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Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

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1 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011

2 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Aktueller beschäftigungspolitischer Kontext: Art.139 der Verfassung Artikel 6 § 1 IX des Sondergesetzes vom 8. August 1980 Das bedeutet: Arbeitsvermittlung Programme zur Wiederbeschäftigung von nichtbeschäftigten Arbeitsuchenden die Anwendung der Normen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

3 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Aktueller beschäftigungspolitischer Kontext: Artikel 4 Punkt 16 des Sondergesetzes Das bedeutet: Berufliche Umschulung und Fortbildung mit Ausnahme der Bestimmungen über die Beteiligung an den Ausgaben für die Auswahl, die Berufsausbildung und die Neueinstellung von Personal, das ein Arbeitgeber zur Gründung eines Unternehmens, zum Ausbau oder zur Umwandlung seines Unternehmens einstellt.

4 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Aktueller beschäftigungspolitischer Kontext: Artikel 5 § 1 Punkt 4 des Sondergesetzes: die Behindertenpolitik einschließlich der beruflichen Ausbildung, Umschulung und Fortbildung der Behinderten mit Ausnahme: a) der Regeln mit Bezug auf die Behindertenbeihilfen und deren Finanzierung, einschließlich der individuellen Akten, b) der Regeln mit Bezug auf die finanzielle Unterstützung zur Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern, die Arbeitgebern gewährt wird, die Behinderte beschäftigen.

5 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Die Arbeitsmarktpolitik wird regionalisiert! Außer: Soziale Konzertierung und Lohnpolitik (inc. Ausbildungsabgaben) Arbeitsrecht Soziale Sicherheit, u.a. strukturelle Ermäßigung, Arbeitslosenunterstützung, zeitweilige Arbeitslosigkeit,…

6 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Überprüfung der aktiven und passiven Verfügbarkeit von Arbeit Suchenden + Auferlegung von Sanktionen AKTIV: selbst aktiv eine Stelle suchen PASSIV: Mitarbeit an Begleitmaßnahmen des ADG Die Gesetzgebungsbefugnis bleibt beim Föderalstaat

7 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Auf Grundlage europäischer Richtlinien vereinbaren der Föderalstaat und die Regionen gemeinsame Ziele hinsichtlich der Intensität der Begleitung der Arbeit Suchenden. Hier handelt es sich offensichtlich nicht um eine Richtlinie im engeren Sinne, sondern um die Strategie Europa 2020, bzw. um die Leitlinie Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

8 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Freistellung von den Verfügbarkeitsverpflichtungen für die Wiederaufnahme von Studien und das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung. Festlegung der Ausbildungen und Studien sowie Typ Arbeitsloser. … mais après avis conforme du fédéral.

9 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Zielgruppenmaßnahmen Die Regionen erhalten die volle Autonomie hinsichtlich des Gebrauchs des Budgets. Das LfA und das LASS bleiben die einzigen technischen und administrativen Operatoren.

10 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Was versteht man unter Zielgruppenermäßigung? Zielgruppenermäßigungen sind in den meisten Fällen zeitlich begrenzte, partielle Befreiungen von den Arbeitgeberlasten. Die LSS-Befreiung beträgt je Quartal 300, 400 oder 1.000. Die wohl bekannteste Maßnahme in der Rubrik der Zielgruppenermäßigungen ist der sogenannte Plan Win Win Activa. Es gibt insgesamt 10 Zielgruppenermäßigungen.

11 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Was versteht man unter Zielgruppenermäßigung? Diese LSS-Erleichterung wird in vielen Fällen ergänzt um eine ebenfalls zeitlich und in der Summe begrenzte Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung (Allocation de travail) oder des Eingliederungseinkommens.

12 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Dienstleistungsschecks mit Ausnahme des Arbeitsrechtes 2010 gab es in der DG 8 zugelassene Unternehmen in diesem Bereich. Zwischen April 2010 und April 2011 sind in der DG 3.247 aktive Nutzer dieses Systems gezählt worden. Im 3. Trimester 2010 wurden 434 Arbeitsplätze (keine VZÄ) in der DG über dieses System registriert. Im Jahre 2010 wurden in der DG 28.720 Dienstleistungsschecks gekauft. Das waren rund 20 % mehr als im Vorjahr.

13 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Der Berufserfahrungsfonds Dieser Fonds ist auf Ebene des Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation sociale angesiedelt. Er bezuschusst Projekte, die die Beschäftigungsbedingungen älterer Arbeitnehmer verbessern.

14 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Begleitprogramme zur Integration von Eingliederungseinkommensempfängern Subvention de tutorat: 250 während 12 Monaten für die Begleitung & Übernahme der Kosten im Falle der Beauftragung Dritter. Individueller Begleitplan: 500 je begleiteter Person (100 Stunden); Begleitung erfolgt durch externen Partner.

15 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Lokale Beschäftigungsagenturen (LBA) Die Zuständigkeit für die LBA fällt an die Regionen. Das Begleitpersonal wird übertragen. Die Region kann entscheiden, das System aufrecht zu erhalten. In der DG sind rund 200 Personen in dieser Maßnahme beschäftigt. In der DG existieren 4 LBA.

16 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Regionalisierung des Outplacement… … für jene Bereiche, die nicht durch Kollektivabkommen geregelt sind. Rückzahlung der Outplacementkosten an die Betriebe im Rahmen einer Umstrukturierung. Auferlegen von Sanktionen an Arbeitgeber, die kein Outplacement anbieten.

17 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Der bezahlte Bildungsurlaub wird regionalisiert! Die Regionen können aber Kooperationsabkommen mit den Gemeinschaften hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungen abschließen.

18 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Die Industrielehre wird hingegen direkt vergemeinschaftet. Die Anzahl der Industrielehrverträge hält sich in der DG in Grenzen. Der organisatorische Überbau im Bereich der Industrielehre erscheint sehr komplex und wird stark von den auf föderaler Ebene organisierten Sozialpartnern bestimmt. Die erforderlichen Entscheidungen erfolgen über ein paritätisch besetztes Gremium.

19 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor Die Verwaltung der verschiedenen Möglichkeiten im Bereich der Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor ist eine hochkomplizierte Aufgabe. Die Systeme unterscheiden sich: je nach Arbeitgeber: lokale oder provinziale Behörden, föderale, gemeinschaftliche oder regionale Behörden, Justizwesen und lokale Polizei, Unterrichtswesen, je nach Kategorie: allgemeine Reglung, Elternurlaub, medizinischer Beistand, Paliativpflege, je nach Statut des Arbeitnehmers: statutarisches Personal, vertragliches Personal, je nach Umfang: Vollzeit, 1/5, ¼, 1/3, ½.

20 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Wirtschaftliche Einwanderung Im Bereich der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verfügt der Fachbereich mittlerweile über eine 11jährige Erfahrung. Das MDG bearbeitete in 2010 insgesamt 11 Anträge auf Arbeitserlaubnis des Typs A und 67 Anträge auf Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis des Typs B sowie 311 C- Anträge. Die Zuständigkeit für Ausstellung von Berufskarten zugunsten von Drittstaatsangehörigen, die sich selbstständig machen möchten, ist hingegen völlig neu. Hinzu kommt die Carte détudes für Drittstaatsangehörige (als Gemeinschaftszuständigkeit)

21 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Globalprojekte im Rahmen der Erstbeschäftigung Bis in 2005 verfügte die DG über ein sogenanntes Rosetta-Globalprojekt. Der Föderalstaat unterstützte 7 Stellen für die Beschäftigung von niedrig qualifizierten Personen. Die DG musste für die Ausbildung der Personen aufkommen und die Beschäftigungsplätze zur Verfügung stellen (bspw. Materialausleihe). Seit 2009 verfügt die DG im Rahmen des Emploi jeune-Programms wieder über ein Kontingent von 13 Stellen für den Bereich Kinderbetreuung und Familien- und Seniorenhilfe. Hier ist die Rechtsgrundlage jedoch das Gesetz vom 23. Dezember 2005 über den Generationenpakt.

22 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Starter- und Praktikumsbonus Der sogenannte Starterbonus ist eine Prämie, die an einen Jugendlichen gezahlt wird, der im Rahmen der Teilzeitschulpflicht eine duale Ausbildung erfolgreich absolviert. Für jedes bestandene Jahr erhält der Jugendliche eine Prämie von 500. Für das dritte und letzte Jahr beläuft sich die Prämie auf 750. Komplementär zum Starterbonus existiert der Bonus de stage. Bei dieser Prämie erhält der Arbeitgeber eine Prämie in Höhe von 500 bzw. 750 für jedes Ausbildungsjahr.

23 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Arbeitswiederaufnahmezuschlag Derzeit existieren Arbeitswiederaufnahmezuschläge für: über 50Jährige Arbeitslose, Alleinerziehende als Kinderaufsichtszuschlag, vorher arbeitslose Unternehmensgründer, die ein Abkommen mit einer Aktivitätsgenossenschaft abschließen, Langzeitarbeitslose zur Mobilitätsförderung.

24 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Regionalisierung der Sozialökonomie Die Regionalisierung der Sozialökonomie war Teil des sogenannten 1.Paketes der Staatsreform, die in 2008 auf Grundlage der Vorschläge der Groupe des sages erarbeitet wurden. Hier lagen schon der Sondergesetzvorschlag sowie zwei Gesetzesvorschläge vor, zu denen das PDG am 17. März 2008 ein begründetes Gutachten abgegeben hatte. Die Zuständigkeitsfrage im Bereich der Sozialökonomie ist sehr komplex, da hier sowohl wirtschaftspolitische, beschäftigungspolitische und sozialpolitische Zuständigkeiten betroffen sind.

25 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Leiharbeit Es ist oft die Rede davon, dass Leiharbeit im Öffentlichen Dienst verboten ist. Ein explizites Verbot von Leiharbeitern im Öffentlichen Dienst existiert aber nicht. Das Gesetz vom 24. Juli 1987 ist auf alle Arbeitgeber des privaten und öffentlichen Sektors anwendbar. Dieses Gesetz stellt jedoch an vielen Stellen einen Bezug zum Gesetz vom 5.Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen her, das nicht auf den Öffentlichen Sektor (allerdings mit Ausnahmen) anwendbar ist. Daher wird der König in Artikel 48 ermächtigt, für den Öffentlichen Dienst eigene Bestimmungen zu verabschieden, die bis heute jedoch noch nicht festgelegt worden sind.

26 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Plans emplois) Die Ziehungsrechte werden an die Regionen übertragen. Auch die Mittel für die dann wahrscheinlich wegfallenden LASS-Erleichterungen werden an die Regionen übertragen. Achtung!

27 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Reorganisation der Verwaltungsstruktur ONEM/LfA Jede Region wird durch einen Vertreter der regionalen Arbeitsverwaltung im Verwaltungsrat des ONEM vertreten

28 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Föderiertes Zentrum für Chancengleichheit Dieser Thema tangiert ebenfalls den Beschäftigungsbereich: Dekret vom 17. Mai 2004 bezüglich der Sicherung der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt

29 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Finanzierung der neuen regionalen Zuständigkeiten Die Verteilung des Budgets Beschäftigung erfolgt auf Basis des IPP-Verteilerschlüssels. Allerdings werden lediglich 90 % dieser Mittel übertragen. Diese Dotation entwickelt sich entsprechend der Inflation und entsprechend 70 % des nationalen Realwachstums.

30 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Noch ein Wort zu… Réforme du marché du travail pour accoître le taux demploi Note du Formateur Elio Di Rupo, Le 04.07.2011

31 Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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