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≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes

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Präsentation zum Thema: "≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes"—  Präsentation transkript:

1 ≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes
Verstandenes Gewolltes normative Auslegung Rechtsgeschäft [angefochteN] § 142 I Anfechtung

2 Schadensersatzanspruch des Anfechtungsgegners aus § 122 I
Anfechtungsgründe Täuschung Drohung Anfechtung § 123 I Alt. 1 § 123 I Alt. 2 § 119 I Alt. 1 § 119 I Alt. 2 § 119 II § 120 Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum falsche Übermittlung Eigenschaftsirrtum Schadensersatzanspruch des Anfechtungsgegners aus § 122 I

3 Positives und negatives Interesse in § 122 I
positives Interesse = Erfüllungsinteresse Wie würde der Anfechtungsgegner stehen, wenn nicht angefochten worden wäre? negatives Interesse = Vertrauensinteresse Wie würde der Anfechtungsgegner stehen, wenn er der Vertrag nicht geschlossen hätte? § 122 I § 122 I P > N P < N

4 Gutachten zu Fall 1 – Variante 1
A. Anspruch des V gegen B auf Zahlung von 600 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages Antrag des B Annahme des V Einigung Zwischenergebnis Wirksamkeit des Kaufvertrages Anfechtungserklärung Wirksamkeit der Anfechtung Anfechtungsgrund Anfechtungsfrist Ergebnis normative Auslegung Kauf von Modell 001 zum Preis von 600 Euro natürliche Auslegung Unwirksamkeit wegen Anfechtung gem. § 142 I? § 143: Vertragslösung wegen Willensmangels gegenüber richtigem Anfechtungsgegner Erklärungsirrtum gem. § 119 I Alt. 2 Anfechtungsrecht? § 121 I: unverzüglich § 121 II: zehn Jahre subjektive und objektive Kausalität?

5 Gutachten zu Fall 1 – Variante 1
Hat V die Anfechtbarkeit gekannt oder hätte er sie kennen müssen? B. Anspruch des V gegen B auf Herausgabe des Computers aus § 122 I negatives Interesse  begrenzt durch positives Interesse Aufgrund Irrtums angefochtene Willenserklärung Vertrauen des V auf den Inhalt der Erklärung Inhalt des Anspruchs Ergebnis Kausalität C. Anspruch des V gegen B auf Herausgabe des Computers aus § 985 Eigentumsvorbehalt: Wirkung der Übereignung noch nicht eingetreten (§ 158 I) historischer Aufbau Eigentum des V Ursprüngliches Eigentum des V Übereignung an B Besitz des B Kein Recht des B zum Besitz Ergebnis Recht zum Besitz aus dem Kaufvertrag?

6 Gutachten zu Fall 1 – Variante 1
D. Anspruch des V gegen B auf Herausgabe des Computers aus § 812 I 1 Alt. 1 Besitz an dem Computer Leistung = bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens Etwas erlangt Durch Leistung des V Ohne rechtlichen Grund Ergebnis Anspruch des B gegen V auf Übergabe des Computers? E. Anspruch des V gegen B auf Ersatz der Versandkosten aus § 122 I negatives Interesse  begrenzt durch positives Interesse Aufgrund Irrtums angefochtene Willenserklärung Vertrauen des V auf den Inhalt der Erklärung Inhalt des Anspruchs Ergebnis

7 Gutachten zu Fall 1 – Variante 2
Anspruch des V gegen B auf Zahlung von 600 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages Antrag des B Annahme des V Einigung Zwischenergebnis Wirksamkeit des Kaufvertrages Anfechtungserklärung Wirksamkeit der Anfechtung Anfechtungsgrund Bestätigung des Kaufvertrages Ergebnis Unwirksamkeit wegen Anfechtung gem. § 142 I? Anfechtungsrecht? § 144 I (Kenntnis des B von Anfechtungsrecht?)

8 Gutachten zu Fall 2 A. Anspruch der E gegen K auf Zahlung von 900 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II normative Auslegung: blaues Kleid von B Unwirksamkeit wegen Anfechtung gem. § 142 I? Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages Wirksamkeit des Kaufvertrages Anfechtungserklärung Wirksamkeit der Anfechtung Anfechtungsgrund Anfechtungsfrist Ergebnis Inhaltsirrtum gem. § 119 I Alt. 1 Anfechtungsrecht? § 121 I: unverzüglich § 121 II: zehn Jahre subjektive und objektive Kausalität? B. Anspruch der E gegen K auf Ersatz der ihr entstandenen Kosten aus § 122 I Aufgrund Irrtums angefochtene Willenserklärung Vertrauen des E auf den Inhalt der Erklärung Inhalt des Anspruchs Ergebnis

9 Gutachten zu Fall 3 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 49 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Unwirksamkeit wegen Anfechtung gem. § 142 I? Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages Wirksamkeit des Kaufvertrages Anfechtungserklärung Wirksamkeit der Anfechtung Anfechtungsgrund Inhaltsirrtum Eigenschaftsirrtum Kausalität Anfechtungsfrist Vorrang der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte Ergebnis konkludent durch Zurückschicken Anfechtungsrecht? Material der Stiefel nicht Inhalt des Vertrages Eigenschaften sind alle wertbildenden Faktoren, die der Sache dauerhaft anhaften Vorrang, wenn fehlende Eigenschaft einen Sachmangel i.S.d. § 434 darstellt § 121 I: unverzüglich § 121 II: zehn Jahre Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft, wenn sie nach der Verkehrsanschauung für das konkrete Rechtsgeschäft als erheblich angesehen wird B. Anspruch des V gegen K auf Ersatz der Versandkosten aus § 122 I


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