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Veröffentlicht von:Mann Leiding Geändert vor über 11 Jahren
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Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform
VFA-Round-Table mit Patientenselbsthilfegruppen Gesundheitsreform – bleibt die Qualität der Arzneimittelversorgung auf der Strecke? 4. Juni 2003, Berlin
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Eckpunkte für die Modernisierung des Gesundheitswesens
Modernisierung der Strukturen des Gesundheitswesens (Stichworte: mehr Wettbewerb, bessere Qualität, Transparenz, Ausbau von Rechten, Wahl- und Einflussmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten) Neuordnung der Finanzierung (Stichworte: versicherungsfremde Leistungen, Leistungskatalog, Krankengeld, Eigenbeteiligungen)
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Modernisierung der Arzneimittel-Versorgung
Modernisierung der Arzneimittel-Versorgung Qualitativ hochwertige Versorgung sichern Innovative Arzneimittel finanzieren besseres Preis-Leistungsverhältnis Effizienz steigern durch Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Mehrkosten sowie Nutzung der Vorteile von Liberalisierung und Wettbewerb
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Modernisierung der Arzneimittel-versorgung: Maßnahmen
Erstattungsfähigkeit: Positivliste, OTC-AM Erstattungshöhe begrenzen: direkte Verträge Krankenkasse-Hersteller Unabhängige Information über Nutzen und Preise einführen Liberalisierung der Preisbildung in den Handelsstufen und des Vertriebswegs: Arzneimittelpreisverordnung/ Apothekenstruktur/ e-commerce
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Positivliste GKV soll nur AM erstatten, die zweckmäßig, ausreichend und notwendig sind Bewertung durch neun unabhängige Wissenschaftler Aufgabe: wissenschaftliche Aufbereitung klinischer Studien Besondere Therapierichtungen als Anhang Positivlisten bereits in fast allen europ. Staaten, z. B.: B, DK, F, I, NL, P, SWE
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Nicht verschreibungspflichtige AM
OTC-AM nicht mehr erstattungsfähig: keine Arztbesuche mehr für AM, die jeder selbst kaufen kann Ausnahme: Kinder bis einschließlich 12 Jahre, behinderte Minderjährige mit Entwicklungsstörungen Standard-Therapeutika bei ärztl. Behandlung schwerwiegender Erkrankungen AM der besonderen Therapierichtungen, die eine ärztliche Diagnostik voraussetzen
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Erstattungshöhe von Arzneimitteln
Erweiterung der Möglichkeit direkter Vereinbarungen zwischen Arzneimittel- herstellern und Krankenkassen Ausschreibung von Wirkstofflisten Bevorzugung von günstigen Herstellern Direkte Vorteile für die Versicherten, wenn die Beitragssätze aufgrund günstigerer Einkaufsbedingungen sinken
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Nutzen-Bewertung (1) Bewertet werden: Bewertung erfolgt durch:
neue Arzneimittel / Arzneimittel von erheblicher Bedeutung für die Versorgung der Nutzen bzw. Mehrnutzen der gerechtfertigte finanzielle (Mehr-)Aufwand Bewertung erfolgt durch: Zentrum für Qualität in der Medizin Wissenschaftler, unabhängig von Industrie und Regierung nach dem anerkannten Stand d. Wissenschaft
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Nutzen-Bewertung (2) Wirkung: Erstattungshöhe begrenzen
unverhältnismäßig Mehrkosten vermeiden („Schrittinnovationen“ mit „Sprungpreisen“) Verordnungen auf PatientInnen konzentrieren, die diese AM wirklich benötigen finanzielle Freiräume für echte Fortschritte kein Time-lag zwischen Zulassung und Verordnungfähigkeit, keine „vierte Hürde“
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Liberalisierung der Preisbildung - in den Handelsstufen (1)
Festzuschlag für die Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Verbindung mit einem kleineren preis- bezogenen Zuschlag Ziel: weitestgehende Unabhängigkeit vom Preis, da Beratungsleitung auch nicht preisabhängig
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Liberalisierung der Preisbildung - in den Handelsstufen (2)
Aufhebung der Preisbindung auf Eben der Handelsstufen für nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel (Apotheken und Großhandel - „Preisbildung der zweiten Hand“) Ziel: Preiswettbewerb zum Nutzen der PatientInnen
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Mehrbesitz / Fremdbesitz
Ziele: höhere Effizienz in der AM-Versorgung durch Nutzung von Größeneffekten in der Waren- und Personalbewirtschaftung Wahrung der Arzneimittel- und Versorgungs- sicherheit Werden erreicht durch: Aufhebung des Mehrbesitzverbots (Steigerung der Wirtschaftlichkeit) und Beibehaltung des Fremdbesitzverbots (Verantwortlicher weiterhin Apotheker)
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Versandhandel / E-Commerce
Grundlagen Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz auf deutschem Niveau Versorgungssicherheit (gesamtes Sortiment, orts- und zeitnah) fairer Wettbewerb gg. Öffentlichen Apotheken Freiwilligkeit für die Patienten
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