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Veröffentlicht von:Tancred Kempf Geändert vor über 10 Jahren
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Vom Staatsexamen Rechtswissenschaft zu Schwerpunktbereichen und Masterprogrammen Kernelemente der Reform Prof. Dr. Michael Rodi, Universit@t Greifswald
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Themenhberblick Ausgangspunkt: Reformbedarf der traditionellen Juristenausbildung in Deutschland 1.Zwischenprhfung 2.Fremdsprachen und Schlhsselqualifikationen 3.Die Staatsprhfung 4.Universit@re Schwerpunktbereiche a. Schwerpunktf@cher b.Grundstruktur des Schwerpunktbereichs c.Prhfungsanforderungen 5.Masterprogramme
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Ausgangspunkt: Reformbedarf der traditionellen Juristenausbildung in Deutschland Problem 1:Auseinanderfallen von Lehre und Prhfung Problem 2:Umfassende Endprhfung und Durchfallquoten Problem 3:Verengung auf Dogmatik und Rechtsanwendung Problem 4:Fehlende Internationale Kompatibilit@t Problem 5:Fehlende inhaltliche Autonomie der Universit@ten und fehlender Wettbewerb
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1. Zwischenprhfung Neu: Studienbegleitende Zwischenprhfung 4 Fachprhfungen: - PrivatrechtAufsichtsarbeit (180 Min) - Strafrecht+ - _ffentliches RechtHausarbeit (3 Wochen) - Allgemeine GrundlagenAufsichtsarbeit (90 Min) des Rechts
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2. Fremdsprachen und Schlhsselqualifikationen Fremdsprachen L erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (alternativ: fremdsprachiges rechtswissenschaftliches Auslandsstudium) Sclhsselqualifikationen L erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplin@rer Schlhsselqualifikationen (z.B. Kommunikationstechniken fhr Juristen)
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4. Universit@re Schwerpunktbereiche a.Grundstruktur des Schwerpunktbereichs - Aufnahme des Studiums: ab dem 4. Fachsemester - Umfang des Studiums: 18 SWS - 15 SWS Vorlesungen - 2 SWS Seminar - 1 SWS Kolloquium (Wiederholung u. Vertiefung)
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3. Die Erste Juristische Prhfung 30 Minuten Mhndliche Prhfung 5 Stunden Aufsichtsarbeit 4 Wochen Studienarbeit (Durch die Universit@t) = 30% der Gesamtnote Schwerpunktbereichsprhfung 45 Minuten Mhndliche Prhfung 6 Klausuren Schriftliche Prhfung (Staatlich) Pflichtfachprhfung Erste Juristische Prhfung Abschluss
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4. Universit@re Schwerpunktbereiche b.Prhfungsanforderungen - Studienarbeit und mhndliche Pr@sentation im Seminar - 5-sthndige Aufsichtsarbeit - 30-minhtige mhndliche Prhfung
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4. Universit@re Schwerpunktbereiche c. Schwerpunktf@cher (1.) Recht der Wirtschaft (2.) Kriminalrechtswissenschaft und Strafrechtspflege (3.) Steuern (4.)Europarecht/Rechtsvergleichung (5.) Verwaltung und Gesellschaft
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5. Masterprogramme a.Grundfunktion der Masterprogramme Das System A3 + 2" des Bologna-Prozesses LL.M. als vollwertiger, aber spezialisierter Studienabschluss Einsatzfelder: spezialisierte juristische T@tigkeit au8erhalb der klassischen juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt...)
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5. Masterprogramme b.Greifswalder Masterprogramme - Master of Laws in Comparative Law and EU Law - Master of Laws in Tax and Economic Law - Master of Laws Criminology and Criminal Justice (Kriminologie und Strafrechtspflege)
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5. Masterprogramme c.Struktur der Masterprogramme - Regelstudienzeit und Arbeitslast: 4 Semester mit einer Awork load@ von 3600 Arbeitsstunden (120 ECTS-Leistungspunkte) - Prhfung und Gesamtnote: - Mikromodulprhfungen (50% der Gesamtnote) - Masterarbeit (35% der Gesamtnote) - Mhndliche Abschlussprhfung (15% der Gesamtnote)
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5. Masterprogramme d. Das Verh@ltnis der Masterprogramme zum Studiengang Rechtswissenschaft - aus Fakult@tssicht: Synergieeffekte zwischen Schwerpunktbereichen und Masterprogrammen - aus Studierendensicht: Die Erg@nzung der Ersten Juristischen Prhfung durch einen Master of Laws
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6. Die khnftige Entwicklung der Juristenausbildung Die zukhnftige Rolle von LL.B.- und LL.M.- Studieng@ngen: - Die Chance einer st@rkeren Internationalisierung - Interdisziplinarit@t als Herausforderung - Integration von Wissenschaft und Praxis Die Zukunft des Studiengangs Rechtswissenschaft: - Sind zwei Staatsprhfungen n`tig? - Pl@doyer fhr einen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss mit staatlich definierten zwingenden Inhalten - Kann das der Abschluss LL.M. leisten?
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