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Die gymnasiale Oberstufe

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Präsentation zum Thema: "Die gymnasiale Oberstufe"—  Präsentation transkript:

1 Die gymnasiale Oberstufe
Einführungsphase, Qualifikationsphase und Abiturprüfung

2 Was ist die gymnasiale Oberstufe?
In der gymnasialen Oberstufe wird der Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fortgesetzt und mit der Abiturprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus: der Einführungsphase (Jgst. 11), der Qualifikationsphase (Jgst. 12 und 13) und der Abiturprüfung.

3 Dauer der gymnasialen Oberstufe
In der Regel 3 Jahre Schülerinnen und Schüler der Profilklasse besuchen im Regelfall nach der Klasse 10 sofort die Jahrgangsstufe 12 und treten damit in die Qualifikationsphase ein. Dadurch verkürzt sich der Besuch der gymnasialen Oberstufe auf 2 Jahre.

4 Wiederholung einer Jgst
Eine Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe kann wiederholt werden. Dadurch verlängert sich der Besuch um ein Jahr.

5 Auslandsaufenthalt Profilklassenschüler, die nach der Klasse 10 für ein halbes oder ein (ganzes) Jahr ins Ausland gehen, setzen nach ihrer Rückkehr ihre Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe (12.1) fort. Es muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Antrag bei derjenigen Schule gestellt werden, die nachher besucht wird.

6 Latinum Wer Latein ab Klasse 9 gewählt hat, führt die Sprache bis zum Ende der Jgst fort. Eine ausreichende Kursabschlussnote genügt zum Erwerb des Latinums. Das Fach muss in der Jgst.12 nicht schriftlich gewählt werden.

7 Unterrichtsfächer Die Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe werden drei Aufgabenfeldern zugeordnet: I. dem sprachlich-literarisch künstlerischen II. dem gesellschaftswissenschaftlichen III. dem mathematisch naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Religionslehre und Sport werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

8 Fächer des Feldes I Deutsch Englisch Französisch Latein Spanisch Kunst
Musik Literatur

9 Fächer des Feldes II Geschichte Sozialwissenschaften Erdkunde
Philosophie

10 Fächer des Feldes III Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik

11 Relevanz der Aufgabenfelder
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis einschließlich der Abiturprüfung durch bestimmte Belegungsverpflichtungen und der Wahl der Abiturfächer repräsentiert sein.

12 Grund und Leistungskurse I
In der Einführungsphase (Jgst 11) werden nur Grundkurse mit 3 Wochenstunden erteilt. Ausnahme: Spanisch neu ab Klasse 11 wird 4-stündig unterrichtet.

13 Grund- und Leistungskurse II
In der Qualifikationsphase finden statt : 5-stündige Leistungskurse 3-stündige Grundkurse (Regelfall) 4-stündige Grundkurse (Spanisch neu) 2-stündige Zusatzgrundkurse (nur in der Jahrgangsstufe 13) in den Fächern Geschichte und Sozialwissenschaften.

14 Erreichbare Abschlüsse I
Schüler, die von der Klasse 11 in die Klasse 12 versetzt werden, erlangen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jgst. 11. Schülern, die nach der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 oder 13.2 das Gymnasium verlassen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife am Ende der Jgst. 12.

15 Erreichbare Abschlüsse II
Nach bestandener Abiturprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jgst. 13 die allgemeine Hochschulreife.

16 Beratung der Schüler Die Schule informiert und berät die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten in zentralen Informationsveranstaltungen und auch individuell. Fächerwahl und Belegungsverpflichtungen: Jahrgangsstufenteam Fachspezifische Fragen: Fachlehrer

17 Planung der Schullaufbahn
Jede Schülerin und jeder Schüler kann im Rahmen bestimmter Belegungsverpflichtungen und dem Angebot der Schule seine Schullaufbahn individuell gestalten. Durch die Fächerwahl in Jgst. 11 wird die weitere Schullaufbahn wesentlich bestimmt.

18 Belegvorgaben Jgst. 11 Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Deutsch
eine aus SI fortgeführte Fremdsprache Kunst oder Musik Aufgabenfeld II Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach

19 Belegverpflichtung Jgst. 11
Aufgabenfeld III Mathematik ein naturwissenschaftliches Fach Außerhalb der Aufgabenfelder: Religionslehre Sport

20 Belegverpflichtung Jgst. 11
Schwerpunktfach: Zusätzlich zu den bereits gewählten Fächern muss entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld gewählt werden.

21 Belegverpflichtung Jgst. 11
Zu den bis jetzt gewählten Fächern (es sind 9) muss ein zehntes, völlig frei wählbares Fach bestimmt werden. Wer das Latinum erwerben möchte, kann zusätzlich als elftes Fach Latein belegen.

22 Belegverpflichtung Jgst. 12/13
Jeder Schüler wählt 2 Leistungskurse. Einer der Leistungskurse muss D, eine fortgeführte FS, M oder eine Naturwissenschaft sein. Das andere Leistungskursfach ist im Rahmen der Möglichkeiten der Schule frei wählbar.

23 Belegverpflichtung Jgst. 12/13
Aus der Qualifikationsphase müssen acht Leistungskurse und 24 Grundkurse nachgewiesen werden. Aus der individuellen Fächerwahl ergeben sich fast immer höhere Belegverpflichtungen. In der Jgst. 12 können nur solche Fächer gewählt werden, die auch bereits in Jgst. 11 belegt wurden. Ausnahme: LI

24 Belegverpflichtung Jgst. 12/13
Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 müssen folgende Fächer fortgeführt werden: D eine FS (fortgeführt oder neu einsetzend) eine 2. FS oder ein Fach aus dem Feld III ein gesellschaftswissenschaftliches Fach Mathematik ein naturwissenschaftliches Fach Sport

25 Belegverpflichtung Jgst. 12/13
Weitere Belegverpflichtungen: (12/13) 2 Kurse KU, MU oder LI (Jgst.12) 2 Kurse RE oder PL als Ersatz für RE In Jgst. 13: 2 Kurse GZ, falls in Jgst. 12 nicht GE bel. 2 Kurse SZ, falls in Jgst. 12 nicht SW bel. 2 Kurse GZ und 2 Kurse SZ, falls in Jgst. 12 weder GE noch SW belegt wurde.

26 Wahl der Abiturfächer Die 4 Abiturfächer müssen ab Jgst. 12 Fächer mit Klausuren sein. 1. und 2. Abiturfach sind die beiden Leistungskursfächer Die Abiturfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder abdecken Religion als Abiturfach kann das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abdecken.

27 Wahl der Abiturfächer KU oder MU können das 1. Aufgabenfeld alleine nicht abdecken. (D oder FS muss weiteres Abiturfach sein). Ist D 1.LK-Fach, so muss M oder FS Abiturfach sein. Unter den Abiturfächern müssen sich D oder eine fortgeführte FS oder M befinden. Das 3. und 4. Abiturfach werden zu Beginn der Jgst 13. festgelegt.

28 Klausurverpflichtung Jgst 11
In folgenden Fächern müssen Klausuren geschrieben werden: D alle FS Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach M eine Naturwissenschaft

29 Klausurverpflichtung 12.1 bis 13.1
alle 4 Abiturfächer D M eine FS und eine weitere FS, falls Bereich I Schwerpunkt ist eine Gesellschaftswissenschaft, falls Religion als Abifach nicht garantiert Ein Fach aus Ber. III, falls Schwerpunkt

30 Klausurverpflichtung 13.2
1. bis 3. Abiturfach (das sind die Fächer mit schriftlicher Abiturprüfung) Spanisch neu

31 Facharbeit In der Jgst. 12 schreiben alle Schülerinnen und Schüler eine Facharbeit, die eine Klausur in diesem Fach ersetzt. Sie ist selbstständig zu verfassen. Ziel ist die Erlernung wissenschafts-propädeutischer Arbeit. Themen- und Materialsuche, Ordnen des Materials und Erstellung eines 8-12 Seiten langen Textes sind Aufgaben der FA.

32 Besondere Lernleistung
Die besondere Lernleistung wird im Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht.

33 Besondere Lernleistung
Die besondere Lernleistung wird im Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht. Es kann sich um einen umfangsreichen Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb handeln oder ein umfangreiches fachliches Projekt.

34 Besondere Lernleistung
Die besondere Lernleistung wird im Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht. Es kann sich um einen umfangsreichen Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb handeln oder ein umfangreiches fachliches Projekt. Die besondere Lernleistung wird in den Abiturbereich einbezogen.

35 Das Punktsystem In der Qualifikationsphase und im Abiturbereich werden den Noten Punkte zugeordnet:

36 Das Punktsystem In der Qualifikationsphase und im Abiturbereich werden den Noten Punkte zugeordnet. sehr gut Punkte gut Punkte befriedigend Punkte ausreichend 04 – 06 Punkte mangelhaft 01 – 03 Punkte ungenügend 0 Punkte

37 Abschluss der Oberstufe
Die Gesamtqualifikation bildet den Abschluss der Oberstufe

38 Abschluss der Oberstufe 1
Die Gesamtqualifikation bildet den Abschluss der Oberstufe Sie besteht aus 3 Bereichen: Den Leistungen aus insgesamt 22 einbringungspflichtigen GK in einfacher Wertung Den Leistungen aus 4 LK aus der Jahrgangsstufe 12 in 2-facher Wertung und 2 LK aus 13.1 in 3-facher Wertung.

39 Abschluss der Oberstufe 2
Der dritte Bereich ist der Abiturbereich in den 4 Abiturfächern, die jeweils insgesamt 5-fach gewertet werden, falls keine besondere Lernleistung vorliegt.

40 Der Grundkursbereich In den 22 GK sind die beiden Kurse 13.2 des 3. und 4. Abiturfachs nicht enthalten. Sie zählen zum Abiturbereich.

41 Der Grundkursbereich In den 22 GK sind die beiden Kurse 13.2 des 3. und 4. Abiturfachs nicht enthalten. Sie zählen zum Abiturbereich. Die 22 GK müssen mindestens 110 Punkte erbringen. Es müssen in mindestens 16 dieser Kurse mindestens fünf Punkte erreicht sein.

42 Der Grundkursbereich In den 22 GK sind die beiden Kurse 13.2 des 3. und 4. Abiturfachs nicht enthalten. Sie zählen zum Abiturbereich. Die 22 GK müssen mindestens 110 Punkte erbringen. Es müssen in mindestens 16 dieser Kurse mindestens fünf Punkte erreicht sein. Keiner der Kurse darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.

43 Der Leistungskursbereich
Die LK aus den Jgst. 12 und 13 müssen mindestens 70 Punkte erbringen.

44 Der Leistungskursbereich
Die LK aus den Jgst. 12 und 13 müssen mindestens 70 Punkte erbringen. Es müssen mindestens 4 der 6 LK mit 5 oder mehr Punkten in einfacher Wertung abgeschlossen sein.

45 Der Leistungskursbereich
Die LK aus den Jgst. 12 und 13 müssen mindestens 70 Punkte erbringen. Es müssen mindestens 4 der 6 LK mit 5 oder mehr Punkten in einfacher Wertung abgeschlossen sein. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.

46 Zulassung zur Abiturprüfung
Wer die im Grundkursbereich und die im Leistungskursbereich genannten Bedingungen erfüllt, wird zur Abiturprüfung zugelassen.

47 Zulassung zur Abiturprüfung
Wer die im Grundkursbereich und die im Leistungskursbereich genannten Bedingungen erfüllt, wird zur Abiturprüfung zugelassen. Bei Nichtzulassung kann man die Jahrgangsstufe 13 wiederholen, falls die Höchstverweildauer in der Oberstufe nicht überschritten wird.

48 Der Abiturbereich Der Abiturbereich enthält: Die Punktwertung der 4 Abiturfächer aus 13.2 in einfacher Wertung.

49 Der Abiturbereich Der Abiturbereich enthält: Die Punktwertung der 4 Abiturfächer aus 13.2 in einfacher Wertung. Die Prüfungsergebnisse in den Abiturfächern in vierfacher Wertung.

50 Bedingungen für den Abiturbereich
Keiner der Abiturfachkurse aus 13.2 darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.

51 Bedingungen für den Abiturbereich
Keiner der Abiturfachkurse aus 13.2 darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein. In mindestens 2 Prüfungsfächern müssen mindestens jeweils 25 Punkte erreicht werden, davon muss eines ein LK-Fach sein. (1-fach-Wertung aus 13.2 und 4-fach-Wertung in der Abiturprüfung)

52 Bedingungen für den Abiturbereich
Keiner der Abiturfachkurse aus 13.2 darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein. In mindestens 2 Prüfungsfächern müssen mindestens jeweils 25 Punkte erreicht werden, davon muss eines ein LK-Fach sein. (1-fach-Wertung aus 13.2 und 4-fach-Wertung in der Abiturprüfung) Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

53 Die Abiturprüfungen 1 Im 1. bis 3. Abiturfach findet eine zentral gestellte schriftliche Prüfung statt. LK-Fächer: 4,25 Zeitstunden 3. Fach: 3 Zeitstunden Im 4. Fach findet nur eine mündliche Prüfung statt.

54 Die Abiturprüfungen 2 Können nicht alle Bedingungen des Abiturbereiches erfüllt werden, so finden auch im 1. – 3. Abiturfach bestimmte mündliche Prüfungen statt. Danach werden die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen eines Faches im Verhältnis 2:1 gewertet.


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