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Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008

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Präsentation zum Thema: "Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008"—  Präsentation transkript:

1 Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Dr. Carmen Palzer

2 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Gliederung Vertragsschluss Sonderregeln Vertragsschluss Fernabsatz-Geschäft E-Commerce Abwicklung Versand, Gefahrtragung, Kosten Widerrufs- und Rückgaberecht Chronologisch aufgebaut, von Vertragsschluss zu Abwicklung Online Kauf – Online-Recht – IT-Recht kein gesondertes „Neues“ Rechtsgebiet, Vielmehr unterfällt ein Online-Kaufvertrag zunächst wie jeder andere Kaufvertrag den Regeln des BGB BGB an Online-Umgebung adaptiert. Aufgrund der Besonderheiten des Kaufs im Internet/in der Online-Umgebung gibt es jedoch für den Online-Kauf Sonderregeln, die auf den allgemeinen Regeln des BGB aufsetzen. Dr. Carmen Palzer

3 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Vertragsschluss Übereinstimmende Willenserklärungen Angebot Annahme Zugang (vgl. auch § 312e Abs. 1 S. 2 BGB) ein Online-Kaufvertrag unterfällt zunächst wie jeder andere Kaufvertrag den Regeln des BGB Online-Kauf muss wie jeder andere KV geschlossen werden, d.h. die Parteien müssen sich einigen, d.h. übereinstimmende Willenserklärungen + Zugang Willenserklärung: Erklärung, mit der man einen Rechtserfolg herbeiführen will (Palandt, Vor 116, Rz. 1) D.h. Erklärung (irgendein – äußeres - Verhalten) und Rechtsbindungswille /Rechtsfolgewille (Wille, irgendeine Rechtsfolge herbeizuführen, auch wirtschaftlicher Erfolg, rechtlich gesichert, genaue Vorstellungen nicht erforderlich) – objektiv zu beurteilen: sieht Rechtsverkehr ein Verhalten als rechtsverbindlich an Angebot: Rechtsbindungswille, sonst invitation ad offerendum Angebot muss so ausgestaltet sein, dass es mit „ja“ angenommen werden kann Vertragsannahme: unverändert, sonst neues Angebot, 150 BGB, dito, wenn verspätet Im Online-Bereich: Willenserklärung wird elektronisch übermittelt Zugang WE sind zugegangen, wenn sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt sind, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Erklärungsinhalt Kenntnis zu nehmen D.h. für sobald sie in seiner mailbox oder der seines Providers abrufbereit gespeichert sind, beim Eingang zur Unzeit am folgenden Tag, Beachte: nur bei dem, der mit Abgabe -adresse im Rechtsverkehr auftritt (PA, 130 Rz. 7a, Redeker, Rz. 861 ff) vgl. auch § 312 I 2 BGB: Bestellung und Empfangsbestätigung sind zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können. Beispiel Kauf/WE: BESSERES BEISPIEL!! GÜNSTIGSTENFALLS BGH AG Fürth, großes deutsches Versandhaus, Website Flachbildschirm statt für 1.999,99 € für 199,00 €. K Prima, kaufe 2, 2 Flachbildfernseher in Warenkorb, bestätigt, abschickt. KV? Wo Angebot, wo Annahme Internet-Angebot ist idR kein Angebot, sondern invitatio ad offenrendum Versandhaus: Bestätigung der Bestellung KV? Nach AG Fürth Nein, WARUM?? Nachschauen!! Danach zweite Lieferung gegen Vorkasse, damit Angebot?!?! Ja, Angebot des Händlers, Annahme durch Zahlung Kunde Pacta sunt servanda! ABER: Nur Anpassung genügt nicht, um den Besonderheiten des Kaufs in der Online-Umgebung gerecht zu werden, daher sind auf den online-Kaufvertrag Sonderregeln anzuwenden, die die dem Online-Kauf gegenüber einem normalen Kauf innewohnenden Defizite aufzufangen. BEACHTE: Sonderregeln nicht Online-Kaufrecht, sondern folgen daraus, dass Onlinekauf idR Fernabsatzgeschäft, e-commerce Dr. Carmen Palzer

4 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Sonderregeln Vertragsschluss Elektronische Form des Vertragsschlusses (E-Commerce) Kein persönlicher Kontakt, keine Information über Verkäufer (Fernabsatzgeschäft) Keine Möglichkeit, Ware zu prüfen (Fernabsatzgeschäft) Technikdefizit Informationsdefizit Kein persönlicher Kontakt: Beispiel Rolex bei Juwelier, Rolex bei Strandverkäufer, beim Juwelier Eindruck von Seriosität, kann sein Verhalten danach ausrichten, im Internet nicht. Prüfdefizit Keine Möglichkeit, Ware zu prüfen: Trüffel für Restaurant, auf dem Großmarkt prüfen, via Internetservice nicht. Dr. Carmen Palzer

5 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Sonderregeln Vertragsschluss Fernabsatzgeschäft, §§ 312b ff BGB Vertragsschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Fernabsatzsystem E-Commerce-Geschäft, §§ 312e ff BGB Vertragsschluss (auch zwischen Unternehmern) mittels Tele- oder Mediendiensten, d.h. unter Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln Fernabsatzgeschäft: Umsetzung von Fernsabsatzrichtlinie und Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie, d.h. richtlinienkonforme Auslegung (Fernabsatz distance selling) Nur B2C Nicht B2B, nicht C2C Unternehmer: § 14 BGB: Abschluss des RG in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, d.h.planmäßig und mit Wiederholungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich BGH NJW 06, 2250!! Freiberufler, Landwirte, Handwerker, gemeinnützige Vereine, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Kleingewerbetreibende, nebenberufliche Unternehmer (z.B. e-bay power-seller Köln NW 06, 1438, aber power-seller Eigenschaft mgl. nicht erforderlich), auch branchenfremde Nebengeschäfte Verbraucher, 13 BGB: Abschluss des Vertrages weder zu gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen (Beachte: nach EU-Recht jede berufliche Tätigkeit, bei uns nur selbständige berufliche Zwecke Innerer Wille nicht entscheidend, objektive Auslegung Fernkommunikationsmittel: alles, was Kommunikation ohne körperliche Anwesenheit ermöglicht: Tel, Katalog, , SMS, … (Insbesondere Versandhandel) Fernabsatzsystem: im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems, wenn Laden und nur ausnahmsweise telefonische Bestellung, kein Fernabsatz. ABER: iZw eng auslegen, aufwendige organisatorische Aufwendungen nicht erforderlich, planmäßiges Handeln genügt Etliche Ausnahmen 312b III: Fernunterricht, Teilnutzung von Wohngebäuden, Versicherungen, Veräußerung von Grundstücken, dingliche Rechte, Lieferung von Lebensmitteln, Getränken, etc. GGst tgl. Bedarf, (Supermarktsortiment), die am Wohnsitz, Arbeitsplatz, etc, des Verbrauchers vom Unternehmer selbst im Rahmen häufiger oder regelmäßiger Fahrten geliefert werden, dito für Dienstleistungen (Beförderung, Freizeitgestaltung, z.B. Tickets, Miete Ferienwohnung, Pauschalreise, Catering-service) wenn Unternehmer sich verpflichtet, die DL zu einem bestimmten Zeitpunkt/Zeitraums zu bieten, Warenautomaten, öffentliche Fernsprecher E-commerce Tele- und Mediendienste alter Begriff (früher TDG und MDStV), jetzt Telemediendienste, 1 TMG: alle elektronischen Informations- oder Kommunikationsdienste, außer TK-Dienste + Rundfunk, z.B. Banking, Online-Shoping (früher Teledienste) z.B. Teleshopping (früher Mediendienste) Dr. Carmen Palzer

6 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
E-Commerce-Geschäft, § 312e BGB Pflichten für Unternehmer angemessene technische Mittel zum Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern vor Bestellung zur Verfügung zu stellen den Zugang der Bestellung elektronisch und unverzüglich zu bestätigen Eine Möglichkeit für Abruf und Speicherung der Vertragsbestimmungen nebst AGB bei Vertragsschluss zu schaffen 312e II 2 Infopflichten sowie Eingabefehler und Bestätigung können unter Unternehmern durch Vereinbarung abgeändert werden! Abruf und Speicherung, etc, nicht Beachte: 312 e Abs. 3 S. 2: Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erfüllung der in 312e I bestimmten Pflichten!! Eingabefehler Z.B. nach Eingabe Kundendaten diese auf einer neuen Seite auflisten, und Zurückbutton für Korrektur bzw. Warenkorb: dort sind die gewünschten Produkte aufgelistet Dr. Carmen Palzer

7 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
E-Commerce-Geschäft, § 312e BGB, § 3 BGB-InfoVO Informationspflichten - vor Abgabe der Bestellung Technische Schritte bis zum Vertragsschluss (Nr. 1) Speicherung Vertragstext und Möglichkeit des Abrufs für Kunden (Nr. 2) Behebung von Eingabefehlern (Nr. 3) Sprachen (Nr. 4) Verhaltenskodizes (Nr. 5) Setzt e-commerce-Rili 10, 11, um RICHTLINIE 2000/31/EG DES EUROPA¨ ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) DIRECTIVE 2000/31/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCILof 8 June 2000 on certain legal aspects of information society services, in particular electronic commerce, in the Internal Market (Directive on electronic commerce) Nr. 1 Technische Schritte: umfassendere Info als 1 I Nr. 4 BGB Info VO, insbesondere Informationen darüber, durch welche Erklärung der Kunde Bindung eingeht, und durch welche Handlung (zB elektron. Bestätigung, Warenauslieferung) der Vertrag zu Stande kommt, auch darüber, dass das Internet-Angebot idR kein Angebot im Rechtssinn, sondern eine invitatio ad offerendum ist. Vor allem: vor Bestellung nochmal Hinweis, dass jetzt verbindliche Bestellung Nr. 2: Hinweis auch, wenn Vertragstext nach Vertragsschluss nicht mehr zur Verfügung steht Nr. 3: unnötig, Hinweis, dass alle Eingaben nach Anklicken des Bestellbuttons noch einmal in einem Bestätigungsfenster gezeigt und dort korrigiert werden können, reicht. Nr. 4: falls andere Sprachen, alle info in diesen Sprachen Nr. 5: nur, wenn vorhanden Dr. Carmen Palzer

8 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Fernabsatzgeschäft, § 312c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 BGB InfoVO Informationspflichten - vor Abgabe der Vertragserklärung durch Verbraucher Identität (Nr. 1-3) Wesentliche Merkmale der Leistung (Nr. 4) Angaben über Vertragsschluss (Nr. 4) Mindestlaufzeit (Nr. 5) Nr. 1-3 Identität: Name, Vorname, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), Firma, Rechtsform, ggfs. Vertretungsberechtigter, Unternehmensregister (HR, GenR, PartnR) Vertreter in Land des Verbrauchers Nr. 4 Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung: Nicht in AGB, z.B. Größe, Farbe, etc. bei Bekleidung Nr. 4 Angaben über Vertragsschluss: wie der Vertrag zu Stande kommt, durch welche Erklärung sich der Verbraucher bindet Nr. 5 Mindestlaufzeit: Dauer und Kündigungsfrist !! IdR nicht bei Online-Kauf!! Nr. 6 Vorbehalte Vorsicht bei zweiter Variante, Kollision mit AGB Dr. Carmen Palzer

9 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Fernabsatzgeschäft, § 312c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 BGB InfoVO Vorbehalte (Nr. 6) Preisangaben (Nr. 7, 8) Angaben zu Zahlung/Lieferung (Nr. 9) Hinweis auf Widerrufs-/Rückgaberecht, sog. Widerrufsbelehrung (Nr. 10) Erhöhte Telefon-/Internetkosten (Nr. 11) Befristung Angebot (Nr. 12) Nr. 7, 8 Preisangaben: Gesamtpreis mit Steuern, Liefer- und Versandkosten, andere Steuern, die nicht über den Unternehmer abgeführt werden, falls nach Umfang und Art der Bestellung unterschiedlich hoch, abstrakte Angabe ausreichend BGH NJW 06, 211 Im Onlinehandel müssen die Info nach Nr. 8 auf einer gesonderten Seite ausgewiesen sein, nicht nochmals neben dem Warenpreis auf der „Bestell-Übersicht“?? Nr. 9 Angaben zu Zahlung/Lieferung: Wann und wie Nr. 10 Widerrufs- und Rückgaberecht: umfassende Info über Bedingungen, Ausübung, Rechtsfolgen (auch anteilige Vergütungspflicht, 357 I, 346 II) Ausschluss- und Erlöschensgründe. Falls link, deutlich erkennbar FFM NJW RR 07, 482!! Nicht ausreichend: „Angaben zum Verkäufer“, „Mich“ HAMM NJW 05, 2319, HAGB NJW RR 07, 839, nicht 2läuft frühestens (Hamm ZPI 07, 824), Hinweis auf Nichtabnahme unfreier Sendungen falsch (HBG, ZGS 07, 270 (Muster verwenden) Nr. 10: gibt Muster in BGB Bl. Dauerschuldverhältnisse: Mindestlaufzeit (Nr. 5) Dr. Carmen Palzer

10 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Fernabsatzgeschäft, § 312c Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 4 BGB InfoVO Informationspflichten - vor der vollständigen Erfüllung des Vertrages, in Textform (§ 126b BGB) Alle Informationen nach § 312c Abs. 1 BGB Informationen über Kundendienst und Garantiebedingungen Falls Informationen in AGB enthalten: Angaben zu ladungsfähiger Anschrift, Widerrufs-/Rückgaberecht, Kundendienst, Garantie hervorgehoben und deutlich Textform: 126b BGB: in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden, z.B. Papier, CD-Rom, ausreichend, dass man sie speichern und ausdrucken kann, ob tatsächliche Ausdruck erfolgt, ist unerheblich, falls nur Text auf Homepage ohne Übermittlung, ist Ausdruck erforderlich KG NJW 06, 3215; HBG NJW RR 07, 839; Bonke/Gellmann NJW 06, 3169, gibt auch engere Meinung: auch Ausdruck wahrt Textform nicht Zenker JZ 07, 816, Neuß/Vollmert ZGS 06, 3633 Person des Erklärenden benannt, und z.B. auch Angabe im Kopf oder Inhalt des Textes Abschluss der Erklärung durch Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Auch Datierung, Grußformel, etc, muss nur Ende der Erklärung erkennen lassen AGB-Problematik beachten! AGB. Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, für eine Vielzahl von Verträgen (mid. 3 mal, bei Verbrauchern genügt 1 mal, 310 Abs. 3 S. 2 Bei DSV über 1 Jahr: Informationen über Kündigung und Vertragsstrafen. Falls Informationen in AGB enthalten: bei DSV auch Angaben zu Kündigung und Vertragsstrafen Fernabsatzgeschäft + E-Commerce, § 312c BGB, § 1 BGB InfoVO Keine abweichenden Regelungen, (insb. AGB) gegenüber Verbraucher/Kunden § 312f BGB Dr. Carmen Palzer

11 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
…… weitere Pflichten bei Dauerschuldverhältnissen, Finanzdienstleistungen zudem weitere Informationspflichten z.B. aus Telemediengesetz (Impressumspflicht) sowie Datenschutzrecht … 30 Pflichten vor Abgabe der Bestellung, 30 weitere danach, vor Vertragssschluss Fernabsatzgeschäft + E-Commerce, § 312c BGB, § 1 BGB InfoVO Keine abweichenden Regelungen, (insb. AGB) gegenüber Verbraucher/Kunden § 312f BGB Dr. Carmen Palzer

12 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Online-Kauf- Abwicklung Versand Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Dr. Carmen Palzer

13 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Versand Gefahrtragung Grundsatz § 446 BGB: Gefahrübergang erst bei Übergabe an Käufer Ausnahme § 447 BGB: Versendungskauf, dann GÜ bei Übergabe an Transportperson Ausnahme von Ausnahme § 474 Abs. 2 BGB: kein Versendungskauf bei „Verbrauchsgüterkauf“ Keine abweichenden Regelungen, (insb. AGB) gegenüber Verbraucher § 475 Abs. 1 BGB Gefahrtragung: Wer haftet dafür, dass eine Ware beim Versand verloren geht oder beschädigt wird?? Muss Verkäufer neue Ware schicken, oder muss Käufer zahlen? Grundsatz: Bei Übergabe an Käufer, 446 BGB Online-Kauf: Übergabe an DHL, UPS, Transporteur Sonderregel: Versendungskauf: bei Übergabe an Transportperson, Versendungskauf nur, wenn die Sache auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet wird Erfüllungsort: Holschuld gesetzlicher Regelfall, bei Versendungskauf idR Schickschuld: Verkäufer ist verpflichtet Ware abzuschicken, hat mit Übergabe an Transportperson auch auch alles seinerseits erforderliche zur Erfüllung des KV getan, Erfolg (Übereignung) tritt aber erst beim Käufer ein : also Geschäftssitz des Verkäufers; er schuldet die Lieferung der Sache, d.h. grds. Versendungskauf + Aber: 474 II gilt nícht beim Verbrauchsgüterkauf, d.h. beim Verkauf beweglicher Sachen von Unternehmern an Verbraucher, b2c, kein Versendungskauf, kein Gefahrübergang bei Übergabe an Transportperson, sondern erst bei Übergabe an Käufer Kann nicht durch AGB zu Lasten des Verbrauchers abgeändert werden: 475 I BGB Kosten des Verschickens: Je nach Vereinbarung Dr. Carmen Palzer

14 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Versand Kosten Versendungskauf: § 448 BGB, Kosten trägt Käufer Sonst keine Regelung, also: Vereinbarung Beachte: Vorlagebeschluss des BGH an EUGH vom 1. Oktober VIII ZR 268/07 Kann nicht durch AGB zu Lasten des Verbrauchers abgeändert werden: 475 I BGB Kosten des Hinschickens: Vorlage des BGH an EUGH, ob Europarecht es gebietet, den Verbraucher von der Übernahme der HInsendekosten freizustellen, wenn er die Ware zurücksendet, vom 1.Oktober 2008 Dr. Carmen Palzer

15 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Widerrufs- oder Rückgaberecht Widerrufsrecht §§ 312d, 355 ff BGB Gesetzlich verankert: § 312d BGB Begründung nicht erforderlich Ausübung: in Textform oder durch Rücksendung Gefahr und Kosten trägt Unternehmer, Ausnahmen unter best. Voraussetzungen möglich, z.B. unter 40,00 € Gesetzlich verankerter Widerrufsrecht: 312 d BGB Verbraucher ist zur Rücksendung verpflichtet, wenn Ausnahmen Kostentragung: 357 As. 2 BGB Wert unter 40 € oder Wenn höherer Preis und Gegenleistung/Teilzahlung von Verbraucher nicht erbracht, außer die gelieferte Sache entspricht nicht der bestellten Wertersatz wegen Verschlechterung, 357 III BGB bei Widerruf und Rückgabe Dr. Carmen Palzer

16 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Widerrufs- oder Rückgaberecht Widerrufsfrist, §§ 312d, 355 BGB 2 Wochen bei Belehrung vor oder bei Vertragsschluss 1 Monat bei Belehrung nach Vertragsschluss Fristbeginn: frühestens ab Belehrung in Textform, bei Lieferung von Waren erst ab Eingang der Ware (§ 312d Abs. 2 BGB) Beginnt nicht vor Erfüllung der Pflichten aus § 312c Abs. 2 (Textform), (§ 312d Abs. 2 BGB) und § 312e Abs. 1 BGB ( § 312e Abs. 3 BGB) Erlischt spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss oder, bei Lieferung von Waren, nach Wareneingang – kein Erlöschen, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung!! Fristwahrende Absendung genügt Frist beginnt mit deutlich gestalteter Belehrung in Textform (126 b BGB), nach Bestellung, frgl, ob frühestens mit Vertragsschluss KA ZGS 06, 399 BGH NJW 2007, 1946 lässt offen Frist beginnt bei Fernabsatzverträgen nicht vor Erfüllung der InfoPflichten aus § 312 c abs. 2 (Textforminformationen) falls schriftlicher Vertrrag erforderlich, erst mit Urkunde (Vertrag oder Antrag Verbraucher (Z:B: VerbrDarlV) Belehrung nach Vertragsschluss – z.B. mit der , die die Kaufvertragserklärung des Verkäufers (Annahme) enthält: 1 Monat ( so bei ebay: vorweggenommene Annahme durch Einstellen der Sachen in Auktion, Angebot des Käufers, sofort Annahme, bestätigt Kauf nur noch. Dr. Carmen Palzer

17 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Widerrufs- oder Rückgaberecht Rückgaberecht §§ 312d, 356 BGB Kann, wenn gesetzlich zugelassen (z.B. in § 312d BGB), statt des gesetzlich verankerten Widerrufsrechts vertraglich vereinbart werden Belehrung in Textform in Verkaufsprospekt (auch Internetkatalog) Ausübung: grds. Rücksendung Frist/Begründung wie Widerruf Kosten + Gefahr trägt Unternehmer, keine Ausnahme Ersetzt das Widerrufsrecht, muss aber vertraglich vereinbart werden, z.B. in AGB, in jedem Fall in Textform Textform: 126 b BGB: z.B. , Homepage genügt nur, wenn es zum download kommt Ausübung grundsätzlich durch Rücksendung: Rücknahmeverlangen reicht, wenn Versendung durch Postpakete nicht möglich. Kosten : keine Ausnahme Dr. Carmen Palzer

18 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Fazit BGB-Regeln anwendbar (Vertragsschluss, Gefahrtragung, Vertragsmängel, Gewähr-leistung…) Sonderregeln: Als E-Commerce-Geschäft Informationspflichten und Vorgaben für technische Umsetzung als Fernabsatzgeschäft Informationspflichten und Widerrufs- und Rückgaberecht Dr. Carmen Palzer

19 Der Online-Kauf und seine Abwicklung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Carmen Palzer


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