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Rechtssicherheit in den USA
Frank Schuckmann Partner Dinsmore & Shohl, LLP Tel: Ext. 4297
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Wirtschaftsrecht Uniform Commercial Code
(fast) einheitliches Handelsgesetz der Einzelstaaten Bereiche: Warenverkauf Leasing Sicherungsrecht übergebbare Handelspapiere - Schecks Bank Depositen, etc. UN Convention on International Sale of Goods Ablehnung
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Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht (Bundesstaaten) Unterschiede
Anmeldung / Eintragung Geschäftsführung Berichtswesen
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Bundesrecht Wettbewerbsrecht / Kartellrecht
Preisabsprache mit Konkurenz Preisbinding für Wiederverkäufer Produkt Anknüpfung
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Steuerrecht Bund, Staat, Stadt, Landkreis (County), Schulbezirk – separate Steuern Einkommensteuer Konzessionsteuer / Vermögensteuer In Ohio durch CAT ersetzt (2006 – 2011) Sales Tax (Ohio Staat: 5.5%, Landkreis: bis 2%) Steuerberater
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Gesellschaftsgründung
Staatsrecht Gesellschaftsformen Corporation S-Corporation (Steuerrecht – Bundesebene) C-Corporation Limited Liability Company Partnership Limited Partnership Limited Liability Partnership
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Gesellschaftsgründung
Geschäftsführung (Corporate) Nur minimale oder keine Kapitaleinlage Kosten Gründung / Vertragsverhältnisse Formalitäten – Minimal (Ohio) kaum Angabepflicht (Secretary of State) Geschäftsführung und Gesellschafter können geheimgehalten werden Joint Venture
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Anmeldepflicht beim Staat
“Doing Business” Staatsrecht – nicht einheitlich Fehlende Anmeldung Probleme bei einer Zivilklage Säumnisurteil Strafen (Zivil und Strafrechtlich)
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Produkthaftung Ist es wirklich ein Problem? Ja Schutz durch:
Anwält der Ankläger auf Erfolgshonorarbasis (33% plus) Kosten der Verteidigung Aber… der McDonalds Kaffee Prozess – Mythos Schutz durch: Produkthaftunsversicherung Angeschlossene Unternehmen
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Verträge Generell Vertragsfreiheit Rechtswahl
Aber gewisse Gesetze können nicht umgangen werden z.B.: Arbeitsrecht Gerichtsstand – Verbindung mit dem Staat? Schlichtung
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Verträge Wiederverkäufer / Handelsvertreter wenige Beschränkungen
Kündigung generell nicht gesetzlich geregelt mit oder ohne guten Grund Erfolgsabhängig Konkurrenzverbot erlaubt keine vorgeschriebene Zahlung nach Kündigung Exklusivvertrag kann mit Verkaufsvolumen verbunden werden und ohne Vertragskündigung enden
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Verträge Kaufsvertrag / Geschäftsbedingungen Einschränkung von:
Schadensersatzansprüchen z. B.: Produktwert / Kaufpreis Garantiezeit (z. B.: 90 Tage) Ausschluss von gewissen Schadensersatzansprüchen Strafzuschlag (Punitive Damages) indirekte Schäden Verjährungsfrist Sicherungsrecht ohne Eigentumsvorbehalt
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Vertäge Less ≠ More
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Eine regionale Anwaltzkanzlei mit bundesweiter Rechtspraxis
VIELEN DANK! DINSMORE & SHOHL Eine regionale Anwaltzkanzlei mit bundesweiter Rechtspraxis 400 Anwälte in den Bundesstaaten Ohio, Kentucky, Pennsylvania und West Virginia
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