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Terminals für KVK / eGK / HBA

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Präsentation zum Thema: "Terminals für KVK / eGK / HBA"—  Präsentation transkript:

1 Terminals für KVK / eGK / HBA
3/31/2017 Terminals für KVK / eGK / HBA

2 Funktionen der eGK – DER CHIP
3/31/2017 1. Pflichtfunktionen Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) Bild des Versicherten (Schutz vor Missbrauch) Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite) VSDD (Prüfung der Kassenmitgliedschaft) online 2. Freiwillige Funktionen Notfalldatensatz Gesicherte Arzt zu Arzt Kommunikation Elektronische Fallakte

3 Übersicht eGK – Telematik Infrastruktur
Verantwortliche zu den jeweiligen Projekten Versichertenstammdaten- Management Notfalldaten- Management Arzt zu Arzt Kommunikation Elektronische Fallakte GKV SV BÄK KBV DKG Spitzenverband gesetzlicher Krankenkassen Bundesärzte- kammer Kassenärztliche Bundesvereinigung Deutsche Krankenhaus Gesellschaft

4 Versichertendaten Stammabgleich
Inkrafttreten des GKV-Änderungsgesetzes am Nach § 291 SGB V Absatz 2a wird folgender Absatz 2b eingefügt: „(2b) Die Krankenkassen sind verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach Absatz 1 und 2 bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. Diese Dienste müssen auch ohne Netzanbindung an die Praxisverwaltungssysteme der Leistungserbringer online genutzt werden können.“ Gewährleistung der Leistungsberechtigung Ihres Patienten - Hat sich der Zuzahlungsstatus geändert? - ist die Karte als gestohlen gemeldet? - hat sich die Wohnanschrift verändert?  Online Abgleich und Aktualisierung bei jeder 1. Behandlung im Quartal  Es bleibt bei einer Schrittweisen Einführung mit dem Ziel eines VSDD

5 Notfalldaten Notfallrelevante medizinische Informationen sind diejenigen Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten, die dem behandelnden Arzt zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen. (Blutgruppe, chronische Erkrankungen, Medikamenten-Unverträglichkeiten, Allergien) Szenario 1: präklinische Patientenversorgung durch Rettungsdienst Szenario 2: ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses Szenario 3: Arzt trifft im ambulanten Versorgungssektor auf unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden

6 Arzt zu Arzt Kommunikation – KOM-LE
Adressierte Kommunikation der Leistungserbringer Gesicherte und verschlüsselte Übertragung von behandlungsrelevanten Daten KOM-LE unterstützt mit HBA qualifiziert signierte PDF/A-Dokumente ohne Anpassung des PVS als eArztbrief einsetzbar Darstellung und Prüfung der Unterschrift im Acrobat Reader keine Manipulation möglich (HBA signiert)

7 Elektronische Fallakte - eFA
Elektronische Fallakten geben eine strukturierte Sicht auf alle Dokumente, die zu dem medizinischen Fall eines Patienten verfügbar sind. So können sich die behandelnden Ärzte stets einen aktuellen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf verschaffen. Gleichzeitig sind sie für die Inhalte und ihre Vollständigkeit verantwortlich.

8 Ausstattung mit neuen Karten 2011
Das GKV-Finanzierungsgesetz, das am in Kraft getreten ist, werden die Kassen verpflichtet, bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten eGK´s auszugeben. Tun sie das nicht, werden die Verwaltungsausgaben der Kassen 2012 gegenüber 2011 um zwei Prozent gekürzt. Im Januar 2011 begann in ganz Deutschland die Vorbereitung der Ausgabe neuer Karten –> auch in Ihrer Region.

9 Basisrollout der Geräte
Im Bereich der KV Nordrhein wurde die Einführung bereits im November 2009 erfolgreich abgeschlossen Jetzt erfolgt Einführung im restlichen Deutschland Vollausstattung bis September 2011 geplant

10 Finanzierungsvereinbarung
3/31/2017 Finanzierungsvereinbarung § 291a Abs. 7a Satz 6 SGB V schreibt Kostenerstattung vor Umfang und Struktur abhängig von Leistungserbringern Praxen erhalten die folgenden Pauschalen: - stationäres Terminal € 355,00 - mobiles Terminal € 280,00 - Installation € 215,00 Vertrag über Erstattungen wurde am 17. Februar 2011 unterzeichnet Erstattungen erfolgen ab April bis Ende September 2011

11 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Nach der Phase der Finanzierung von neuen BCS-zugelassenen Geräten, erfolgt spätestens ab Okt bundesweit die Ausgabe der neuen eGK. Neue Karten sind nicht mehr mit alten KVK-Lesegeräten lesbar Wenn kein neues Gerät angeschafft wird: Die Daten müssten per Hand aufgenommen werden (Ersatzverfahren) Keine Info über Zuzahlung Keine Kartenprüfung auf Echtheit und Gültigkeit Zusätzlicher Aufwand

12 CARD STAR /medic2 Anzeige der Versichertendaten von KVK und eGK
Zugelassen durch die Gematik / erstattungsfähig ( / ) Kabellose Adaption der mobilen Lesegeräte CARD STAR /memo2  bzw. CARD STAR /memo3  Nativer serieller Anschluss wie bisherige Kartenleser Alternativ Anschluss per USB 2.0 LAN-Switch 2 Slots für SMC-Karten (wichtig für die Onlinephase) Nachgewiesene Desinfizierbarkeit der Gehäuseoberfläche  Verriegelter HBA-Slot (6220-4) als Diebstahlssicherung Direktdruck ohne PC auf geeigneten seriellen Druckern ADMINreset-Verfahren 2 Jahre Garantie mit Vorabaustausch

13 CARD STAR /memo2 Mobiles, speicherndes Zusatzgerät zum CARD STAR /medic2 Hemdtaschen-klein Speicherung von 200 Datensätzen KVK/ eGK Einzigartiges Docking-Konzept Kabellose IR-Datenübertragung Formulargerechter Direktdruck über Basisstation Akku-Betrieb Desinfektionsfähig Ideal auch als Ersatzgerät. Sollte Ihre EDV ausfallen, können Sie trotzdem Patientendaten einlesen Preisgünstigstes Mobilgerät auf dem Markt. Nur in Verbindung mit CARD STAR /medic2!

14 CARD STAR /memo3 Mobiles, speicherndes Terminal
Speicherung von 200 Datensätzen (KVK/eGK) Mandantenfähig für bis zu 16 Ärzte Größtes Display am Markt (128 x 128 Pixel) mit Anzeige aller Versichertendaten oder Notfalldaten Einzigartiges Docking-Konzept Kabellose IR-Datenübertragung und Ladung Standalone-Betrieb über Micro-USB Optional: RS232-Anschluss-Kabel (treiberlos) Formulargerechter Direktdruck Akku- oder Batterie-Betrieb ADMINreset-Verfahren Desinfektionsfähige Folientastatur Ersatzbetrieb für stationäres Gerät

15 Vergessene PIN Bei jeder Erstinbetriebnahme eines Kartenterminals muss von der Praxis eine mindestens 8-stellige PIN-Nummer ausgedacht und eingetragen werden. Nur mit dieser Pin können später administrative Aufgaben wie die Umstellung einer Schnittstelle oder ein Update vorgenommen werden. Bei verlorener PIN schreibt das BSI vor, das Gerät an den Hersteller einzusenden. Um der Praxis diesen Aufwand zu ersparen, wurde für CARD STAR Terminals das ADMINreset-Verfahren entwickelt und vom BSI zertifiziert, das eine Zurücksetzung vor Ort ermöglicht. Auch das ADMINreset-Verfahren ist kostenpflichtig.

16 Warum CARD STAR Geräte kaufen?
Zukunftsfähige Chipkartenlesegeräte – Updatefähig Einziger Hersteller von Geräten mit Aufsteckfunktion! Keine zusätzliche Kabelverbindung, Kein programmmäßiger Schnittstellenwechsel Nachgewiesene Wisch-Desinfizierbarkeit der Gehäuseoberfläche Serieller oder USB-Anschluss (beide Kabel im Lieferumfang) Einzigartiges ADMINreset-Verfahren Fertigung in Berlin - Erfahrung aus über 30 Jahren Marktpräsenz Direktdruck auch mit eGK möglich Installations-CD 2 Jahre Garantie – Vorabaustausch bei Defekten

17 Ausstattung für einen reibungslosen Ablauf in der Praxis
Unsere Geräte: CARD STAR /memo2 6500 CARD STAR /medic CARD STAR /memo3 CARD STAR /medic


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