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Veröffentlicht von:Emma Meissner Geändert vor über 9 Jahren
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E-Recht in Österreich im Licht der parlamentarischen Transparenzfunktion IRIS 2007 / e-Democracy V / e-Participation II Salzburg, 24. Februar 2007 Dr. Engeljehringer/Parlamentsdirektion
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Ein Gesetzesbeschluss „traditionellen Stils“
1920 REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Ein Gesetzesbeschluss des NR „Modell e-Recht“
Beurkundung durch „digitales Dokument“ 2003 Änderungen „digital“ REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Konsequenzen Veränderungen in der parlamentarischen Arbeitsweise (zunächst Praxis, in weiterem Schritt Rechtsgrundlage) Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses Verfügbarkeit zusätzlicher elektronischer parlamentarischer Materialien (Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates) Verbesserte Information der Öffentlichkeit REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Das elektronische Workflow-System in Österreich
REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Workflow Das BKA übermittelt Regierungsvorlagen elektronisch an das Parlament (Interface). Das Parlament übermittelt nach Abschluss des parlament. Verfahrens veröffentlichungsreife konsolidierte elektron. Fassungen an das BKA. 3. Kundmachung durch BKA im Internet. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Weg der Bundesgesetzgebung (vereinfachter Überblick)
Österreich Weg der Bundesgesetzgebung (vereinfachter Überblick) Begutachtungsverfahren Bundes- ministerium Bundes- regierung Bundes- präsident Bundes- Kanzler Parlament Gegenzeichnung Ministerrats- vortrag Gesetzes- beschluss Regierungsvorlage Beurkundung Internet-Kundmachung der Bundesgesetzblätter REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Einsprüche-Bundesrat
Elektronischer Workflow Parlament Weg der Bundesgesetzgebung Bundes- regierung Gesetzestext Erläuterungen Bericht (Gesetzestext) Gesetzestext Beurkundung Bericht Beurkundung e e e e e Beschluss des Nationalrat Beschluss des Bundesrat Ausschuss- bericht NR Ausschuss- bericht BR Regierungs- vorlage Initiativanträge Bundeskanzleramt Einsprüche-Bundesrat GesetzesA-Bundesrat REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Beschluss im Internet (e-Recht)
Homepage des Parlaments Alle Sprachfassungen stehen im Internet. Beschlussformel der Präsidenten des NR und BR Beschluss NR u. BR REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Beschluss: Vertrag über eine Verfassung für Europa (851 d.B. XXII. GP)
1. Vertragstext 2. Protokoll und Anhänge 3. Schlussakte REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Neues Tempo im Parlament:
Dokumente stehen innerhalb von Stunden im Internet. Info-Mails an alle Mandatare mit Links: Am nächsten Tag um 06:00 Uhr REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Info-Mail: Was gibt es Neues im NR oder BR
06:00 Uhr in der Früh Regierungsvorlagen Link ins Internet Ausschussberichte Gesetzesanträge des Bundesrat Schriftliche Anfragen an die Bundesregierung (Mitglieder) REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Mit einem “Klick” zur Geschichtsseite
Link zum Gesetzestext Regierungsvorlage Geschichte der RV REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Mit einem weiteren “Klick” zum Text
Gesetzestext einer Regierungsvorlage REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Info-Mail: Vorparlamentarische Begutachtungsverfahren
REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Text eines Ministerialentwurfs Stellungnahmen von NCO´s, etc.
Dokumenten des vorparlamentarischen legistischen Verfahrens auf der Parlamentshomepage Text eines Ministerialentwurfs Stellungnahmen von NCO´s, etc. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Die authentische Kundmachung der Bundesgesetzblätter durch das BKA
erfolgt im Internet: 1. Jänner 2004 Die Kundmachung im Internet ist für alle Menschen weltweit frei und kostenlos. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Bundesgesetzblatt im Internet
BGBL verbindl. Bundesgesetzblatt im Internet Sicherheit für das BGBl.: - Elektronische Signatur - XML (Extended Markup Language) Es gibt auch Papierausgaben zu kaufen, die sind aber NICHT authentisch. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Weiterleitung BKA: Dienstag 20.04.04 Kundmachung: Dienstag 27.04.04
50. Newsletter Newsletter 28. April 2004 Beschluss BR: Freitag Weiterleitung BKA: Dienstag Kundmachung: Dienstag REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Management Summary größere Transparenz – weltweit im Internet
Internet: ca. 4 Millionen Personen in Österreich (Papierauflage BGBl. alt: 5 –6.000 Stück) neues Tempo parlamentarische Materialien sind innerhalb von 24 Stunden im Internet (bisher mindestens 1 Woche) Einsparungspotential jährlich ca. 60 Tonnen Papier 1 Million Euro REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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60 Tonnen Papiereinsparung pro Jahr
Papierstoß 60 Tonnen Eiffelturm 1200 Meter hoch 320 Meter hoch REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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PM (Parlamentarische Materialien)
Begutachtungsverfahren Ministerialentwürfe und Stellungnahmen Parlamentarisches Verfahren Regierungsvorlagen / Staatsverträge / Art.15 B-VG-Vereinb. selbständige Anträge, Gesetzesanträge des Bundesrates Volksbegehren, Petitionen und Bürgerinitiativen Entschließungsanträge Parlamentarische Anfragen und Anfragebeantwortungen Berichte der Bundesregierung, der Bundesminister, des Rechnungshofes, .... Ausschussberichte NR und BR Beschlüsse NR und BR Abänderungsanträge in 2. Lesung Einsprüche des Bundesrates Stenographische Protokolle Volltextsuche REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Eingescanntes Image (Bild) des Originals
Auch in Farbe Textinterpretiertes Word-Dokument (mit Warnhinweis auf jeder Seite) REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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... und die Stimme der Presse:
Amtsmanager 2005 ... und die Stimme der Presse: REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Beschwerden an die Datenschutzkommission
Veröffentlichung einer parlamentarischen Anfrage (mit voller Namensnennung) auf der Homepage des Parlaments Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung Staatsfunktion „Gesetzgebung“ – Abgeordnete bei Ausübung des Berufes – parlamentarischen Hilfsdienste > Zurückweisung, da DSK für Akte der Gesetzgebung nicht zuständig ist (§ 1 Abs. 5 DSG 2000). REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Beschwerden an die Datenschutzkommission
Veröffentlichung einer parlamentarischen Anfrage (mit voller Namensnennung) auf der Homepage des Parlaments : Internetsuchmaschinen ( im Cache auch nach Löschung) Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Löschung (Widerspruch) Zurückweisung, da Suchergebnisse in Internetsuchmaschinen dem Parlament nicht zugeordnet werden können, sondern den privaten Rechtsträgern von Google und Altavista. DSK ist nicht zuständig (§ 1 Abs. 5 und 31 Abs. 2 DSG 2000). REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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Rückfragen bitte an Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Wolfgang Engeljehringer Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Parlamentsdirektion Wien REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
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