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Notengebung Grundsatzvereinbarung der Regenbogenschule Happerschoß gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW Konferenzbeschluss vom 20.06.2011 Schulkonferenzbeschluss.

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1 Notengebung Grundsatzvereinbarung der Regenbogenschule Happerschoß gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW Konferenzbeschluss vom Schulkonferenzbeschluss vom

2 Beginn der Notengebung
1. Halbjahr Klasse 3 Lassen Sie Ihr Kind mit seiner Note nicht allein! Sprechen Sie, vor allem bei schlechten Noten, ruhig mit Ihrem Kind und überlegen Sie gemeinsam nach Abhilfe. Die Lehrer stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

3 Bereiche der Notengebung
In den folgenden Fächern/Bereichen werden Noten vergeben (im Zeugnis auch schriftl. Leistungsbeschreibungen): Deutsch – Lesen Deutsch – Sprachgebrauch Deutsch – Rechtschreiben Mathematik Sachunterricht Englisch Kunst Religion Musik Sport Zum Arbeits- und Sozialverhalten nur Leistungsbeschreibungen – keine Noten!!!

4 Grundlagen der Notengebung - allgemein -
Anstrengungen und Lernfortschritte mündliche Leistungen praktische Beiträge schriftliche Leistungen wie: - Tests / Klassenarbeiten - Hausaufgaben - schulische Arbeiten Die Kinder erhalten nicht zu jeder ihrer Leistungen eine Rückmeldung mittels Noten (z. B. bei Hausaufgaben, bei schriftlichen, schulischen Arbeiten oder bei der mündlichen Mitarbeit). Diese Leistungen fließen am Ende des Schuljahres in die Gesamtnote mit ein. Lernstandserhebungen „VERA“ in Klasse 3 können ergänzend herangezogen werden. Benotete Arbeiten sind nur ein Mosaikstein!

5 Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 1 -
Deutsch/Lesen: schriftliche Lesetests (Leseverständnis-Checks / Lese-Tempo-Checks als Klassenarbeiten) Deutsch/Sprachgebrauch: schriftliche Geschichten Deutsch/Rechtschreiben: Rechtschreibtests in verschiedenen Formen (Klassenarbeiten); Rechtschreibtests sind nicht die einzige Notengrundlage!! Deutsch/Sprachlehre: Sprachlehretests (Klassenarbeiten) Mathematik: Rechentests (Klassenarbeiten) Sachunterricht: Checks / Sachunterrichtsmappen Englisch: alleinige Bewertung der mdl. Mitarbeit; schriftl. Arbeiten dürfen nicht in die Bewertung einfließen; somit keine schriftlichen Noten im lfd. Jahr Nicht die einzige Notengrundlage!

6 Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 2 -
Kunst: Gestaltungsprozess (Ideenfindung/Durchführung/Reflexion) sowie Gestaltungsergebnis (Berücksichtigung Gestaltungskriterien / handwerklich-techn. Aspekt / sorgfältige Ausführung) Evangelische Religion: keine schriftlichen Aufgaben allein zur Lernstandskontrolle und Leistungsbewertung; Bewertungsgrundlage: Arbeits-ergebnisse, Abfragungen erworbenen Wissens u. Erkenntnisse in schriftl. u. mdl. Form; Anstrengungen, Lernfortschritte, Leistungen in Gruppenarbeiten u. soziale Kompetenzen katholische Religion: Bewertungsgrundlage: alle von den Kindern erbrachten mündl., schriftl. u. prakt. Leistungen; Abfragungen erworbenen Wissens u. Erkenntnisse in schriftl. u. mdl. Form; Anstrengungen, Lernfortschritte, Leistungen in Gruppenarbeiten u. soziale Kompetenzen

7 Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 3 -
Musik: Mitarbeit (Mitsingen, Mitmachen, Mitspielen) / Ideen, Engagement bei Planung und Umsetzung (z. B. Kulturmosaik, Karneval, weitere Schulfeiern) / Vorsingen (einzeln oder in Kleingruppen) / Musikquiz (z. B. schriftliche Abfrage von Musiktheorie, Hörbeispielen) Sport: keine schriftlichen Noten im lfd. Jahr (im Zeugnis: Leistungen / Soziales Verhalten u. Einsatz in den Sportstunden)

8 Art der Notengebung Notenskala von „sehr gut“ – „mangelhaft“ (in seltensten Ausnahmefällen „ungenügend“) in Fächern mit benoteten, schriftlichen Leistungsabfragen: grundsätzlich Noten als Ziffern und nicht in Sätzen o. Symbolen verklausuliert in Fächern ohne benotete, schriftliche Leistungsabfragen: Rückmeldung möglichüber Punkte (z. B. 45/48), Symbole (z. B. Smileys) o. Formulierungen; Symbole sind keinen festen Noten zugeordnet. Die Hälfte der erreichbaren Punktzahl ergibt grundsätzlich die Note „ausreichend“. Möglichkeit der Notendifferenzierung im Laufe des Schuljahres (z. B. durch „teilweise besser“ o. „teilweise schlechter“) keine o.g. Notendifferenzierung im Zeugnis Wichtig: Individuelle Begleitung eines Kindes insbes. im Bereich der Noten „4“ und „5“

9 Allgemeines Gegenzeichnung der Arbeiten mit Noten durch die Eltern möglich, aber nicht zwingend (je nach Entscheidung der Lehrperson) kein Notenspiegel keine Veröffentlichung der Noten vor der Klasse Information der Eltern über Grundsätze der Notengebung in Klasse 3 auf Elternabend Ankündigung von Klassenarbeiten und benoteten Tests (je nach Entscheidung d. Lehrers) Ergebnis des Tests (Notendurchschnitt) nach Entscheidung des Lehrers

10 Lern- u. Förderempfehlung
Bei Gefährdung der Versetzung individuelle Lern- u. Förderempfehlung für Schüler in Fächern mit Defiziten spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende schriftliche Information der Eltern

11 Rücktritt oder Nichtversetzung
Rücktritt ist der Nichtversetzung vorzuziehen Entscheidung über Rücktrittsanträge durch Versetzungskonferenz keine Rücktrittsmöglichkeit mehr für Kinder in Klasse 3 mit 3-jähriger Schuleingangs-phase

12 Zeugnis Klasse 2

13 Zeugnisse mit Humor gesehen!
Kommt Fritzchen am letzten Schultag nach Hause: "Papa, schau dir bitte mal dieses Zeugnis an." Vater: "Das ist ja unter aller Sau, schämst du dich nicht dafür?" Fritzchen: "Wieso ich? Das habe ich auf dem Dachboden gefunden. Es ist ein Altes von dir." Mutter: "Wo ist dein Zeugnis?" Fritzchen: "Das hab ich einem Freund geborgt. Der will damit seinen Vater erschrecken." Timo hat ein schlechtes Zeugnis nach Hause gebracht und sein Vater wäscht ihm gehörig den Kopf. Da fragt der Junge nachdenklich: „Was meinst du, Papa, woran es bei mir liegt – an den Erbfaktoren oder an Umwelteinflüssen?"

14 Hand in Hand können es schaffen!
Mögen alle unsere Kinder mit ihren Zeugnissen so strahlen! Eltern und Lehrer Hand in Hand können es schaffen!


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