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Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren

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Präsentation zum Thema: "Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren
Information und Kommunikation – Werkzeuge für Bürgerbeteiligung Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill Semester DHV Speyer

2 Vortragsgliederung 1) Bedeutung und Funktionen der Öffentlichkeitsbeteiligung 2) Ausgestaltung im deutschen Recht (Bsp.: BImSchG) 3) „Demokratieexperiment Stuttgart 21“… 4) … und die Folgen: Das PlVereinhG Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

3 Öffentlichkeitsbeteiligung – Bedeutung & Funktionen
Bedeutung  Planungsverfahren und großräumige Infrastrukturprojekte („Großvorhaben“) Legitimationsfunktion Befriedigungsfunktion Informations- und Kontrollfunktion Rechtsschutzfunktion Ausgleichsfunktion FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

4 Ausgestaltung im dt. Recht
Gesamtplanungsrecht: - Raumordnungsplanung (§§ 10; 8 Abs. 1; 15 Abs. 3 ROG) - Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) Fachplanungsrecht: Bau von Flughäfen und Landeplätzen (§§ 8 – 10 LuftVG) - Bundesverkehrswegeplan ab 2015 (§§ 19 b, 14i UVPG) - Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn (§§ 18 – 18b AEG) - Bau von Stromnetzen (§§ 43 – 43d EnWG; 18 – 22 NABEG) …u.v.m. FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

5 Beispiel BImSchG (Verfahren nach § 10)
 Vorberatung zwischen Vorhabensträger und Genehmigungsbehörde (§ 2 Absatz 2 der 9. BImSchV- ggf. Feststellung der UVP Pflicht nach § 2a/Scpopingtermin)  Antragsstellung (§10 BImSchG, §§ 2-7 der 9.BImSchV)  Öffentliche Bekanntmachung (§ 10 Absatz 3, 4 BImSchG, §§ 8,9 der 9. BImSchV)  Behördenbeteiligung und – koordination (§ 10 Absatz 5 BImSchG, § 11 der 9.BImschV)  Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Antragsunterlagen (einen Monat), Einsicht für jedermann (§ 10 Absatz 3 BImSchG, § 10 der 9. BImSchV)  Entgegennahme von Einwendungen innerhalb der Frist (Monat der Auslegung plus zwei Wochen [§§ 10 Absatz 3 S.4, § 12 der 9.BImschV])  Mitteilung der Einwendungen an den Antragssteller und Prüfung der Einwendungen  (Fakultativer) Erörterungstermin (§ 10 Absatz 6 BImSchG, §§ der 9. BImSchV)  Abschließende Prüfung des Antrags, der Einwendungen und Stellungnahmen  Entscheidung (mit Nebenbestimmungen) – innerhalb 7 Monate FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

6 „Demokratieexperiment Stuttgart 21“…
April 94 Vorstellung des Bahnhofsprojekts durch DB AG Sept. 97 Raumordnungsverfahren endet mit Einwendungen Oktober 01 Beginn des Planfeststellungsverfahrens Januar 05 Eisenbahn-Bundesamt erlässt PFB (389 Seiten lang) April 06 VGH BW weist drei Klagen gegen PFB ab (BVerwG best.) Oktober 06 LT gibt grünes Licht für das Projekt (115 : 15 Stimmen) April 09 Unterzeichnung der Finanzierungsverträge August 10 Beginn Abriss Seitenflügel des Hbf  erhebliche Proteste Sept. 10 Eskalation  über 100 Verletzte, zwei Schwerverletzte FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

7 „Schlusspunkt setzen“ Lehren aus „Stuttgart 21“?
…und die Folgen „Basta dem Basta“ „Schlusspunkt setzen“ FÖV Lehren aus „Stuttgart 21“? Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

8 Entwurf eines Planvereinheitlichungsgesetzes
Erstentwurf v Überarbeiteter Entwurf v : § 25 Abs. 3 VwVfG-E: „Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. … FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

9 „Fantasieexperiment Stuttgart 21“…
Fantasie 93 Fakultative frühe Öffentlichkeitsbeteiligung April 94 Vorstellung des Bahnhofsprojekts durch DB AG Sept. 97 Raumordnungsverfahren endet mit Einwendungen Oktober 01 Beginn des Planfeststellungsverfahrens Januar 05 Eisenbahn-Bundesamt erlässt PFB (389 Seiten lang) April 06 VGH BW weist drei Klagen gegen PFB ab (BVerwG best.) Oktober 06 LT gibt grünes Licht für das Projekt (115 : 15 Stimmen) April 09 Unterzeichnung der Finanzierungsverträge August 10 Beginn Abriss Seitenflügel des Hbf  erhebliche Proteste? Sept. 10 Eskalation  über 100 Verletzte, zwei Schwerverletzte ? FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

10 Entwurf eines Planvereinheitlichungsgesetzes
Klinger, ZUR 2012, 201 f.: „Die fakultative frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsrecht ist … eine Schimäre.“ FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

11 Entwurf eines Planvereinheitlichungsgesetzes
Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2012: Was heißt „Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können“? U.U. auch Baugenehmigungen? Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung besser als Pflicht? FÖV Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren / © Klaus Krebs

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld!
FÖV


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