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Die Mainzer Studienstufe

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Präsentation zum Thema: "Die Mainzer Studienstufe"—  Präsentation transkript:

1 Die Mainzer Studienstufe
MSS

2 Ziele und Struktur der Mainzer Studienstufe
In der MSS sollen Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der Hochschule und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden, indem sie zu selbständigem Lernen angeleitet, zu wissenschaftlichem Arbeiten hingeführt, bei der Entwicklung ihrer Gesprächsfähigkeit unterstützt und zur Wertung im Bereich geistiger Sachverhalte und in sozialen Situationen befähigt werden. Durch die MSS soll eine Grundbildung gesichert werden, ohne die eine Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann. Eine völlig freie Wahl der Fächer ist daher ausgeschlossen. Die MSS ist in Folgekursen organisiert. Nach der Möglichkeit, die Fächerbelegung während der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) ausnahmsweise spätestens bis zur zehnten Woche zu ändern, müssen die verpflichtend belegten Fächer bis zur mündlichen Abiturprüfung beibehalten werden.

3 Keine freie Fächerwahl (►allgemein bildendes Abitur!)
Hinweise für Schülerinnen und Schüler vor dem Eintritt in die Mainzer Studienstufe Keine „Fächerabwahl“! Keine freie Fächerwahl (►allgemein bildendes Abitur!) Nicht alle Fächerkombinationen sind möglich Auch Grundfächer sind wichtig (z.B. als Ersatz für einen nicht zustande gekommenen LK) Keine Lehrerwahl Größere Arbeitsbelastung (Nachmittagsunterricht)

4 Gliederung der Mainzer Studienstufe
Die MSS umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, wobei das Halbjahr 11/2 sowohl zur Einführungs- als auch zur Qualifikationsphase gehört. Die Einführungsphase soll die Schülerinnen und Schüler mit dem System der Oberstufe vertraut machen und unterschiedliche Kenntnisse ausgleichen. In der Qualifikationsphase erwerben die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung für die Zulassung zur Abiturprüfung. 11/1 Einführungsphase 11/2 Qualifikationsphase 12/1 12/2 13

5 Leistungsfächer und Grundfächer
Leistungsfächer sind die Fächer, die man belegt, um persönliche Arbeitsschwerpunkte zu bilden. Sie sollen vertieftes Verständnis und spezielle Kenntnisse vermitteln und in besonderem Maße auf die Arbeitsweise der Hochschule vorbereiten. Sie werden in Kursen mit in der Regel 5 Wochenstunden unterrichtet. Grundfächer sind Fächer, die grundlegende Kenntnisse und Einsichten in fachspezifische Denkweisen vermitteln. Sie werden in Kursen mit in der Regel 3 Wochenstunden unterrichtet.

6 Alle Schülerinnen und Schüler wählen drei Leistungsfächer und mindestens sechs Grundfächer.
Folgende Fächer können Leistungsfächer sein: Deutsch Fremdsprachen Englisch Französisch Latein Gemeinschaftskunde mit Schwerpunkt Geschichte oder Sozialkunde oder Erdkunde Mathematik Naturwissenschaften Physik Chemie Biologie Informatik Künstlerische Fächer Bildende Kunst Musik Evangelische Religionslehre oder Katholische Religionslehre Folgende Fächer können (müssen) Grundfächer sein: Gemeinschaftskunde (Geschichte und Sozialkunde und Erdkunde) Deutsch Fremdsprachen Englisch Französisch Latein Künstlerische Fächer Bildende Kunst Musik Mathematik Naturwissenschaften Physik Chemie Biologie Evangelische Religionslehre oder Katholische Religionslehre Sport Informatik

7 Drei Aufgabenfelder Die Fächer sind mit Ausnahme von Religionslehre und Sport drei Aufgabenfeldern zugeordnet: dem sprachlich–literarisch–künstlerischen Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen und Künstlerische Fächer; dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld: Gemeinschaftskunde; dem mathematisch–naturwissenschaftlich–technischen Aufgabenfeld: Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik.

8 Belegungsbedingungen
Leistungsfächer Die drei Leistungsfächer müssen mindestens zwei Aufgabenfeldern angehören. Erstes Leistungsfach und zugleich erstes Abiturprüfungsfach muss eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Ist es eine Naturwissenschaft, muss Deutsch oder eine Fremdsprache oder Mathematik zweites Leistungsfach und damit zweites Abiturprüfungsfach sein. Informatik kann als Leistungsfach nur belegt werden, wenn in Kl.9 und 10 das Wahlfach Informatik belegt wurde. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter Grundfächer Verpflichtend zu belegende Grundfächer sind (sofern sie nicht schon als Leistungsfach belegt wurden): Deutsch Mathematik Gemeinschaftskunde eine fortgeführte Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I eine Naturwissenschaft eine zweite fortgeführte Fremdsprache eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik Religionslehre Sport Bildende Kunst oder Musik in Jahrgangsstufe 12, wenn nicht bereits eines dieser Fächer innerhalb der Pflichtstundenzahl (als Leistungsfach oder als Grundfach) von 11 bis 13 durchgehend belegt ist.

9 Mögliche Fächerkombinationen und mündliches Abiturprüfungsfach
Komb.- Nr. Leistungsfächer (5-std.) GK: 6-std. Verpflichtende Grundfächer (2-, 3- oder 4 - std.) mind. noch zu belegen Pflicht- wochen- stunden- zahl münd- liches Abitur- prüfungs- fach D 3 FS 3 GK 4 M 3 NW 3 R 2 SP 2 FS/NW/Inf 3 FS/NW/Inf/ KF/3 1 FS M D 32 GK 2 NW 3 FS+ M o. NW 4 5 6 7 8 alle GF* 9 10

10 Belegungsbeispiel . Leistungsfächer verpflichtende Grundfächer freiwillige Grundfächer Komb. Nr. 13 M+ Ph Ek d e f eR sp bk inf Wochen-std.zahl 5 6 3 2 Wochenstundenzahl: im Pflichtbereich 32, insgesamt 35 Nicht abstufbares Leistungsfach: Mathematik 4. (mündliches) Prüfungsfach: Deutsch, Englisch, oder Französisch

11 Leistungsfeststellung und Bewertung
In allen Fächern werden Kursarbeiten und andere Leistungsnachweise gefordert (außer Sport). Sie werden mit den herkömmlichen Noten bewertet und gleichzeitig mit Punkten ausgewiesen Note Punkte (je nach Notentendenz) sehr gut 15 / 14 / 13 gut 12 / 11 / 10 befriedigend 9 / 8 / 7 ausreichend 6 / 5 / 4 mangelhaft 3 / 2 / 1 ungenügend Alle Schülerinnen und Schüler der MSS sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Ohne ausreichende Entschuldigung versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note „ungenügend“ (0-Punkte) bewertet. Beim Nachweis eines anerkannten Entschuldigungsgrundes wird ein Nachholtermin angesetzt. Versäumte Lerninhalte müssen in eigener Verantwortung und in angemessener Frist nachgeholt werden.

12 Anzahl und Dauer der Kursarbeiten:
Leistungskurs: Kurs Anzahl Kursarbeiten Gewichtung Kursarbeit(en) : andere Leistungsnachweise Dauer der Kursarbeiten 11/1 1 1 : 2 2 Unterrichtsstunden (Deutsch 2 bis 3 Unt.std.) 11/2 2 1 : 1 12/1 3 Unterrichtsstunden (Deutsch 3 bis 4 Unt.std.) 12/2 3 bis 4 Unterrichtsstunden (Deutsch 4 bis 5 Unt.std.) 13 4 Zeitstunden (Deutsch, Bildende Kunst und Musik: 5 Zeitstd.) Grundkurs: Im Grundkurs (Sport ausgenommen) werden pro Halbjahr und in der Jahrgangsstufe 13 eine Kursarbeit und "andere Leistungsnachweise" gefordert. Die Note in der Kursarbeit macht etwa ein Drittel der Zeugnisnote aus. Eine Kursarbeit in einem Grundfach dauert 1 bis 2 Unterrichtsstunden, in Deutsch ab dem Halbjahr 12/1 2 bis 3 Unterrichtsstunden.

13 Besondere Regelungen für Gemeinschaftskunde I
Das Leistungsfach Gemeinschaftskunde wird mit sechs Wochenstunden unterrichtet. Von den drei beteiligten Fächern Geschichte (G), Sozialkunde (SK) und Erdkunde (EK) müssen die Schülerinnen und Schüler sich für eines als Schwerpunkt mit vier Wochenstunden entscheiden. Jeweils eines der beiden übrigen Fächer tritt mit zwei Wochenstunden im Jahr hinzu und wird auf Grundfachniveau unterrichtet. Kurs Wochenstunden/Fächer im Schwerpunkt Geschichte Sozialkunde Erdkunde Halbjahr 11/1 4 G 2 Sk 4 Sk 2 G 4 Ek 2 G Halbjahr 11/2 Halbjahr 12/1 Halbjahr 12/2 4 G 2 Ek 4 Sk* 2 Ek Jahrgangsstufe 13 4 Ek 2 G/Sk * mit historischen Anteilen Die Kursarbeiten werden im Schwerpunktfach geschrieben. Im Zusatzfach kann eine "schriftliche Überprüfung" gefordert werden. Ab Halbjahr 11/2 setzt sich die Zeugnisnote aus der Gesamtnote der Kursarbeiten (50%) und den "anderen Leistungsnachweisen" des Schwerpunktfaches (25%) sowie den Leistungsnachweisen des Zusatzfaches (25%) zusammen. Im Halbjahr 11/1 machen die Kursarbeit und die "anderen Leistungsnachweise" des Schwerpunktfaches sowie die Leistungsnachweise des Zusatzfaches jeweils etwa ein Drittel der Zeugnisnote aus.

14 Besondere Regelungen für Gemeinschaftskunde II
Das Grundfach Gemeinschaftskunde wird mit vier Wochenstunden unterrichtet. Die Anteile der Wochenstunden im jeweiligen Halbjahr zeigt das folgende Schema: Kurs Wochenstunden/Fächer Kursarbeit in Halbjahr 11/1 2 G 2 Sk G Halbjahr 11/2 Sk Halbjahr 12/1 Halbjahr 12/2 2 G 2 Ek Jahrgangsstufe 13 2 G/Sk 2 Ek Ek Im Grundfach Gemeinschaftskunde wird die Kursarbeit in einem der beiden Fächer geschrieben (s. oben), im anderen kann eine "schriftliche Überprüfung" gefordert werden. Die Kursarbeit und die "anderen Leistungsnachweise" des einen Faches sowie die Leistungsnachweise des zweiten Faches machen jeweils etwa ein Drittel der Zeugnisnote aus.

15 Besondere Lernleistung(BLL)
Ist eine Jahresarbeit, die angefertigt werden kann (i.d.R. in der JGS 12) Kann in die Abiturqualifikation eingebracht werden und zählt dann wie ein Prüfungsfach Kann aus einem Wettbewerb oder einer AG hervorgehen Umfasst i.d.R eine geschriebene Arbeit von ca. 25 Seiten zuzügl. eines Prüfungsgespräches

16 Facharbeit Die Verrechnung (additiv) - 5 Punkte-Hürde
- doppelt gewichtet in LK-Qualifikation - 5 Punkte-Hürde - Kurse des abgestuften LF werden nicht mehr eingebracht BLL weiterhin möglich

17 Facharbeit Wertung:

18 BLL : Facharbeit

19 BLL : Facharbeit

20 Facharbeit Besonders zu beachten: 5 Punkte Hürde
Ohne Facharbeit entspricht die Abiturnote nicht dem Schnitt der Einzelnoten, d.h. ohne Facharbeit kann die maximale Punktzahl nicht erreicht werden

21 Notengebung in MSS 11 Es gilt das 6-stufige Notensystem (Tendenzen sind zu berücksichtigen!) Punkte werden erst zur Berechnung der Gesamtqualifikationen benötigt! L.-Fach 11/1 s : mü = 1/3 : 2/3 L.-Fach 11/2 s : mü = ½ : ½ G.-Fach s : mü = 1/3 : 2/3

22 Notengebung in MSS 11 GF und LF 11:
Die Jahreszeugnisnote setzt sich aus den Zeugnisnoten der Halbjahre 11/1 und 11/2 im Verhältnis 1 zu 2 zusammen. §68 Abs.6 Nr 1 Satz 2 Bsp1: 5- und 4- ergibt ausreichend (Normalfall) Bsp2: 4+ und 5+ ergibt mangelhaft (Normalfall) Die Jahreszeugnisnote wird festgesetzt! Der Fachlehrer hat seinen persönlichen Freiraum pädagogisch sinnvoll zu nutzen!

23 Termine Bis Freitag, 18.Februar 2005: Bis 01.März 2005:
Abgabe des ausgefüllten Belegungsbogens Bis 01.März 2005: Anmeldeschluss zur MSS – landesweit Bis Ostern 2005: Rückmeldung über mögliche Kursbelegungen – evtl. Umwahlvorschlag

24 Ende


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