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IFSG Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz)

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Präsentation zum Thema: "IFSG Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz)"—  Präsentation transkript:

1 IFSG Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz)
LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Ursachen Tätigkeitsverbot nach § 42 IFSG Hygienegebote IFSG Zzgl. den Belehrungsvorgaben des LGA BW Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

2 ....leckere Back- und Konditoreiwaren........
..... können auch Krankheiten verursachen! LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

3 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Ursachen Mangelnde Sauberkeit Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln Kontakt mit/ Verzehr von rohen tierischen Lebensmitteln LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

4 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Krankheiten Brechdurchfallerkrankungen Cholera bakterielle Ruhr Salmonellose andere Magen-Darm-Erkrankungen, z.B. durch Viren oder Eitererreger verursacht Ansteckende Leberentzündung Hepatitis A und E Thyphus und Paratyphus LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

5 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Krankheitserreger Bakterien mit dem Auge nicht sichtbare Einzeller können sich in Lebensmitteln rasant vermehren und können Lebensmittel vergiften Viren noch kleiner als Bakterien „Zellschmarotzer“ können sich in Lebensmitteln nicht vermehren, werden aber durch diese übertragen! LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

6 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Übertragungswege Verzehrsfertige Lebensmittel werden mit Krankheitserregern verunreinigt... Direkt von Menschen (Keimträgern) Indirekt über: verunreinigte Gerätschaften, unsaubere Arbeitskleidung, andere rohe Lebensmittel (besonders tierischer Herkunft) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

7 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Ursache Mensch Erkrankte z.B. an einer Durchfallerkrankung Ausscheider Menschen, die sich gesund fühlen, aber Erreger ausscheiden Menschen mit eitrigen Wunden oder eiternden Entzündungen an unbedeckten Körperteilen oder anderen über Lebensmittel übertragbaren Hautkrankheiten LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

8 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefahr Lebensmittel Gefahr leicht verderbliche Lebensmittel, bilden den geeigneten Nährboden für Erreger (Bakterien) Lebensmittel, die ohne Erhitzung (backen, kochen, braten) abgegeben werden LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

9 Gefährdete Lebensmittel
Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen Milch und Erzeugnisse aus Milch oder auf Milchbasis (z.B. Käse, Joghurt) Fleisch, Geflügelfleisch (roh und gegart) und Erzeugnisse daraus (z.B. Wurst, Hackfleisch) Fische, Krebse oder sonstige Meeresfrüchte (Weichtiere, Muscheln, etc.) oder Erzeugnisse daraus (z.B. belegtes Baguette mit Krabbencocktail) Eiprodukte (z.B. Eiklar, Eiweiß oder Eigelb) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

10 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefährdete Lebensmittel Säuglings- oder Kleinkindernahrung Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen Backwaren mit nicht durchgebackenen Anteilen (z.B. Torten, kremgefülltes Gebäck) Feinkost- Rohkost - und Kartoffelsalate, Marinaden und Speisen mit Mayonnaise, Saucen, Nahrungshefe LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

11 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Gefahr Verbraucher Gefahr durch Lebensmittel, die mit pathogenen Mikroorganismen kontaminiert sind, sind alle Verbraucher gefährdet Lebensgefahr bei Kranken und/oder alten Menschen, Säuglingen/Kleinkindern LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

12 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot bei..... § 42 Erkrankung oder Verdacht auf Ansteckende Magen-Darm-Erkrankung Typhus abdominalis Paratyphus Cholera Shigellenruhr Salmonellose Ansteckende Leberentzündung (Hepatitis A und E) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

13 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot bei..... § 42 Hautkrankheiten, die über Lebensmittel übertragbar sind Infizierten (eitrigen) Wunden an Händen und unbedeckten Körperteilen Ausscheidung von Krankheitserregern (wie z.B. Salmonellen) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

14 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
§ 42 Tätigkeitsverbot Erkrankte oder einer Krankheit verdächtige Personen oder Ausscheider dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden, beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln, wenn sie mit diesen in Berührung kommen LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

15 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot § 42 Gilt entsprechend, wenn diese Personen mit Gerätschaften (Bedarfsgegenständen) so in Kontakt kommen, dass Erregerübertragung auf Lebensmittel möglich ist LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

16 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Tätigkeitsverbot § 42 Gilt kraft Gesetzes Muss nicht extra angeordnet werden Bei Nichtbefolgen mit Strafe bedroht Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen Tätigkeiten ohne Berührung zu leicht verderblichen Lebensmitteln (Folie ) oder außerhalb der Arbeitsbereiche mit kritischen Produkten sind erlaubt LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

17 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Vorbeugung Sorgfalt und persönliche Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln Bei Erkrankung, Ausscheidung, sowie bei Verdacht Unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber! LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

18 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Hygienegebote Persönliche Sauberkeit und Hygiene Häufiges Waschen und ggf. Desinfizieren der Hände und Händetrocknen mit Einwegtüchern vor Arbeitsantritt nach dem Toilettenbesuch bei Arbeitsplatzwechsel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

19 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Hygienegebote Saubere komplette Arbeitskleidung Hand- und Unterarmschmuck ablegen Nicht auf Lebensmittel Husten oder niesen Wunden wasserdicht abdecken LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

20 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger
Arzt aufsuchen bei... Durchfall und Erbrechen Hautausschlag Eiternden Hautwunden Anhaltendem Niesen oder Husten Fieber Gelbfärbung der Haut und der Augenäpfel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger


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