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Übergang Kindertagesstätte – Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen) Frau.

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Präsentation zum Thema: "Übergang Kindertagesstätte – Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen) Frau."—  Präsentation transkript:

1 Übergang Kindertagesstätte – Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen) Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel (Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen)

2 Schnittstelle Schulanfang
Inhalt Schnittstelle Schulanfang Verfahrensweg für Kinder mit besonderen Förderbedarfen Rahmenbedingungen in BW Elternwünsche 2. Zusammenarbeit am Übergang: KiTa – Kooperation KiTa-GS – Frühförderung Beteiligte Personen und Institutionen: Aufgaben und Abgrenzung

3 1. Schnittstelle Schulanfang
Eltern kommen mit ihrem behinderten oder entwicklungsverzögerten Kind zur Schulanmeldung. Elternwunsch 1: Einschulung in die Grundschule Elternwunsch 2: Einschulung in die Sonderschule Elternwunsch 3: Zurückstellung Grundsatz: In allen Fällen sollte eine Erhebung des Förderbedarfes mit anschließender Klärung des geeigneten Förder- oder Lernortes und intensive Beratung erfolgen! Zuständigkeit für Schulanmeldung: Schulleitung Grundschule Eltern können sich auch von sich aus an das SSA wenden.

4 Strukturbild für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Baden-Württemberg
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot – Einlösung in kooperativen Bildungsangeboten oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren In Verantwortung der allgemeinen Schule In Verantwortung der allgemeinen Schule und des Sonderpädagogischen Dienstes In Verantwortung der allgemeinen Schule und des Sopäd. Bildungs- und Beratungs-zentrums (SBBZ) In Verantwortung des SBBZs

5 Wo ist der geeignete Lernort für mein Kind?
oder: Hat mein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot? Kindertagesstätte Schulkindergarten Schulanmeldung: zuständige Grundschule Schule nimmt Elternwunsch auf Grundschule und/ oder Eltern: Antrag auf Begutachtung an das Schulamt (SSA) SSA: Beauftragung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (Erhebung des Förderbedarfs und Vorschlag für den geeigneten Bildungsort)

6 SSA: Beauftragung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
(Erhebung des Förderbedarfs und Vorschlag für Anspruchsfeststellung und Bildungsort) Sonderschullehrer: Sonderpädagogisches Gutachten mit Empfehlung (s.o.) - unter Berücksichtigung des elterlichen Erziehungsplanes Gesundheitsamt, Eingliederungs-hilfe, Jugendhilfe Bei Bedarf: SSA: Schulangebotsplanung und Bildungswegekonferenz (mit den Eltern und evtl. den Kostenträgern) SSA: Feststellungsbescheid (Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) Einschulung

7 Elternwunsch: Zurückstellung
A1) Kind kommt aus dem allg. Kindergarten ohne Integrationshilfe und soll noch ein Jahr dort bleiben. Diese Kinder können wie nicht behinderte Kinder behandelt werden. Gefahr: „Verschleppung“ A2) Kind kommt aus dem allg. Kindergarten mit Integrationshilfe. Für behinderte Kinder ist eine Zurückstellung meist nicht sinnvoll. Integrationshilfe wird nicht automatisch weiterbezahlt. Für Ausnahmengilt: Erhöhter Begründungsbedarf! A3) Eltern wünschen Zurückstellung und GFKL. Behinderte Kinder gehören nicht zur Zielgruppe der GFKL. A4) Eltern wünschen Zurückstellung und Verbleib im Schulkindergarten Kinder aus dem Schulkindergarten sollten i.d.R. nicht zurückgestellt werden. Erhöhter Begründungsbedarf! A5) Kind kommt aus dem Schulkindergarten: Privater oder öffentlicher Schulkindergarten? Private Schulkindergärten werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Vor einer Zurückstellung sollte geklärt werden, ob das Kind im Schulkindergarten bleiben kann!

8 Zurückstellung: Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz § 5a: Grundschulförderklassen Für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollen Förderklassen eingerichtet werden. Sie haben die Aufgabe, die zurückgestellten Kinder auf den Besuch der Grundschule vorzubereiten. Schulgesetz § 74: Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung (2) Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, da sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können auch Kinder zurückgestellt werden, bei denen sich dies während des ersten Schulhalbjahres zeigt. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet. (3) Kinder, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet, sich auf Verlangen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde an einer pädagogisch- psychologischen Prüfung (Schuleignungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.

9 Zurückstellung/ Grundschulförderklasse
Verwaltungsvorschrift Grundschulförderklasse II.1. Aufgabe: Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß § 74 Abs. 2 SchG vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spiel sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. .... Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der Besuch der Sonderschule nach § 15.1 SchG geeignet erscheint, werden nicht in die Grundschulförderklasse aufgenommen.....

10 2. Zusammenarbeit am Übergang: KiTa – Kooperation KiTa-GS – Frühförderung Beteiligte Personen und Institutionen – Aufgaben und Abgrenzung

11 Vorschulische Unterstützungsangebote:
Förderung im allgemeinen Kindergarten mit und ohne Integrationshilfe Interdisziplinäre Frühförderstelle Sonderpädagogische Beratungsstellen Förderung im Schulkindergarten

12 Grundschule und/ oder Eltern:
Gestaltung des Übergangs: Kindertagesstätte Schulkindergarten Schulanmeldung: zuständige Grundschule Schule nimmt Elternwunsch auf Grundschule und/ oder Eltern: Antrag auf Begutachtung an das Schulamt (SSA)

13 Aufgaben und Abgrenzung
KooperationslehrerIn, insbesondere bei der Förderung im letzten Kindergartenjahr mit anschließender Einschulungsentscheidung Kooperation KiTa- GS Angebot an Eltern, Kinder, Bezugspersonen Begleitung Beratung Unterstützung bei Suche nach geeigneter Förderung Kooperation mit Fachleuten anderer Institutionen (Kindergarten, KooperationslehrerIn Grundschule, Gesundheitsamt, Sozialamt, Kinderarzt, ...) Frühförderung

14 Frühförderung und Lernortklärung
Lernortklärung ist NICHT Aufgabe der Frühförderung aber: Kinder und Familien die bereits in der Frühförderung sind werden auf diesem Weg begleitet Das Thema Einschulung sollte frühzeitig mit Eltern angesprochen werden, wenn das Kind einen erhöhten Förderbedarf hat Die FF kann sich auf Wunsch der Eltern zur Klärung der Lernortfrage einbringen.

15 Beteiligte Personen und Institutionen KooperationslehrerIn
Schritte zur gemeinsamen Gestaltung des Übergangs Kindergarten - Schule Beteiligte Personen und Institutionen Frühförderung Schulträger Schülerbeförderung Schulleiter Eltern ErzieherInnen KooperationslehrerIn KiTa Grund- schule Eingliederungshilfe Sozialamt/Jugendamt Gesundheits -amt/ESU Assistenz Schulbegleitung Sonderpädagogik Integrations- hilfe Facharzt/ Gesundheitsamt SSA: Sonderschulrat ... und weitere Partner

16 Mögliche Ansprechpartner:
Fragen zu Schuleintritt und Autismus: Herr Dr. W. Nagel (0771/ ) Fragen zur Anspruchsklärung und Inklusion: Frau A. Sauter-Schimak (0771/ ) Fragen zur Frühförderung: Arbeitsstelle Frühförderung: Frau Greimel, Frau Burgmaier-Fehrenbach freitags unter (0771/ und -483)

17 für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse!


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