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bei internationalen Verträgen

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Präsentation zum Thema: "bei internationalen Verträgen"—  Präsentation transkript:

1 bei internationalen Verträgen
Die drei Todsünden bei internationalen Verträgen 14. November 2011 Mag. Paulus Krumpel ICC (International Chamber of Commerce), gegründet 1919 in Paris, die einzige weltweite Vereinigung von international tätigen Firmen, Anwälten und Banken, die die Rahmenbedingungen für die international tätige Wirtschaft formt. Auch hilft die ICC Eingriffe nationaler Bürokratien zu reduzieren und weltweit einheitliche, für die Wirtschaft akzeptable Regeln zu schaffen.

2 Mindesterfordernisse für einen internationalen Kaufvertrag
Parteien, Ware, Preis Lieferkondition Zahlungsabsicherung Gerichtsstand Anwendbares Recht

3 „Es gilt österreichisches Recht“
Klassiker „Es gilt österreichisches Recht“

4 UN - Kaufrecht Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkehr UNCITRAL Übereinkommen United Nations Convention on contracts for Intern. Sale of Goods Art. 1 Abs. 1: „Dieses Übereinkommen ist auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anzuwenden, die ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben …“

5 Art. 1 Abs. 1 UN-Kaufrecht Dieses Übereinkommen ist auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anzuwenden, die ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben …

6 Regelungen im UN-Kaufrecht
Vertragsabschluß (Angebot + Annahme) Pflichten des Verkäufers Rechtsbehelfe des Käufers Pflichten des Käufers Rechtsbehelfe des Verkäufers

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Österreichisches Recht - zum Inhalt des jeweiligen Vertrages machen - bloßer Hinweis genügt ( UN-Kaufrecht: Kenntnisverschaffungspflicht - zum Inhalt des jeweiligen Vertrages machen - bloßer Hinweis genügt nicht - AGB´s in Verhandlungssprache oder Muttersprache des Vertragspartners

8 Widersprechende AGB´s
Verkäufer – Anbot + AGB; Käufer – Annahme + AGB; Lieferung österreichisches Recht: Einigung über Ware und Preis – „Restgültigkeitslösung“ UN-Kaufrecht: nicht wesentliche Änderungen – Vertrag fertig wesentliche Änderungen – neues Anbot

9 Battle of forms Theorie des letzten Wortes (last shot):
Jene AGB werden Vertragsinhalt, die als letzte vor Abschluss des Vertrages an die andere Vertragspartei übersandt und von dieser ohne Antwort angenommen werden

10 Mindesterfordernisse für einen internationalen Kaufvertrag
Parteien, Ware, Preis Lieferkondition Zahlungsabsicherung Gerichtsstand Anwendbares Recht

11 „Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz“
Klassiker „Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz“

12 Problem Vollstreckung nur: - EU - Aruba - British Columbia - Israel
- Schweiz/Liechtenstein - Tunesien - Türkei

13 Schiedsgerichtsbarkeit
Exekution – New York Convention 146 Staaten; - Zeit - Sprache - Fachwissen der Schiedsrichter - Kosten - Keine Öffentlichkeit - Neutralität

14 ICC Musterklausel „Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“ Empfohlene Zusatzvereinbarungen: - Ort, Sprache, anwendbares Recht

15 Mindesterfordernisse für einen internationalen Kaufvertrag
Parteien, Ware, Preis Lieferkondition Zahlungsabsicherung Gerichtsstand Anwendbares Recht

16 Incoterms® 2010 EXW FOB, FCA, FAS CFR, CIF, CPT, CIP DAT, DAP, DDP
Multimodaler Transport: EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP See- und Binnenschifftransport: FOB, FAS, CFR, CIF

17 Incoterms® 2010 - EXW EXW ist eine Extremklausel für den Binnenhandel
EXW ist nicht geeignet für Lieferungen in Drittländer und wenn Verkäufer belädt WARUM? Verladungsrisiko  Versicherungseinschluss Akkreditivrisiko  Transportdokument Ausfuhrnachweis  Umsatzsteuerbefreiung

18 „Frei Haus“

19 Int. Auslegung von „FREI HAUS“
CPT BE (Mons, 6 december 1994, TBH, 1995, 249) FR (Cass. 17/05 en 06/07/1983) IT (Damstahl A/S t. A.T.I. srl, Højesteret ) DDU DK (Damstahl A/S t. A.T.I. srl, Højesteret ) NL (Amsterdam, , Schip en schade, 1977) CH (BGE 84 II 158 ff) DDP UK, US, AU, AT

20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

21 Mag. Paulus Krumpel T: +43 1 50105-3704 F: +43 1 50105-113704
ICC (International Chamber of Commerce), gegründet 1919 in Paris, die einzige weltweite Vereinigung von international tätigen Firmen, Anwälten und Banken, die die Rahmenbedingungen für die international tätige Wirtschaft formt. Auch hilft die ICC Eingriffe nationaler Bürokratien zu reduzieren und weltweit einheitliche, für die Wirtschaft akzeptable Regeln zu schaffen.


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