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MODUL 3A / 7A SCHÜLERGERECHTES EXPERIMENTIEREN Fachdidaktik Chemie WS 13/14 Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education TU Kaiserslautern Dozententeam:

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Präsentation zum Thema: "MODUL 3A / 7A SCHÜLERGERECHTES EXPERIMENTIEREN Fachdidaktik Chemie WS 13/14 Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education TU Kaiserslautern Dozententeam:"—  Präsentation transkript:

1 MODUL 3A / 7A SCHÜLERGERECHTES EXPERIMENTIEREN Fachdidaktik Chemie WS 13/14 Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education TU Kaiserslautern Dozententeam: apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor -Schworm

2 Exkursionen 2 Worin unterscheiden sich - Exkursionen - Außerschulische Lernorte - Unterrichtsgänge - Schullandheimaufenthalte - Studienfahrten ?

3 Unterrichtsgang 3 Unterrichtsgänge am Schulort oder in seiner Umgebung dienen in engem Zusammenhang mit dem lehrplanmäßigen Unterricht der Erkundung von geographischen oder naturkundlichen Gegebenheiten, dem Kennenlernen von Kunststätten oder geschichtlichen Denkmälern, Wirtschaftsbetrieben, sozialen Einrichtungen oder technischen Objekten sowie der Umwelt-und Verkehrserziehung. Quelle: Amtsblatt Nr.3/1991 des Kultusministeriums

4 Unterrichtsgang 4 Kennzeichen: - in unmittelbarer Schulumgebung - kurze Dauer - enge Thematik

5 Schullandheimaufenthalt 5 Schullandheimaufenthalte führen den Unterricht in besonderer Form fort. Dabei stehen erdkundliche und geschichtliche, sozial-,natur- und volkskundliche sowie erzieherische Themen im Vordergrund…

6 Schullandheimaufenthalt 6 Kennzeichen: - Schullandheimaufenthalte dauern mindestens 5 Tage. - Schullandheimaufenthalte sollen grundsätzlich im Inland durchgeführt werden. - In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schullandheimaufenthalt mit Zustimmung der Schulbehörde auch im Ausland stattfinden. Eine Ausnahmegenehmigung kann insbesondere dann erteilt werden, wenn der Schullandheimaufenthalt im Rahmen von Partnerschaften, zur Pflege der Zusammenarbeit benachbarter Regionen oder als Ski-Schullandheimaufenthalt durchgeführt wird.

7 Studienfahrten 7 Studienfahrten sollen das Verständnis für fest umrissene Themen durch das unmittelbare Studium an Ort und Stelle vertiefen und durch konkrete Anschauung bereichern. Sie werden vor- und nachbereitet.

8 Studienfahrten 8 Kennzeichen: Studienfahrten können ab Klassenstufe 9 durchgeführt werden. Studienfahrten innerhalb Deutschlands sollen grundsätzlich einschließlich Hin- und Rückreise nicht länger als acht Kalendertage, Studienfahrten in das Ausland nicht länger als zehn Kalendertage dauern.

9 Legitimation 9 Lehrplan Chemie Profil des Grundfaches: Durchgehende Orientierung an Alltag, Umwelt und Lebenswelt. Einbeziehung gesellschaftlich relevanter Anwendungen aus Industrie und Technik. …..

10 Legitimation 10 Profil des Leistungsfaches: Bezüge zu Alltag, Umwelt und Lebenswelt durch Einbindung fachlicher Inhalte in sinnstiftende Kontexte Thematisierung gesellschaftlich relevanter Anwendungen aus Industrie und Technik

11 Funktion der Exkursion 11 Aus pädagogischer Sicht Aufzeigen von realistischen Anwendungen des gelernten Stoffes in der Lebenswelt Erhöhung der Anschauung durch Einblick in reale Situationen Konkretisierung von Wissen über technische Prozesse und Berufe aus der Umwelt Vertiefen von Lernprozessen durch Lernen mit allen Sinnen Erlernen sozialer Verhaltensformen

12 Funktion der Exkursion 12 Aus didaktisch - methodischer Sicht Motivierende Aspekte in der Einstiegs- oder Anfangsphase einer Unterrichtsreihe Aufzeigen von Phänomenen und Anwendungen, die in der Schule nicht vermittelt werden können (Teil der Erarbeitungsphase) Zusammenfassung von Teilaspekten

13 Funktion der Exkursion 13 Aus fachdidaktischer und fachmethodischer Sicht Durchführung von Experimenten, die an der Schule nicht möglich sind (zu aufwendig, zu gefährlich,..) Realistische Darstellung der Arbeitsweisen von Chemikern Realistische Anwendung des Lernstoffes Abbau von Ängsten und Vorurteilen gegenüber von Technologie und Gefährdung der Lebenswelt durch Erkenntnisse und Leistungen der Chemie

14 Vorgehensweise 14 Genehmigung durch die Schulleitung Information der Eltern Schüler und Schülerinnen sollen bei der Planung und Nachbereitung beteiligt werden Die Veranstaltung soll im geschlossenen Klassenverband stattfinden Die Kosten sollen gering gehalten werden

15 Vorgehensweise 15 Die Aufsichtspflicht muss erfüllt werden Die An-und Abreise muss geplant werden

16 Verordnungen: 16 Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in RlP Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 12. Dezember 1990 (944 ATgb. Nr. 1001) Schulordnung Sondervereinbarungen an Schulen

17 Planung einer Exkursion 17 Arbeitsauftrag: Planen Sie zu Ihrem Unterthema(Unterrichtsreihe) eine geeignete Exkursion

18 Information 18 Abgabe des Unterrichtseckentwurfs und des verbesserten Schülerarbeitsblattes am Donnerstag, den 30.01.2014 bis 13:00 Uhr in ausgedruckter Form (zweifach). Eine Abgabe in digitaler Form oder eine verspätete Abgabe bleibt unberücksichtigt.


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