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Föderalismus
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Ursprung I Der Begriff Föderalismus bezeichnet das
Prinzip der Bildung eines Bundesstaates, d.h. Einzelstaaten schließen sich zusammen, behalten aber wesentliche Elemente ihrer Eigenständigkeit. Er geht zurück auf das lateinische Wort „foedus“ (Bündnis), mit dem ein Vertrag zwischen Staaten zur Gegenseitigen Beistandspflicht bezeichnet wurde.
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Ursprung II 1748: Charles-Louis Montesquieu: Prinzip der
Gewaltenteilung 1795: Immanuel Kant, Grundlage für den ewigen Frieden: „Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“ Er plädiert für ein geregeltes Miteinander, das dem einzelnen Staat aber seine Einheit und Unabhängigkeit bewahrt. 1787: als erster demokratischer Staat schreiben sich die Vereinigten Staaten von Amerika den Föderalismus in ihre Verfassung.
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Ursprung III 1848: Schweiz bildet demokratischen Bundesstaat ihrer Kantone 1867: Norddeutscher Bund kann als erster deutscher Bundesstaat bezeichnet werden 1949: Grundgesetz BRD: „Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ (Art. 79, Abs.3)
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Verfassungsorgane Bundespräsident Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht Bundestag Bundesrat
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Gewaltenteilung Legislative (Gesetzgebung) durch Bundestag und Bundesrat Exekutive (Ausübung) durch Regierung und Verwaltung Judikative (Rechtsprechung) durch Bundesverfassungsgericht Vertikale oder doppelte Gewaltenteilung: Gesamtstaat und Länder teilen sich die staatliche Macht
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Bundesrat entscheidet mit über die Politik des Bundes
Soll bei der Gesetzgebung mitwirken Länder mit Blickwinkel auf Umsetzung in der Praxis Ausschließlich für Bundesaufgaben zuständig Bindeglied zwischen Bund und Ländern Sorgt dafür, dass kein zu großer Gegensatz zwischen dem Gesamtstaat und den Ländern entsteht
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Organisation Präsident und Präsidium Die Vollversammlung - das Plenum
Europakammer Die Ausschüsse Der Ständige Beirat / die Bevollmächtigten der Länder beim Bund
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Stimmenverteilung (Stimmen / EinwohnerInnen in Mio)
Organisation Stimmenverteilung (Stimmen / EinwohnerInnen in Mio) Nordrhein-Westfalen: 6 / 18,0 Schleswig-Holstein: 4 / 2,8 Bayern: 6 / 12,5 Brandenburg: 4 / 2,5 Baden – Württemberg: 6 / 10,7 Sachsen-Anhalt: 4 / 2,4 Niedersachsen: 6 / 8,0 Thüringen: 4 / 2,3 Hessen: 5 / 6,1 Hamburg: 3 / 1,8 Sachsen: 4 / 4,2 Mecklenburg-Vorpommern: 3 / 1,7 Rheinland-Pfalz: 4 / 4,0 Saarland: 3 / 1,0 Berlin: 4 / 3,4 Bremen: 3 / 0,7
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Vorteile Machtverteilung Mehr Demokratie Führungsalternativen
Aufgabennähe Bürgernähe Wettbewerb Ausgleich Kontinuität und Verlässlichkeit Vielfalt
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Nachteile Unübersichtlichkeit (Politikverdrossenheit) Uneinheitlich
Kompliziert Zeitraubend Teuer Ungleichheiten Wettbewerb Dauer der wahlkampffreien Zeit für Sachpolitik
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