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Veröffentlicht von:Alrich Wolfe Geändert vor über 10 Jahren
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15. 10. 2009Karl Hauer1 Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring Rundschreiben 18/2008 und 19/2008 (bmukk) Qualitätsstandards im integrativen Unterricht
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15. 10. 2009 Karl Hauer 2 European Agency vs BMUKK Agency: Standards auf nationaler Ebene (legislation, participation, financing) Ziel: nationales Assessment; internationaler Vergleich BMUKK: Standards auf regionaler Ebene sowie auf Schul- und Klassenebene Ziel: Erzeugung und Überprüfung von integrativer Unterrichtsqualität in der Klasse (Entwicklung der individuellen Fähigkeiten; Maximum an Integrationschancen in die Gesellschaft)
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15. 10. 2009 Karl Hauer 3 Regionale Ebene Standards für die Zuteilung von Ressourcen bedarfsgerecht, transparent, nachvollziehbar, Erforder- nisse der einzelnen I-Standorte berücksichtigend Bündelung von Ressourcen an einzelnen Standorten Standards für die Überprüfung der Qualität der Praxis an Integrationsstandorten regelmäßige externe Überprüfung d. Standards auf Schul- und Klassenebene (Schulaufsicht in Zusammen- arbeit mit Experten/innen (SPZ, etc.) jährlicher Bericht zur Qualitätsentwicklung in d. Region
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15. 10. 2009 Karl Hauer 4 Standards auf Schulebene Integrationsklassen als konstitutiver Bestand- teil des Schulganzen Einbindung in standortspezifisches Förder- konzept Bündelung der sonderpädagogischen Ressourcen
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15. 10. 2009 Karl Hauer 5 Standards auf Klassenebene (1) Sicherstellung der sozialen Kontinuität Unterrichtszeit des Klassenvorstands (mind. ½ Lvpfl.) binnendiff. Unterricht (möglichst nicht in LG) Lehrer/innenteam klein (8 nicht überschreiten) Umsetzung des Prinzips der Heterogenität Klassenzusammensetzung: Jahrgang repräsentiert Vermeidung einer Überrepräsentation v. schwierigen Schülern/innen
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15. 10. 2009 Karl Hauer 6 Standards auf Klassenebene (2) Qualifizierte sonderpädagogische Förderung Sonderschullehrer/in mit gesamter Unterrichtsverpflich- tung in der Klasse Zusätzlich eingesetzte Lehrer/innen: sonderpäd. Zusatz- ausbildung Über Abweichungen von diesen Standards ist die zuständige Schulaufsichtsperson zu unterrichten.
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15. 10. 2009 Karl Hauer 7 Differenzierungs- u. Steuerungsmaß- nahmen – Feststellung des SPF´s Ziel: Sicherstellung einer bedarfsgerechten sonderpädagogischen Förderung Begriffsdefinition: §8 Schulpflichtgesetz (physische oder psychische Beh.) Förderung im Schuleingangsbereich Abgrenzung Lernbeeinträchtigung – Lern- behinderung SPF und Lehrplan
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15. 10. 2009 Karl Hauer 8 Feststellung des SPF´s (2) Verlauf und Kontrolle SPF ist keine unveränderbare Größe an den Nahtstellen: überprüfen der Maßnahmen hinsichlich ihrer Wirksamkeit und Zweckmäßig-keit spezielle Situation bei Schüler/innen mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung Vermeiden von vorschnellen und etikettierenden Zuschreibungen aber rechtzeitig für sonderpädagogische Förderung sorgen
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15. 10. 2009 Karl Hauer 9 Bilanz (bezogen auf die Standards) (vgl. Österr. Bildungsbericht 2009, Bd. 2; Dr. E. Feyerer) Integration ist anerkannter Bestandteil innerhalb der Pflichtschule Integration war ein wichtiger Motor für die innere Schulreform (? war ? ist ?) In Bezug auf das soziale Miteinander besteht großer Handlungsbedarf Qualitätsprobleme im HS-Bereich werden über- und im VS-Bereich unterschätzt Weiterentwicklung zur Inklusion stößt an strukturelle Grenzen
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15. 10. 2009 Karl Hauer 10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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