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Rechtsanwälte Krummel

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Präsentation zum Thema: "Rechtsanwälte Krummel"—  Präsentation transkript:

1 Rechtsanwälte Krummel
Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Kurzreferat

2 Rechtsanwälte Krummel
Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Umsetzung von Richtlinie 2003/58/EG vom : Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, den Register-verkehr bis zum auf elektronische Medien umzustellen und zu gewährleisten, dass offenlegungspflichtige Daten über ein Unternehmen über eine Akte zentral elektronisch abrufbar sind Richtlinie 2004/109/EG vom : Aufforderung der Mitgliedstaaten ein amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, einzurichten.

3 1. Ziele des Gesetzgebers
Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig 1. Ziele des Gesetzgebers Entbürokratisierung der Unternehmenspublizität; erleichterter Zugriff auf Unternehmensdaten über das Internet für Informationssuchende; Beschleunigung des Eintragungsverfahrens; Entlastung mittelständischer Unternehmer von bürokratischem Aufwand; Schaffung eines zentralen Unternehmensregisters und Beseitigung der derzeit bestehenden Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen; Stärkung des Standortes Deutschland, weil es Investoren ermöglicht wird, ihre Entscheidungen anhand leicht zugänglicher Unterlagen zu prüfen.

4 2. Wesentliche Änderungen durch das EHUG
Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig 2. Wesentliche Änderungen durch das EHUG EHUG ist ein Artikelgesetz Neuerungen vor allem im Bereich der §§ 8 ff. und §§ 325 ff. HGB Änderungen im EGHGB, Genossenschaftsgesetz, FGG, Registerverordnungen, Börsenzulassungsver-ordnung, Publizitätsgesetz, Umwandlungsgesetz, Aktiengesetz, GmbHG, Versicherungsaufsichtsgesetz

5 3. Bedeutsamste Neuerungen im Bereich des HGB
Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig 3. Bedeutsamste Neuerungen im Bereich des HGB verpflichtende Einführung eines elektronischen Handelsregisters, Führung durch die Amtsgerichte Einsichtnahme in das Handelsregister Einführung eines elektronischen Unternehmensregisters (§ 8 HGB) Änderung des Systems zur Offenlegung von Jahresabschlüssen Vereinfachung des Rechts der Zweigniederlassungen

6 Prüfpflicht und Sanktionen
Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Prüfpflicht und Sanktionen Sanktionen im Bereich der §§ 325 ff. HGB wurden verschärft Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers hat Prüfungspflicht gem. § 329 HGB Diese droht Betroffenem gem. § 335 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 und ,00 € an und legt diesem zugleich die Kosten des Verfahrens auf. Ein Einspruch hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung mehr (vergl. § 335 Abs. 3 S. 6 HGB). Sofern die gesetzliche Pflicht nicht innerhalb von sechs Wochen erfüllt wird, wird das Ordnungsgeld festgesetzt und zugleich die frühere Verfügung unter Androhung eines erneuten Ordnungsgeldes wiederholt. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen.

7 Angaben auf Geschäftsbriefen
Rechtsanwälte Krummel Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Angaben auf Geschäftsbriefen durch das EHUG erfolgte Änderung des § 37 a Abs. 1 HGB, § 80 AktG, § 35 a GmbHG bedeutet, dass nun auch im -Verkehr die Erfordernisse des § 37 a HGB, § 80 AktG und § 35 a GmbHG zu beachten sind (Angaben über Firma, Bezeichnung nach § 19 HGB, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer) diese Vorschriften gelten für den gesamten Schriftverkehr nach außen Bestellscheine gelten auch als Geschäftsbriefe, für die die Mitteilungspflicht gilt bei Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Zwangsgeld Abmahnung von Mitbewerbern kann drohen

8 Rechtsanwälte Krummel
Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Erforderliche Angaben auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Brief, Telefax, ) § 37 a HGB gilt für Einzelunternehmer, OHG, KG Angabe von: vollständiger Firmenname (gem. Registereintragung) Bezeichnung nach § 19 I HGB (z.B. e.K., OHG, KG) Ort seiner Handelsniederlassung (Hauptsitz) Registergericht Registernummer Generell: Angabe von Steuernummer / Umsatzsteuer - Identifikationsnummer

9 Rechtsanwälte Krummel
Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Erforderliche Angaben auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Brief, Telefax, ) § 35 a GmbHG gilt für GmbH, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG Angabe von: vollständiger Firmenname Rechtsform der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft (Hauptsitz) Registergericht Registernummer alle Geschäftsführer mit Vor- und Familiennamen ggf. Vorsitzender des Aufsichtsrates mit Vor- und Familiennamen Generell: Angabe von Steuernummer / Umsatzsteuer - Identifikationsnummer

10 Rechtsanwälte Krummel
Brühl 11, Burgstädt Nordplatz 6, Leipzig Erforderliche Angaben auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Brief, Telefax, ) § 80 AktG gilt für AG, AG & Co. KG, AG & Co. OHG Angabe von: vollständiger Firmenname Rechtsform der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft (Hauptsitz) Registergericht Registernummer alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Vor- und Familiennamen Vorstandsvorsitzender ist als solcher zu bezeichnen Generell: Angabe von Steuernummer / Umsatzsteuer - Identifikationsnummer


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