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Foto Universität Graz Graz, am 5. Oktober 2006 Mag. Erhard Lausegger Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater Geschäftsführer der LBG Wirtschaftstreuhand Österreich.

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1 Foto Universität Graz Graz, am 5. Oktober 2006 Mag. Erhard Lausegger Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater Geschäftsführer der LBG Wirtschaftstreuhand Österreich 8020 Graz, Niesenbergergasse 37 Tel.: 0316 / 720 200 - 0 mailto: e.lausegger@lbg.ate.lausegger@lbg.at „Die Rechtsstellung von Führungskräften“ Die Behandlung von Führungskräften im Sozial- und Steuerrecht

2 2 Roter Faden 1.Einordnungskriterien für Geschäftsführerbezüge 2.Der Geschäftsführer im Sozialversicherungsrecht 3.Der Geschäftsführer im Steuerrecht 4.Überblick über die sozialversicherungsrechtliche- und steuerliche Behandlung des Geschäftsführers

3 3 1. Einordnungskriterien der GF-Bezüge Die steuerliche u. sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Geschäftsführerbezügen eines Gesellschafter – Geschäftsführers kann im wesentlichen anhand nachstehender Kriterien erfolgen:  Höhe der Beteiligung  Vorliegen einer Sperrminorität  Vorliegen eines echten oder freien Dienstverhältnisses

4 4 GF im Sozialversicherungsrecht 1.Pflichtversicherung nach ASVG 2.Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 3 GSVG („normale GSVG-Versicherung“) 3.Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG („Neuer Selbständiger“) 4.Pflichtversicherung nach ASVG – GSVG? - Ein Kosten- und Leistungsvergleich

5 5 Prüfung der Versicherungspflicht

6 6 Pflichtversicherung nach ASVG 1.Pflichtversicherung nach ASVG Seit 1.1.1999 ist jeder lohnsteuerpflichtige G-GF bis 25 % Beteiligung mit oder ohne Weisungsgebundenheit (Sperrminorität) als echter Dienstnehmer nach ASVG pflichtversichert Die ab 1.1.1999 geltende Regelung bewirkt, dass  jeder lohnsteuerpflichtige G-GF nach § 4 Abs 2 ASVG sozialversicherungs- pflichtig ist,  aber nicht jeder nach § 4 Abs 2 ASVG sozialversicherte G-GF lohnsteuer- pflichtig ist

7 7 Pflichtversicherung nach GSVG 2.Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG Eine Pflichtversicherung nach GSVG liegt immer dann vor, wenn  keine ASVG -Versicherung gegeben ist und  wenn der Beschäftigung ein Auftrag, ein Werkvertrag oder ein arbeitsrechtlicher freier Dienstvertrag zugrunde gelegt wird. Für die Pflichtversicherung nach GSVG müssen 3 Voraussetzungen gegeben sein:  er ist handelsrechtlicher Geschäftsführer  er ist Gesellschafter der Gesellschaft und  die Gesellschaft muss Wirtschaftskammermitglied sein.

8 8 Pflichtversicherung nach GSVG 3.Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG Der Pflichtversicherung als „Neuer Selbständiger“ unterliegt der Geschäftsführer nur dann, wenn  keine ASVG – Versicherung  normale GSVG – Versicherung eintritt.

9 9 ASVG versus GSVG 4.Kostenvergleich – ASVG versus GSVG a) Beitragsvergleich auf Basis Höchstbeitragsgrundlage 2006 ASVG (Angestellter)GSVG Höchst - BMG€ 52.500,-- Beitragssatz39,4 % (Arbeitgeber- u. Arbeitnehmer- anteil mit IESG, ohne AKU) 24,35 % (Unfallversicherung € 87,60 p.a.) Beitrag€ 20.685,--€ 12.871,35 Mehrbetrag ASVG p.a.€ 7.814,--

10 10 ASVG versus GSVG b) Leistungsvergleich Pensionsversicherung  gibt es keinen Unterschied (gleich hohe Pension) Krankenversicherung  in der GSVG – Krankenversicherung besteht ein 20 %-iger Selbstbehalt bei Arztkosten – nicht jedoch bei Spitalsaufenthalt Geldleistungsberechtigte müssen die Kosten vorstrecken und bekommen bis zu 80 % des Tarifes von der Krankenversicherung ersetzt. Arbeitslosenversicherungsschutz  ist nur bei der Pflichtversicherung nach ASVG gegeben.

11 11 GF im Steuerrecht 1.Steuerliche Einordnung der GF-Bezüge in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe sowie deren steuerlichen Konsequenzen a)Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit b)Einkünfte aus selbständiger Arbeit c)Besteuerung – Lohnsteuer - Einkommensteuer d)Betriebsausgaben – Werbungskosten e)Möglichkeit der Abfertigungszusage f)Möglichkeit der Pensionsvorsorge g)Allfällige Lohnnebenkosten

12 12 GF im Steuerrecht

13 13 Überblick Fremd - GF

14 14 Überblick Gesellschafter - GF

15 15 Information & Kommunikation Unternehmer - Steuerberater  Aktuelle Steuer- und Wirtschaftstipps für Klein- und Mittelbetriebe  LBG newsletter  Steuer- und Wirtschaftstipps per e-mail.  Kostenlose Bestellung auf unserer homepage: www.lbg.atwww.lbg.at  LBG aktuell: Informationen für KMU, mehrmals jährlich  LBG Klienten-Seminare: Speziell für KMUs, in vielen Regionen Österreichs  LBG website: Aktuelle Steuertipps, Veranstaltungshinweise, Kostenlose Fachinformationen und Steuer-Broschüren.  … damit Sie verständliche, kurze und gezielte KMU-Informationen erhalten.

16 Vielen Dank! 30 STANDORTE - ÖSTERREICHWEIT UNSERE KLIENTEN:


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