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| Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 1 Direkte Demokratie - Die politische Ohnmacht der BürgerInnen überwinden Prof. Dr. Hermann K. Heußner Ringvorlesung.

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1 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 1 Direkte Demokratie - Die politische Ohnmacht der BürgerInnen überwinden Prof. Dr. Hermann K. Heußner Ringvorlesung „Konflikte in Gegenwart und Zukunft“, Universität Marburg, Zentrum für Konfliktforschung, 4.5.2009

2 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 2 Gliederung 1.Vorbemerkung 2.Demokratiefunktion 3.Demokratie(un)zufriedenheit 4.Ohnmacht der BürgerInnen 5.Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung 6.Wo gibt es Volksgesetzgebung 7.Durchsetzung direkter Demokratie

3 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 3 1. Vorbemerkung  Vielen Dank für Gelegenheit des Vortrags  nur „Holzschnitt“  Manches sehr kurz oder nicht erwähnt  Direkte Demokratie und Universität Marburg  U.a.Forschungsstelle Bürgerbeteiligung u. direkte Demokratie  kein Parteiengegner  aktives Mitglied einer (Noch)Volkspartei

4 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 4 2. Demokratiefunktion (1)  Grundgesetz  „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)  Bundesverfassungsgericht:  Demokratie bedeutet freie Selbstbestimmung aller Bürger entsprechend dem Willen der Mehrheit (vgl. BVerfGE 44, 125, 142; 107, 59, 92)  Sie ermöglicht und erfordert, daß alle Bürger an den Gemeinschaftsentscheidungen mitwirken können und ist auf sozialen Kompromiß der verschiedenen Interessen angelegt (vgl. BVerfGE 5, 85, 197 ff.).

5 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 5 2. Demokratiefunktion (2)  Staatsrechtslehre:  Demokratie dient der friedlichen Konfliktlösung (vgl. Zippelius/Würtenberger, 32. Aufl., 2008, § 10, Rz. 6 f.).  Die Interessen, Wünsche, Meinungen und Wertungen der Mehrheit müssen sich in der Rechtsordnung und den dort gefundenen Kompromissen wiederfinden (vgl. Zippelius/ Würtenberger, 32. Aufl., 2008, § 10, Rz. 4 ff.).  Aus dieser Responsivität schöpft staatliches Handeln seine Legitimation (vgl. Böckenförde, in: Isensee/Kirchhof, Bd. III, 2. Aufl., 2005, § 34, Rz. 29, 33 ff.).  Volksherrschaft muss konkret erfahrbar sein (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig, 18. Lfg. 1980, Art. 20 II, Rz. 36).

6 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 6 3. Demokratie(un)zufriedenheit  Deutschland  25 % wollen mit Demokratie, wie sie in Deutschland heute besteht, nichts zu tun haben. Weitere 34 % stimmen dem zwar nicht zu, können Aussage aber nachvollziehen (Friedrich-Ebert-Stiftung [FES], Studie 2008)  Für 37 % funktioniert Demokratie weniger gut/schlecht (FES-Studie 2008)  33 % mit Funktionieren der Demokratie nicht sehr / überhaupt nicht zufrieden (Euobarometer 2008)  80 % für Volksentscheid auf Bundesebene (Forsa-Umfrage 2006)

7 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 7 3. Demokratie(un)zufriedenheit (2)  Schweiz  11 % mit Funktionieren der Demokratie nicht sehr/überhaupt nicht zufrieden (Messung und Observation von Sozialen Aspekten in der Schweiz [MOSAiCH] 2007)  92 % sehr/ziemlich stolz auf Volksrechte (Initiative, Referendum) (Gesellschaft für praktische Sozialforschung, gfs bern 2008)  Kalifornien  74 % befürworten Volksgesetzgebung (2006, Center for Governmental Studies [CGS] 2008)  61 % der Ansicht, daß es wahrscheinlich besser ist, politische Entscheidungen durch das Volk als das Parlament fällen zu lassen; umgekehrter Auffassung 23 % (Public Policy Institute of California [PPIC] 2008)

8 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 8 4. Ohnmacht der BürgerInnen (1)  Wahlen  Programmpakete, keine Auswahl  „alles oder nichts“  Unverbindlichkeit / Wortbruch  „Die Mehrwertsteuer wird nicht erhöht“  Verhältniswahlsystem, nicht steuerbare Koalitionen  Listenwahl  „Abgeordnete stehen schon vorher fest“  Kein Eingriff während der Wahlperiode  „Blankoscheck“  Insbesondere: Dysfunktionalität von Wahlen im Mehrebenensystem  „Man schlägt des Sack und meint den Esel“  Unverhältnismäßigkeit von Abwahlen  „Das Kind mit dem Bade ausschütten“

9 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 9 4. Ohnmacht der BürgerInnen (2)  Politische Grundrechte  Unverbindlichkeit  Parteien  Unverbindlichkeit  Zeitaufwand  Insbesondere in Familienphase  Delegiertensystem  Prohibitive Ausgestaltung von Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheid  Demoskopie  Unfundierte Flüchtigkeit  Unverbindlichkeit

10 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 10 4. Ohnmacht der BürgerInnen (3)  Ergebnis  Rein repräsentative Demokratie erzeugt tatsächlich weitgehend  „Parlaments- und Verfassungsgerichts-Aristokratie auf Zeit“  „Zuschauerdemokratie“ (Wassermann)  „Demokratie von oben“ (Steingart)  „... Schein der Demokratie“ (v. Arnim)  Viele BürgerInnen haben weitgehend berechtigten Eindruck  „Man kann ja doch nichts machen“  „Die da oben machen ja doch, was sie wollen“  „Demokratie funktioniert nicht“

11 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 11 5. Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (1)  Überwindung der Ohnmacht  Sachauswahl durch BürgerInnen  Unabhängig von Parteiprogrammen  Unabhängig von Parlamentskoalitionen  Unabhängig von Abgeordneten  Verbindlichkeit  während der Wahlperiode  Zielgenauigkeit, keine unverhältnismäßigen Abwahlen  Funktionalität im Mehrebenensystem  Angemessener Zeitaufwand

12 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 12 5. Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (2)  Überwindung der Ohnmacht  Annahmeraten von Volksentscheiden  Schweiz:  Fakultatives Gesetzesreferendum: 45 %  Volksinitiative: 9 % direkt, ca. 50 % lohnten Aufwand für Träger (vgl. Heußner/Jung, in: Heußner/Jung, 2. Aufl., 2009, S. 122, 124 ff.)  US-Staaten  Initiative: 41 % (vgl. Heußner, in: Heußner/Jung, 2. Aufl., 2009, S. 135 ff.)  Ergebnisse näher an Präferenzen des Volkes  Persönliche politische Erfolgserlebnisse  Selbstwirksamkeit

13 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 13 Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (3)  Überwindung der Ohnmacht  Ergebnis  „mein Engagement hat Wirkung, wenn wir BürgerInnen Sachfragen selbst entscheiden können“  „die da oben können nicht machen, was sie wollen“  „ich bin mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden“

14 14 Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (4)  Legitimationswirkung / Befriedung  Alle brisante Themen kommen zur Abstimmung, z.B.  Ausländerpolitik  Atomenergie  Gentechnik  Abtreibung  Europa  Drogen  Steuern  Mindestlohn (vgl. zur Schweiz: Heußner/Jung, in: Heußner/Jung, 2. Aufl., 2009, S. 122, 124 ff.; zu US-Staaten: Heußner, ebenda, S.141 ff. )  „Der Legitimitätsglaube direkter Demokratie ist eines der zentralen Elemente der schweizerischen politischen Kultur: Referendum und Initiative werden in Umfragen sogar wichtiger eingestuft als Wahlen.“ (Linder, 2. Aufl., 2005, S. 244; vgl. Glaser, Nachhaltige Entwicklung und Demokratie, 2006, S. 130 ff., 135 zu Atomenergie und Gentechnik)

15 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 15 Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (5)  größere Nachhaltigkeit,Bsp. Schweiz  Umweltschutz und Verkehr (vgl. Glaser, Nachhaltige Entwicklung und Demokratie, 2006: bzgl. Volksinitiative S. 135 ff., 146 f.; bzgl. obligatorisches Referendum S. 152 ff., 160 f.; bzgl. fakultatives Referendum S. 173)  Sozialversicherung (vgl. Glaser, Nachhaltige Entwicklung und Demokratie, 2006: bzgl. Volksinitiative S. 150; bzgl. obligatorisches Referendum S. 161 f.; bzgl. fakultatives Referendum S. 174 ff., 177)  Staatsausgaben und Steuern (vgl. Glaser, Nachhaltige Entwicklung und Demokratie, 2006: bzgl. Volksinitiative S. 150; bzgl. obligatorisches Referendum S. 162 ff., 167; bzgl. fakultatives Referendum S. 177 ff., 183)  „In Bezug auf das instrumentale Verfassungsrecht steht die Schweizerische Bundesverfassung... dem Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung... näher als das Grundgesetz. Hervorragende Bedeutung haben dabei die Volksinitiative... das obligatorische Referendum... sowie das fakultative Referendum...“ (Glaser, Nachhaltige Entwicklung und Demokratie, 2006, S. 359)

16 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 16 5. Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (6)  größeres zivilgesellschaftliches Engagement  Schweiz  US-Gliedstaaten  Abstimmungsbeteiligung von Unterschichtsangehörigen  Bürgerentscheid Freiburg 2006  Bürgernähere und stärkere Parteien  Ständiger Kommunikations-, Erklärungs-, Überzeugungszwang gegenüber BürgerInnen  Ständige innerparteiliche Diskussion aktueller Themen  Vorwirkung  Attraktivität für BürgerInnen mit Interesse an Inhalten  größerer Organisationsgrad  Vergleich: Schweiz und Deutschland

17 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 17 5. Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (7)  Weitere Wirkungen  „Schlussstein“ unverbindlicher Partizipationsformen  Verantwortung statt Demoskopie  Geordnetes Verfahren statt Demagogie  Bsp.: ungeregelte Unterschriftenkampagne gegen doppelte Staatsbürgerschaft durch CDU in hessischem Landtagswahlkampf 1999  Gefahren der Versammlungsdemokratie  Erweiterung der politischen Agenda  Insbesondere „Jedermanninteressen“  Überwindung von Reformstaus  Wissen und Kompetenz außerhalb der Parlamente

18 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 18 5. Vorteile und Chancen von Volksgesetzgebung (8)  Mehr Transparenz in Gesetzgebung  Kontrolle der politischen Klasse  Parlamentsentscheidungen in eigener Sache  Beute der politischen Klasse verhindern  Mehr Gewaltenteilung  Kontrolle der Wirtschaft  Bsp.: Managergehälter, Börsenumsatzsteuer, Finanzierung der Wirtschaftskrise  Progressive und konservative Wirkungen  US-Gliedstaaten  Schweiz

19 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 19 6. Wo gibt es Volksgesetzgebung?  Deutschland  Kommunalebene: überall, aber z.T. sehr restriktiv  Länderebene: überall, aber:  wenig Gesetzgebungskompetenzen, sehr restriktiv, meist keine Finanzen  Bund: nicht  EU: nicht  Schweiz: auf allen Ebenen stark ausgebaut  USA  Kommunalebene  25 Staaten (Initiative): viele Gesetzgebungskompetenzen, Finanzen  Kalifornien  Massachusetts  Bund: nicht

20 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 20 7. Durchsetzung direkter Demokratie  Soziale Umbruchsituationen  Schweiz  USA / Kalifornien  Deutschland  „Siegeszug“ seit 1989  Erfolgsstories, z.B.  Einführung Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Bayern 1995  Verhinderung Stadtwerkeverkauf Leipzig 2008  Berlin „Pro Reli“ 2009  „... hat Berlin das aufgeklärte, auch wissenschaftlich gebildete Gespräch über Religion gebracht.“ ( M. Küpper in FAZ v. 27.4.2009, S. 10)  Aktuelles Bündnis für Mehr Demokratie  Überzeugungsarbeit im konservativen Lager  Wahlkämpfe  Aktion Volksentscheid ins Grundgesetz

21 | Prof. Dr. Hermann K. Heußner, 4.5.2009 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !


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