Bürgerbegehren Bürgerentscheid Kreistags-begehren Bürgerbegehren Bürgerentscheid Ratsbegehren 11

12 unmittelbare Demokratie
Formen unmittelbarer Demokratie international Volksabstimmung im Südsudan 2011 (Unabhängigkeitsreferendum)‏ Volksabstimmung zum Minarettverbot in der Schweiz 2009 bundesges. Regelung 1952 Baden-Württemberg 1996 Berlin-Brandenburg Praxisbeispiele für unmittelbare Demokratie landesges. Regelung Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ 2010 in Bayern Volksentscheid für Stuttgart 21, 2011 (BW)‏ kommunalrechtl. Regelung Bürgerbegehren gegen S 21 (BW)‏ 12 12

13 Bürgerbeteiligung Formelle Verfahren Informelle Verfahren direkt-
Formen unmittelbarer Demokratie Bürgerbeteiligung Formelle Verfahren Informelle Verfahren Demonstrationen Meinungsumfragen Zukunftswerkstatt Bürgerkonferenzen Mediationsverfahren u.v.m. direkt- demokratische Verfahren sonstige Bürgerversammlung qualifizierte Massenpetitionen Petitionsrecht Popularklage kooperative Demokratie 13

14 Wesentliche Formen unmittelbarer Demokratie sind
Zwischenfazit (II)‏ Wesentliche Formen unmittelbarer Demokratie sind Wahlen (und Abberufungen)‏ Volksabstimmungen Volksinitiativen Was genau zur unmittelbaren Demokratie zu zählen ist, ist höchst umstritten. Formen unmittelbarer Demokratie existieren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene „Bürgerbeteiligung“ ist der umfassende Begriff für alle formellen und informellen Beteiligungsformen. 14

15 2. Formen unmittelbarer Demokratie
Gliederung 1. Begriffserläuterung 2. Formen unmittelbarer Demokratie 3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie 4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? 5. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 21 6. Ausblick 15

16 Unmittelbare Demokratie Repräsentative Demokratie
Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie Akzeptanz Distanzverlust weckt pol. Interesse Komplexe Fragen Unmittelbare Demokratie Repräsentative Demokratie Korrekturfunktion und Oppositionsersatz Schwächung des Parlaments Bildungsveranstaltung für das Volk Schwerfälligkeit und lange Verfahrensdauer Ergänzung der repräsentativen Dem. Verstoß gegen Menschenrechte 16

17 2. Formen unmittelbarer Demokratie
Gliederung 1. Begriffserläuterung 2. Formen unmittelbarer Demokratie 3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie 4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? 5. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 21 6. Ausblick 17

18 Gesetzesentwurf 2006 (FDP)‏
Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? Gesetzesentwürfe 2002 und 2006 Gesetzesentwurf 2006 (FDP)‏ dreistufig: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Verfassungsergänzung Art. 78a-d GG bei Zustimmungsgesetzen Mehrheit im Bundesrat keine Volksinitiative über Haushaltsgesetz, Abgabengesetz und Änderungen des Verfassungskerns (Art. 79 III GG)‏ Quorum: Volksinitiative durch Wahlberechtigte Volksbegehren durch 1/10 der Wahlberechtigten Volksentscheid: grds. Mehrheit der Abstimmenden und 1/15 der Wahlberechtigten 18

19 2. Formen unmittelbarer Demokratie
Gliederung 1. Begriffserläuterung 2. Formen unmittelbarer Demokratie 3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie 4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? 5. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 21 6. Ausblick 19

20 Die neue Gemeindestraße
Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Die neue Gemeindestraße Der Gemeinderat der baden-württembergischen Gemeinde G beschließt den Bau einer Gemeindestraße. Bürger A ist wenig erpicht darüber, denn die Straße würde direkt an seinem Haus vorbeiführen. Er möchte mit einem Bürgerentscheid den Bau der Gemeindestraße verhindern. Welche Hürden muss A überwinden, um sein Ziel zu erreichen? 20

21 Auf dem Weg zum Bürgerentscheid (BW)‏
Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Auf dem Weg zum Bürgerentscheid (BW)‏ Ablehnung Durchführungs- beschluss des Gemeinderats Widerspruch und Klage idR Beschluss des Gemeinderats Entwurf eines Bürger- begehrens Unterschriften- sammlung Beschluss des Gemeinderats über die Zulässigkeit Bürgerentscheid Abstimmungs- kampf Zulassung 21

22 organisatorische Hürden (BW)‏
Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid rechtliche und organisatorische Hürden (BW)‏ Entwurf eines Bürgerbegehrens Unterschriften- sammlung Abstimmungs- kampf Zuständigkeit Ausschluss Frage (Ja/Nein, konkret)‏ Begründung Kostendeckungsvorschlag Zeitungsartikel, Werbung Podiumsdiskussion hohe Kosten Quorum wahlberechtigter Bürger nötig Hausbesuche,Info-Stände, Bekanntenkreis Kosten (Arbeitskraft, Druck, Info-Stände, Zeit)‏ 6 Wochen nach Bekanntgabe des GR-Beschlusses 22

23 organisatorische Hürden (BW)‏
Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid rechtliche und organisatorische Hürden (BW)‏ Entwurf eines Bürgerbegehrens Unterschriften- sammlung Abstimmungs- kampf rechtliche Beratung organisatorische Kompetenzen 23

24 Erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erfordern
Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Zwischenfazit (III)‏ Für erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bestehen in den Ländern teilweise hohe Hürden. Erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erfordern juristischen Sachverstand organisatorische Kompetenzen Finanzierungsmöglichkeiten Vereine, Parteien und Verbände können die nötige Unterstützung liefern. 24

25 2. Formen unmittelbarer Demokratie
Gliederung 1. Begriffserläuterung 2. Formen unmittelbarer Demokratie 3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie 4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene? 5. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 21 6. Ausblick 25

26 unmittelbare Demokratie auf dem Vormarsch?
Schlussbemerkungen unmittelbare Demokratie auf dem Vormarsch? Bertelsmann-Umfrage 2011: großer Wunsch nach Bürgerbeteiligung in Form von Volksbegehren und Volksentscheiden Skepsis gegenüber sonstigen Formen der Bürgerbeteiligung wie Bürgerforen, Zukunftswerkstätten und Demonstrationen Bürger halten Bereitschaft der Politiker, mehr Bürgerbeteiligung einzuführen, für gering wenig Interesse an Parteimitgliedschaft oder Abgeordnetentätigkeit Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle spricht sich 2010 für mehr unmittelbare Demokratie in Deutschland aus 69. Deutsche Juristentagung, September 2012 in München 26

27 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 27


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