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Die Kursstufe am Gymnasium

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Präsentation zum Thema: "Die Kursstufe am Gymnasium"—  Präsentation transkript:

1 Die Kursstufe am Gymnasium
Informationen für Eltern und Schüler der Klassen 10 [Abitur 2014] © D. Schwämmle Zeppelin-Gymnasium Stuttgart letzte Änderung

2 Allgemeines zur Kursstufe
Es gibt keinen Klassenverband mehr. Die Kursstufe gliedert sich in die Jahrgangsstufe 1 mit den Kursstufen 1 und 2 und in die Jahrgangsstufe 2 mit den Kursstufen 3 und 4. Klassenlehrer wird durch Tutor ersetzt. Jede Kursstufe zählt unabhängig für sich (keine Versetzungsordnung im klassischen Sinn). Die vier Kursstufen stellen im Hinblick auf die Notengebung für das Abitur eine Einheit dar.

3 Begriffe zur Kurswahl Kurs = Unterricht in einem Fach während einer Kursstufe. Belegpflicht: Diese Kurse müssen ausgewählt und besucht werden. Kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein. Anrechnungspflicht: Kurse, die für die Gesamtnote (Abitur) angerechnet werden müssen. Wahlbereich: Kurse, die frei gewählt werden können.

4 Fünf vierstündige Pflicht-Kurse (Kernfächer):
Welche Kurse gibt es? Fünf vierstündige Pflicht-Kurse (Kernfächer): 1. Deutsch, 2. Mathematik, 3. eine Fremdsprache 4. Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache 5. Ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich Zweistündige Pflicht-Kurse (Fächer): Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport Zweistündige Wahlkurse Informatik, Psychologie, … Seminarkurs, AGs

5 Kurswahl - Belegpflicht
Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Zwei Naturwissenschaften Bildende Kunst oder Musik Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde Religion oder Ethik Sport

6 Kurswahl - Wahlbereich
zusätzliche Kurse über die Belegpflicht hinaus Seminarkurs Informatik, Psychologie, … AGs Insgesamt müssen durchschnittlich mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder AGs besucht werden !

7 Seminarkurs (besondere Lernleistung)‏
Fächerübergreifende Themenstellung Erstellen einer Dokumentation und Präsentation Themenvorschlag Ende Klasse 10 [Beispiele: Globalisierung, Wasser und Industrie, …] Die besondere Lernleistung findet als Kurs in den Kursstufen 1 und 2 statt. Man kann diese als zwei Kurse in Block I abrechnen oder als Ersatz für die mündlich Abiturprüfung in Block II (5. PF in Block II, zählt dann also 4-fach). (Wenn alle Aufgabenfelder damit abgedeckt sind)‏

8 Leistungsfeststellung
Zwei Klausuren pro Kursstufe in den 4-stündigen Kernfächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) Eine Klausur pro Kursstufe in den stündigen Kursen (z.B. Geschichte, Biologie, Religion) Eine Klausur pro Jahrgangsstufe in Sport Drei gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) in den Kursstufen ; insgesamt höchstens 4 GFS

9 Notengebung Noten werden als Notenpunkte erteilt
15 / 14 / 13 Notenpunkte = sehr gut 12 / 11 / 10 Notenpunkte = gut 09 / 08 / 07 Notenpunkte = befriedigend 06 / 05 / 04 Notenpunkte = ausreichend 03 / 02 / 01 Notenpunkte = mangelhaft 0 Notenpunkte = ungenügend Kurse ab 04 NP gelten als unterpunktet. Kurse mit 0 NP gelten als nicht belegt.  

10 Die Kurswahl Zuerst vierstündige Kurse wählen.
Dann Pflichtkurse belegen. Nun schauen, wie weit die Kurswahlregeln erfüllt sind. Weitere Kurse belegen (aus Wahl- und Pflichtbereich). 32 Stunden füllen (ev. auch mit AGs). Schülerinnen und Schüler, die vom Fach Sport befreit sind, haben anstelle von Sport, Kurse in anderen Fächern zu besuchen. Informatik und Psychologie nur in 2 Halbjahren als 2-stündige Kurse

11 Kurswahlbeispiele

12 So weit noch nicht als Kernfach abgedeckt
Kurswahl - Anrechnungspflicht Für die Gesamtqualifikation der allgemeinen Hochschulreife müssen eingerechnet werden: alle 20 Kurse der Kernfächer 2 Kurse aus Bildende Kunst bzw. Musik alle 4 Geschichtskurse beide Kurse in Gemeinschaftskunde beide Kurse in Erdkunde jeweils alle 4 Kurse von zwei Naturwissenschaften alle 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach So weit noch nicht als Kernfach abgedeckt und weitere Kurse nach Wahl, so dass man mindestens auf insgesamt 40 Kurse kommt !

13 Wiederholungen in der Kursstufe
Freiwillige Wiederholung nach der Kursstufe 1 (1.Halbjahr): Rückstufung in die Klasse 10 zum 2.Halbjahr Beibehaltung der Mittleren Reife Zugangsberechtigung zur Kursstufe muss neu erworben werden!

14 Wiederholungen in der Kursstufe
Wiederholung nach der Kursstufe 2 (2.Halbjahr): bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kurstufen 1 und 2, sofern die Klasse 10 nicht wiederholt wurde Achtung: Eine freiwillige Wiederholung ist rechtlich nicht vorgesehen!

15 Wiederholungen in der Kursstufe
Wiederholung nach der Kursstufe 3 (3.Halbjahr), da keine Zulassung zum schriftlichen Abitur: bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kurstufen 2 und 3 oder Wiederholung der Kurstufen 3 und 4 oder Wiederholung der Kurstufe 3

16 Wiederholungen in der Kursstufe
Wiederholung nach der Kursstufe 4 (4.Halbjahr): 1. da keine Zulassung zum mündlichen Abitur: bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kursstufen 3 und 4 2. da keine ausreichende Leistungen im Abitur: bei weniger als 100 Punkte bei drei und mehr Prüfungsfächer unter 20 Punkte Wiederholung der Kurstufen 3 und 4

17 Feststellung der Abiturnote: Block I
Mindestens 40 Kurse müssen angerechnet werden Sollen mehr als 40 Kurse angerechnet werden, so ergibt sich die Gesamtsumme aus dem Mittel: Beispiel: 43 Kurse angerechnet, Summe der 43 Kurse durch 43 teilen, dann mit 40 multiplizieren Insgesamt mindestens 200 Punkte Maximal 600 Punkte

18 Feststellung der Abiturnote: Block II
Vier schriftliche Prüfungen: Deutsch (sprachlich, literarisch, künstlerisch)‏ Mathematik (mathematisch, naturwissenschaftlich, technisch) Fremdsprache (sprachlich, literarisch, künstlerisch)‏ Weiteres Kernfach Eine mündliche Prüfungen: 5. Prüfung: Präsentationsprüfung Eventuell weitere mündliche Prüfungen (aus den Fächern der schriftlichen Prüfung)‏ Insgesamt mindestens 100 Punkte Maximal 300 Punkte Eine Prüfung muss aus dem noch fehlenden gesellschaftswissen -schaftlichen Aufgabenfeld sein.

19 Zusammensetzung der Abiturnote

20 Zusammensetzung der Abiturnote
33 % Block II (Abi-Prüfungen) 66 % Block I (Kursnoten) maximal 600 Punkte (40*15) mind. 200 Punkte (40*5) Block I: 40 Kurse maximal 300 Punkte (5*15*4) mind. 100 Punkte (5*5*4)‏ Block II: 5 Prüfungsfächer in 4-facher Wertung

21 Mindestanforderungen
!!! Mindestanforderungen Block I (Kursblock): kein Pflichtkurs mit 0 Punkten [ 0 Punkte heißt „nicht besucht“] Insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I Höchstens 20% der angerechneten Punkte unter 5 NP (bei 40 Kursen also maximal 8 Kurse unterbelegt ab 45 Kursen maximal 9 Kurse unterbelegt ab 50 Kursen maximal 10 Kurse unterbelegt)‏ Block II (Abiturblock): In den fünf Prüfungsfächern zusammen mind. 100 Punkte (in 4-facher Wertung)‏ In drei der fünf Prüfungsfächer jeweils mind. 20 Punkte (in vierfacher Wertung, also drei mal mindestens 05 NP)‏

22 Schuljahr 20011/12 - Kursvorwahlen bis 30.03.12
Zeitlicher Überblick der Kursstufe Schuljahr 20011/12 (Klasse 10): - Kursvorwahlen bis - Kurswahlen bis Schuljahr 2012/13 (JG 1) - Umwahl von Kursen bis Wahl des 4. Prüfungsfachs für das schriftliche Abitur am Ende der Kursstufe 2

23 Zeitlicher Überblick der Kursstufe
Schuljahr 2013/2014 (JG 2) 1. Februar 2014 • Wahl des mündlichen Prüfungsfaches • Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung Februar / März fachpraktische Prüfungen in BK und Musik März/April 2014 schriftliche Abiturprüfungen Mai 2014 • fachpraktische Prüfungen in Sport • spätestens 10 Unterrichtstage vor Prüfung Abgabe von 4 Themen für das mündliche Prüfungsfach Ausgabe des Zeugnisses des 4. Halbjahres • Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung • Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung • Bekanntgabe des Themas der mündlichen Prüfung • Entscheidung über weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durch den Prüfungsvorsitzenden Juni 2014

24 Zeitlicher Überblick der Kursstufe
Spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung Entscheidung des Schülers: • über in Block I anzurechnende Kurse • ob Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches durch eine besondere Lernleistung • über freiwillige zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern Juni 2014 mündliche Abiturprüfungen Juni 2014 Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife

25 Hilfe und Informationen gibt es im Internet auf unserer Schulhomepage: www.zeppelingymnasium.de


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