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Kostenplanung im 7. EU Rahmenprogramm Dr. Astrid Hoebertz 31.1.2008 Europäische & Internationale Programme FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft.

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1 Kostenplanung im 7. EU Rahmenprogramm Dr. Astrid Hoebertz 31.1.2008 Europäische & Internationale Programme FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

2 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 2 Struktur und Budget 7. RP COOPERATION – Kollaborative Forschung Vordefinierte Themen, modifizierte “Instrumente” PEOPLE – “Human Potential” Mobilität von ForscherInnen IDEAS – Pionier Forschung Individuelle Anträge, Europäischer Forschungsrat CAPACITIES – Forschungskapazitäten Infrastruktur, KMU, Wissensregionen,… Joint Research Center EURATOM + 32,4 Mrd € 7,5 Mrd € 4,7 Mrd € 4,1 Mrd € 1,7 Mrd € _________ 50,5 Mrd €

3 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 3 1.Spezifisches Programm: Kooperation KOOPERATION IDEEN MENSCHEN KAPAZITÄTEN 1.Gesundheit6,1 Mrd € 2.Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei, und Biotechnologie1,9 Mrd € 3.Informations und Kommunikationstechnologien9,0 Mrd € 4.Nano, Werkstoffe und Produktionstechnologien3,4 Mrd € 5.Energie2,3 Mrd € 6.Umwelt (einschliesslich Klimawandel)1,9 Mrd € 7.Verkehr (einschliesslich Luftfahrt)4,1 Mrd € 8.Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften0,6 Mrd € 9.Weltraum1,4 Mrd € 10.Sicherheit1,4 Mrd € COOPERATION – Collaborative research Vordefinierte Themen und “Instrumente”

4 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 4 Projekttypen (FP6: = Instrumente) Verbundprojekte – Collaborative projects Ziel: neues Wissen, neue Produkte Forschung in unterschiedlich großen Konsortien – Größe abhängig vom Bereich und Forschungsgegenstand Small or medium –scale focused research projects (FP6: STREPs) Large scale integration projects (FP6: IPs) (Networks of Excellence) Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen – Specific Support Actions, Coordination Actions Kombination oder einzelne Durchführung von: Konferenzen, Studien, Analysen, Personalaustausch, Verbreitung von Ergebnissen, usw.

5 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 5nicht rechtsverbindlichSeite 5 Förderungsgrundsätze in RP7 Finanzbeitrag der EU wird v.a. bestimmt von: Art der Organisation (Universität, KMU, etc.) Art der Tätigkeit (z. B. F&E, Demonstration, Management, Sonstige Kosten) Maximale Erstattungssätze je nach Art der Tätigkeit Besondere Bestimmungen der betreffenden Förderform

6 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 6nicht rechtsverbindlichSeite 6 Erstattungsfähige Kosten sind: 1.direkte Kosten können Projekt unmittelbar zugerechnet werden und im Einklang mit internen Buchführungsgrund- sätzen des Teilnehmers abgerechnet werden 2.indirekte Kosten können Projekt nicht unmittelbar zugerechnet werden, stehen aber in unmittelbaren Zusammenhang mit direkten Projektkosten Kostenarten

7 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 7nicht rechtsverbindlichSeite 7 Direkte Kosten Direkte Kosten sind z. B.: Personalkosten Neu FP7: Kosten für fest angestelltes Personal sind im FP7 abzurechnen! Zeitaufzeichnungen sind für alle Projektmitarbeiter zu führen Durchschnittspersonalkosten sind möglich (Methode dazu muss von Kommission zertifiziert und genehmigt werden) Reisekosten Consumables Geräteanschaffungen......

8 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 8nicht rechtsverbindlichSeite 8 Indirekte Kosten Indirekte Kosten sind z.B.: Verwaltungsgemeinkosten Raummieten Strom- u. Heizkosten Telefon- u. Kopierkosten Aufwendungen für Reinigungsdienste Allg. Büroausstattung (PCs, Software) Postgebühren, Bürobedarf

9 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 9nicht rechtsverbindlichSeite 9 Indirekte Kosten Berechnung I 1. Option: Abrechnung der tatsächlichen indirekten Kosten oder: Anwendung einer vereinfachten Methode, wenn diese mit den üblichen Rechnungsführungsprinzipien im Einklang steht und sofern die Buchhaltungsmöglichkeiten keine genaue Zuordnung der indirekten Kosten auf Ebene der Organisationseinheit/Dept. zulassen Indirekte Kosten nur auf MUW-Ebene feststellbar, aber es besteht Möglichkeit, Overheads mittels „keydriver“ auf Projektebene zuzuweisen (z.B. Verteilungsschlüssel Stundenrate oder Prozentanteil von Personenkosten)

10 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 10nicht rechtsverbindlichSeite 10 2. Option: Pauschalabrechnung der indirekten Kosten: 20% der direkten erstattungsfähigen Kosten Sonderregelung (transitional) bei der pauschalen Abrechnung für Universitäten, öffentliche Einrichtungen, KMU und Forschungsorganisationen bei F&E u. Demonstra- tionsprojekten: 60 %* der direkten erstattungsfähigen Kosten (wenn indirekte Projektkosten nicht mit Sicherheit angegeben werden können) (nur für Projekte * bis 2009, danach Reevaluierung/Anpassung der Methode) Indirekte Kosten Berechnung II

11 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 11nicht rechtsverbindlichSeite 11 Indirekte Kosten Berechnung III Tatsächliche indirekte Kosten Normal/Analytical (auf „Department level“ feststellbar) Vereinfacht/Simplified (nur auf „Entity level“ feststellbar) ODER Pauschalabrechnungen/Flat rates General Flat rate 20%Transitional Flat rate 60%

12 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 12nicht rechtsverbindlichSeite 12 Indirekte Kosten Berechnung IV 3. Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA): max. 7 % der erstattungsfähigen direkten Kosten; gilt für alle Organisationen!

13 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 13nicht rechtsverbindlichSeite 13 sind jene, welche: tatsächlich entstanden sind und während der Projektlaufzeit angefallen sind (bis 60 Tage nach Projektende für die Erstellung des Abschlussberichts) in Übereinstimmung mit üblichen Rechnungsführungs- und Managementprinzipien und –praktiken des Teilnehmers ermittelt wurden den Prinzipien der Sparsamkeit, Effizienz und Effektivität entsprechen buchhalterisch erfasst sind Erstattungsfähige Kosten

14 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 14nicht rechtsverbindlichSeite 14 indirekte Steuern (wie Mehrwertsteuer) Zölle und Abgaben geschuldete Zinsen Rückstellungen für künftige Verluste Wechselkursverluste Kosten in Verbindung mit Kapitalrendite Kosten in anderen EU-Projekten Überteuerte oder wirtschaftlich nicht vertretbare Ausgaben Nicht erstattungsfähige Kosten

15 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 15nicht rechtsverbindlichSeite 15 Förderhöhen I F&E Tätigkeit: bis zu 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten F&E Tätigkeit Ausnahme: Öffentliche Stellen, Hochschulen, Forschungsorganisationen und KMU: bis zu 75 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten

16 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 16nicht rechtsverbindlichSeite 16 Förderhöhen II Demonstrationstätigkeit: bis zu 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten Pionierforschung, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, People-Maßnahmen: bis zu 100 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten Sonstige Tätigkeiten: bis zu 100 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten (z. B. Management, Training, Disseminierung)

17 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 17nicht rechtsverbindlichSeite 17 Maximale Erstattungs- quoten F & E (einschl. relevanter Innovations- u Koordinierungs- aktivitäten) Demonstrations -aktivitäten Ausbildungs -maßnahmen Management Konsortium Andere Aktivitäten Verbund- projekte 50 % 75 % * 50 %100 % Exzellenznetze100 % Koordinierungs- Unterstützungs- maßnahmen 100 % * Öffentl. Einrichtungen, Hochschulen, (non-profit) Forschungszentren, KMU Förderhöhen Zusammenfassung

18 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 18 Beispiel für Kostenplanung z.B. MUW Projektkostenplanung Forschungs-Kosten (Personalkosten, Consumables etc.)€ 100.000 plus 60% Indirekte Kosten € 60.000 => SUMME € 160.000 Erstattung von der Europ. Kommission? Forschung: 75% Förderung=> € 120.000

19 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 19nicht rechtsverbindlichSeite 19 Zertifizierungen „Certificate on Financial Statements“, „Certificate on the Methodology“ und „Certificate on average personnel costs“ können durchgeführt werden von: Qualifizierten, externen und (von Teilnehmer) unabhängigen Wirtschaftsprüfer Öffentliche Organisationen, Universitäten und Forschungsorganisationen können einen „competent public officer“ wählen

20 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 20nicht rechtsverbindlichSeite 20 Certification on financial statements FP6 = Audit Prüfbescheinigung (Wirtschaftsprüfer), ist verpflichtend: wenn für eine oder mehrere Berichtsperioden die beantragte Fördersumme pro Projektpartner höher oder gleich 375.000 Euro ist (Betrag wird kumulativ pro Partner berechnet) aber!: Projekte mit Dauer bis zu 2 Jahren = alle Partner Prüfbescheinigung erst bei letzter Berichtsperiode Ausnahme, wenn die KOM zertifizierte Methode (über Personalkosten und indirekte Kosten) genehmigt hat => keine Zwischenprüfbescheini- gungen notwendig

21 Jänner 2008nicht rechtsverbindlichSeite 21nicht rechtsverbindlichSeite 21 Informationen und Kontakt EU Infos: http://cordis.europa.eu/fp7 ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/financialguide_en.pdf FFG/EIP Informationen zum 7.RP: http://rp7.ffg.at http://rp7.ffg.at/rp7_kostenberechnung Kontakt: FFG, Europäische und Internationale Programme Nationale Kontaktstelle Gesundheit: Dr. Astrid Hoebertz, astrid.hoebertz@ffg.at, 057755-4104 Nationale Kontaktstelle für Rechts- und Finanzfragen: Mag. Martin Baumgartner, martin.baumgartner@ffg.at, 057755-4008martin.baumgartner@ffg.at


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