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VN-Behindertenrechtskonvention Ministerratsbeschluss Mai 2010

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Präsentation zum Thema: "VN-Behindertenrechtskonvention Ministerratsbeschluss Mai 2010"—  Präsentation transkript:

1 Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung „Schwerpunktregion Freiburg“
VN-Behindertenrechtskonvention Ministerratsbeschluss Mai 2010 Schulversuch als Vorbereitung der Änderung des Schulgesetzes ab 2013 Ausbau inklusiver Bildungsangebote

2 Aufgabenstellungen für die Staatlichen Schulämter (1)
Datensammlung des regionalen Bildungsangebotes Schulangebotsplanungen Bildungswegekonferenzen Ausbau des „Sonderpädagogischen Dienstes“ unter Effizienzgesichtspunkten Ansprechpartnersystem

3 Aufgabenstellungen für die Staatlichen Schulämter (2)
Netzwerk Sonderschulen – Allgemeine Schulen Ausbau der Arbeitsstellen Kooperation (ASKO) Qualifizierung / Fortbildung der Lehrkräfte (u.a. Austauschforen) Einstellungen und Haltungen verändern Professionelle Elternarbeit

4 Grundlagen für künftiges Handeln
Wunsch der Eltern nach wohnortnäheren Bildungsangeboten Anspruch auf erweiterte soziale Teilhabe Interesse an mehr gemeinsamem Unterricht Berücksichtigung der Erkenntnisse der Sonderpädagogik

5 Handlungsaufträge Sonderpädagogische Diagnostik
Gruppenbezogene Bildungsangebote Passgenaue Lösungen für den Einzelnen Lernortklärung und Berücksichtigung des „Elterlichen Erziehungsplanes“ Fokus „zieldifferenter Unterricht“ Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Sopäd. Bildungs - /Beratungszentren

6 Beteiligte Schularten - Schulpflicht
Alle Schularten – ohne Ausnahme - werden in diesen Gestaltungsprozess einbezogen Schulpflicht besteht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule Schulpflicht besteht zum Besuch der Berufsschule Sie gilt für SuS mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

7 Schulpflicht und Schulbezirksregelungen
Feststellung des sopäd. Förderbedarfs auf Antrag der Eltern oder der Schule Beteiligungspflicht auf Verlangen des SSA und Mitwirkung des Gesundheits-amtes Ausnahmeregelungen für SuS mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Besuch der Allgemeinbildenden Schule

8 Regelungen und Vorbedingungen zur Umsetzung der Schulversuchsbestimmungen
Sonderschulen > Anhörung der Schulkonferenz und Stellungnahme der Gesamtlehrerkonferenz (GLK) Allgemeinbildende Schulen > vorerst nur Beratung in der GLK Beteiligung der Gremien erstmalig vor der Anwendung der Regelungen Zustimmende Beschlüsse vor der Einleitung der konkreten Maßnahme Schulträger muss informiert werden Unterstützung / Beratung durch SoPädBBZ

9 Welche Erkenntnisse werden benötigt?
z.B. Notengebung und Versetzungsordnung Keine Anwendung der Notenbildungsverordnung Kein Aufnahmeverfahren nach der Grundschule Zeugnis der allgemeinbilden Schule – Vermerke... Konsequenzen für die Aus – und Fortbildung der Lehrkräfte aller Schularten Wie muss zieldifferenter Unterricht geplant und strukturiert werden Modalitäten der Kostenverteilung Auswirkungen auf Schulträger und die Träger der Jugend – und Behindertenhilfe

10 Wichtige „Formale Regelungen“
Bildungsplan und Stundentafel bei inklusiven Bildungsangeboten (Ziele der Eltern/SoPädBBZ) § 90 – Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen Konferenzordnung – Teilnahme Lehrkräfte BBZ Lehrerzuweisung und Sachkostenbeiträge Schulen in freier Trägerschaft / Privatschulen / private Träger (Zuschüsse) Unterricht von SuS ohne Anspruch auf sopäd. Förderung an Sonderpädagogischen Bildungs – und Beratungszentren – „umgekehrte Inklusion“ Statistische Regelungen für SuS mit sopäd. Förderbedarf > Schüler der SoPädBBZ

11 Umkehr der Beweislast als Vorgabe
Nicht mehr die Eltern müssen beweisen, dass gemeinsamer Unterricht machbar ist; Die Schulverwaltung muss schlüssig und nachvollziehbar zwingende Gründe geltend machen, wenn die Vorstellungen der Eltern über den Bildungsweg ihres Kindes nicht umgesetzt werden können. Wahlrecht der Erziehungsberechtigten erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Bildungswegekonferenz Ziel ist das Einvernehmen aller Beteiligten

12 Organisatorische Hinweise – Projektsteuerung Ansprechpartner - Verantwortlichkeiten
Ansprechperson im RP Freiburg: - Frau RSD `in Birthe Wannig Ansprechperson im SSA Freiburg: - Frau SR `in Claudia Bärwaldt - Herr SAD Manfred Voßler Koordinierungsgruppe SSA: Frau Friedemann Barbara (Sonderschulen) Frau Schwär Angelika (Kita / Grundschulen) Frau Kempf Christine (Haupt, Werkrealschulen und Realschulen)

13 Dokumentation der Entwicklungsprozesse Schulangebotsplanung
Aufgabenstellungen für diesen Personenkreis in den Staatlichen Schulämtern (Schwerpunktregionen) Dokumentation der Entwicklungsprozesse Schulangebotsplanung Bildungswegekonferenz Sonderpädagogische Diagnostik Professionalisierung der Beteiligten Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes Kooperation Regierungspräsidien - SSÄ

14 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Teilhabe? Ja!!!


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