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Logo Logo RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
FÜR INVESTOREN UND UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN IN TSCHECHIEN Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S. St. Vorstandsvorsitzender der Vereinigung tschechischer Unternehmen in Deutschland e.V. (VTUD) und Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und der Tschechischen Republik Berlin, 17. Mai 2006
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Übersicht 1. Tschechien und die EU 2. Business in Tschechien 3. Erwerb von Immobilien 4. Zahlungskonditionen 5. Relevante Rechtsgebiete 6. Sicherheiten 7. Arbeitsrecht 8. Rechnungslegung und Jahresabschluss 9. Zusammenfassung
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1. Tschechien und die EU Mit Ausnahme der Übergangsbestimmungen, gilt der freie Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehr CZ-Übergangsfristen : Freier Kapitalverkehr (insb. Immobilien), Wettbewerbspolitik, Transport, Landwirtschaft, Steuern, Finanzvorschriften, Energie und Umwelt EU-Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit (sog Regelung) und bei der Kabotage beansprucht
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2. Business in Tschechien 2
2. Business in Tschechien 2.1 Zweigniederlassung ausländischer Unternehmer Zu allen im Handelsregister eingetragenen Tätigkeiten berechtigt Gewerbeberechtigung für die Niederlassung Aufenthaltsbewilligung für ausländischen Leiter der Niederlassung Gleiche Vertretungsbefugnisse für einen ausländischen Leiter wie für einen Geschäftsführer
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2. Business in Tschechien 2
2. Business in Tschechien 2.2 Gesellschaftsrecht – Die Rechtsformen im Überblick
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2. Business in Tschechien 2.2 Gesellschaftsrecht
OHG: Eine juristische Person Die Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt und solidarisch KG: Eine juristische Person Mindestens ein Gesellschafter übernimmt die persönliche und unbeschränkte Haftung und zumindest ein weiterer Gesellschafter hat für Gesellschaftsschulden in der Höhe seiner geleisteten Einlage einzustehen GMBH: Mindestkapital der GmbH beträgt ,- CZK (ca EUR) Jeder Gesellschafter bei Gründung mindestens 30%seines Anteils einzuzahlen Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Einlage.
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2. Business in Tschechien 2.2 Gesellschaftsrecht
Ausländische Staatsangehörige können in der Tschechischen Republik zu Geschäftsführern einer GmbH bestellt werden Aufenthaltserlaubnis erforderlich Geschäftsführer Grundkapital der AG ist gesetzlich mindestens 2 Mio. CZK Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf die Nominale der Aktie Generalversammlung; Aufsichtsrat AG
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3. Erwerb von Immobilien Bis Ende 2001 für ausländische Personen nicht möglich tschechische Immobilien zu erwerben Seit sind ausländische juristische und natürliche Personen berechtigt, tschechische Liegenschaften direkt zu erwerben. Grundbedingung: ausländische Gesellschaft muss eine Niederlassung in Tschechien haben Ausnahme: Zweigniederlassungen ohne Rechtspersönlichkeit und ausländische natürliche Personen ohne Wohnsitz in Tschechien (erst ab 2009) Erwerb von landwirtschaftlichem Boden und Wäldern durch ausländische juristische Personen ist unzulässig
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Akkreditiv Dokumenteninkasso Bonitätsauskunft 4. Zahlungskonditionen
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5. Relevante Rechtsgebiete 5.1 Prozessrecht
Noch Lücken und Schwächen Gerichtsverfahren zeitaufwendig Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom , über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO)
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5. Relevante Rechtsgebiete 5.2 Schiedsgerichtsbarkeit
Verordnung über die allseitige Anerkennung und den Vollzug ausländischer Gerichtsurteile in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten Übereinkommen über die Vollstreckbarkeit von Schiedsgerichtsurteilen (New Yorker Übereinkommen) ad-hoc-Schiedsgerichtsvereinbarungen UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung
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5. Relevante Rechtsgebiete 5.3 Insolvenzrecht
Gesetz über den Konkurs und Ausgleich Konkurs Zwangsausgleich Ausgleich Schutzfrist
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6. Sicherheiten Öffentliches Pfandregister Neue Kreditsicherheiten GmbH-Anteile verpfändbar Liegenschaften und GmbH-Anteile außergerichtlich versteigerbar Eigentumsvorbehalt Gültigkeit des Vertrages bedarf der Schriftform Eigentumsvorbehalt in den AGBs nicht ausreichend
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Novellierte Bestimmungen
7. Arbeitsrecht Novellierte Bestimmungen Gleichstellung von Mann und Frau Individualarbeitsrecht Arbeitnehmervertretung Höhere Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Sie haben Auslandsaufträge
7. Arbeitsrecht Euronovelle Direktes und indirektes Diskriminierungsverbot Verbot sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Verkettung von befristeten Arbeitsverträgen Nachträgliches Wettbewerbsverbot Arbeit mit Asbest generell verboten Sie haben Auslandsaufträge wir unterstützen Sie durch
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Interkulturelles Management Kommunikation in den Deutsch-Tschechischen Wirtschaftsbeziehungen
GUTEN TAG ODER AHOJ ? Mittwoch, den 7. Juni 2006 von bis Uhr im Tschechischen Zentrum – CzechPoint – im Dachgeschoss Friedrichstraße 206, Berlin (U-Bahn Kochstraße), Eintritt frei Anmeldung bei Katharina Meyer, Tschechisches Zentrum, Tel , Fax , Anmeldefrist: 30.Mai 2006 Veranstalter: Tschechisches Zentrum und Vereinigung Tschechischer Unernehmen in Deutschland e.V. (VTUD) Der Untergang
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8. Rechnungslegung und Jahresabschluss
Buchführungsgesetz und Rechnungslegungsgesetz Eintragungspflichtige juristische Personen (OHG, KG, GmbH, AG) System der doppelten Buchführung Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang, ein Cash Flow Statement sowie den Jahresbericht
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8. Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Aktiengesellschaften unterliegen der uneingeschränkten Prüfungspflicht Anderen Handelsgesellschaften mit zwingendem Grundkapital (GmbH) und Genossenschaften sind prüfungspflichtig, soweit zumindest zwei der drei nachstehenden Merkmale überschritten werden: Nettoumsatzerlöse über 80 Mio. CZK, Bilanzsumme über 40 Mio. CZK, Beschäftigung von über 50 Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt). Jahresabschlüsse im Amtsblatt des Handelsgerichts „Obchodni vestnik“ zu veröffentlichen
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9. Zusammenfassung
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