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5. Durchführung einer Baukontrolle

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Präsentation zum Thema: "5. Durchführung einer Baukontrolle"—  Präsentation transkript:

1 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.7 Dauerbrenner Ausführung von Mauerwerk Steine, welche die Anforderungen an Plansteine nicht erfüllen, dürfen nicht geklebt werden ( max Δ h = 1 mm) Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

2 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.7 Dauerbrenner Ausführung von Mauerwerk Verzicht auf Stoßfugenvermörtelung nur bei „knirsch“ aneinander liegenden Steinen Nageln von Porenbeton ist grober Unfug Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

3 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.8 Dauerbrenner Einsatz nicht zugelassener Systeme Planung einer Baugrundverbesserung durch CSV-Säulen (Combined soil Stabilization with Vertikal columns), es gibt ein Merkblatt der DGGT, keine Zulassung, also Zustimmung im Einzelfall mit Probebelastungen, obwohl der Baugrund nicht zum Verfahren passte (zu wenig Wasser) Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

4 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.8 Dauerbrenner Einsatz nicht zugelassener Systeme Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

5 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.9 Zur Notwendigkeit der Überwachung bestehender Konstruktionen Schädigung durch Eisgang, Entdeckung durch Zufall Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

6 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.9 Zur Notwendigkeit der Überwachung bestehender Konstruktionen Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

7 5. Durchführung einer Baukontrolle
5.10 Problemfeld bautechnischer Brandschutz, Feuerwiderstand Lokales Versagen bzw. Teilversagen von Aluminiumstützen einer Balkonanlage nach 25 Minuten Fassadenbrand (Styroporfassade mit 4 mm mineralischem Putz) Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

8 6. Dokumentation einer Baukontrolle
Einige Grundsätze : Die Baukontrolle wird dokumentiert. Form des Protokolls unter 4. dargelegt. Gefahr im Verzug : Sofortmaßnahmen unmittelbar einleiten (lassen) !!! Protokoll kann aber muss nicht vor Ort ausgefüllt werden, ein kurzer Eintrag ins Bautagebuch ist immer sinnvoll (Vermeidung doppelter Angaben) alle am Bau Beteiligten bekommen eine Ausfertigung des Protokolls Protokoll so kurz wie möglich, so präzise wie nötig abfassen, Schachtelsätze und pseudowissenschaftliche Erklärungen vermeiden, kein Konjunktiv mit Normen-, Gesetzes- und Fachliteraturbezügen arbeiten Forderungen deutlich von Hinweisen abheben, auf Alternativen hinweisen Es muss klar sein, wie es weitergeht ! Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner

9 7. Schlussthesen Überwachung der Bauarbeiten ist notwendig Einhaltung gesetzlicher Regeln Einhaltung technischer Regeln Verbraucherschutz Überwachung nach dem Vier-Augen Prinzip ist eine erhaltenswerte Errungenschaft es gilt nicht, sich „europäisch anzupassen“ indem es verwässert wird, es gilt diese Errungenschaft nach Europa zu bringen - Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Bauüberwachung ist Ingenieurarbeit nur Architekten und Bauingenieure sind dazu in der Lage die Herstellung eines Tragwerks zu überwachen, das schließt ständige kontrollierte Fortbildung ein, das gilt auch für die Überwachung von Bauwerken in Nutzung Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am / Dr.-Ing. Dirk Werner


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