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Und doch Realität! Jugendliche wünschen sich geistliche

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Präsentation zum Thema: "Und doch Realität! Jugendliche wünschen sich geistliche"—  Präsentation transkript:

1 Und doch Realität! Jugendliche wünschen sich geistliche
Begleitung und kein Seelsorger/keine Seelsorgerin hat Zeit… Unvorstellbar? Und doch Realität!

2 Deshalb Ausbildung Ehrenamtlicher zur geistlichen Begleitung Ein Rahmenkonzept des BDKJ in der Erzdiözese München und Freising

3 Theologische Argumente
2. Vatikanisches Konzil: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.“ Jugendliche bedürfen der Unterstützung und Begleitung, um die Herausforderungen in ihrer Lebenswelt und im Erwachsenwerden im Horizont des christlichen Glaubens zu bewältigen. Geistliche Begleitung = Dienst an der Jugend

4 Theologische Argumente
Deutsche Bischöfe (2007): Geistliche Verbandsleitung „gewährleistet, dass der Jugendverband als Teil der Kirche … stets auf die vorausgehende Zuwendung Gottes in Jesus Christus verwiesen bleibt.“ Durch Taufe und Firmung sind alle Christen befähigt, die Frohe Botschaft zu verkünden – aufgrund der verschiedenen Gnadengaben übernehmen einige den Dienst der Geistlichen Begleitung. Geistliche Begleitung = ein eigener Dienst Die deutschen Bischöfe: „Geistliche Verbandsleitung in den katholischen Jugendverbänden“, 2007

5 Theologische Argumente
Würzburger Synode: „Daher kommt es in der kirchlichen Jugendarbeit entscheidend darauf an, dass die Botschaft Jesu den Jugendlichen in glaubwürdigen Menschen begegnet.“ Grundlage kirchlicher Jugendarbeit ist das „personale Angebot“ von Gruppen, Gleichaltrigen, Erwachsenen und Hauptamtlichen. Ehrenamtliche geistliche Begleiter/innen = glaubwürdiges personales Angebot Würzburger Synode: Beschluss Jugendarbeit

6 Pastorale Situation Hauptamtliche Seelsorger/innen
ihre Aufgabenfülle wächst ihre Anzahl geht zurückgeht in den „Modellen für eine zukunftsfähige Seelsorge“ verändert sich ihre Rolle Viele Jugendgruppen werden nicht mehr von Hauptamtlichen geistlich begleitet Ehrenamtliche geistliche Begleiter/innen = Antwort auf pastorale Situation Modelle für eine zukunftsfähige Seelsorge im Erzbistum München und Freising, Positionspapier des Ordinariatsrates vom

7 Aufgabe und Auftrag Ehrenamtliche als geistliche Begleiter/innen
stehen auf der jeweiligen Ebene des Verbandes oder in der Pfarrei als personales Angebot zur Verfügung, begleiten und beraten Gruppen, Leitungskräfte sowie Einzelpersonen in religiösen und kirchlichen Fragen, tragen Sorge für authentisches Feiern des Glaubens in der Gruppe, sind Anwalt und Brückenbauer zu anderen Gremien und nach außen.

8 Aufgabe und Auftrag Ehrenamtliche als geistliche Begleiter/innen
sollen Glaubenserfahrungen im Leben der Jugendarbeit Raum geben (Martyria) sorgen sich um Gebet und Gottesdienst und deren jugendgemäße Gestaltung (Leiturgia) erinnern an die gesellschaftliche und politische Verantwortung (Diakonia) fördern das Zusammenwirken der Jugendlichen untereinander und ihre Verbundenheit mit der Kirche (Koinonia) Zu Martyria: Geistliche Begleitung soll Glaubenserfahrungen im Leben der Jugendarbeit Raum geben. Indem der Glaube zur Sprache gebracht wird, wird Glaubenswissen vermittelt und Glaube in der Welt von heute bezeugt (Martyria). Geistliche Begleitung bedeutet ebenso Sorge zu tragen, dass Gebet und Gottesdienst ihren Platz im Leben der Jugendarbeit hat und in jugendgemäßen Formen gestaltet wird (Leiturgia). Geistliche Begleitung hält in der Jugendarbeit die Erinnerung an ihre gesellschaftliche und politische Verantwortung wach und inspiriert dieses Engagement aus dem Evangelium (Diakonia). Geistliche Begleitung ist Dienst an der Einheit: sie fördert das Zusammenwirken der Jugendlichen untereinander mit ihren verschiedenen Fähigkeiten sowie die Verbundenheit der Jugendlichen mit allen Gruppierungen der Kirche in Pfarrei und Dekanat, Diözesan- und Weltkirche (Koinonia).

9 Standards der Ausbildung
wird vom BDKJ und seinen Mitgliedsverbänden auf Mittlerer- oder Diözesanebene angeboten erfolgt zusammen mit Kooperationspartnern (z.B. Katholische Jugendstelle) umfasst mindestens 36 Arbeitsstunden, in der Regel an mindestens zwei Wochenenden, über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten.

10 Standards der Ausbildung
Teilnehmer/innen kennen (verbandliche) Jugendarbeit oder haben Interesse an ihr sind getauft, gefirmt und mind. 21 Jahre alt besitzen das Einverständnis des Ortspfarrers zur Übernahme der Aufgabe der geistlichen Begleitung

11 Standards der Ausbildung
Teilnehmer/innen sind bereit und fähig, Auskunft über den eigenen Glauben zu geben sind kommunikationsfähig, dialogbereit und konfliktfähig haben Verständnis für die Lebenssituation heutiger Jugendlicher in unserer Gesellschaft identifizieren sich mit den Leitprinzipien kirchlicher Jugendarbeit Selbstorganisation - Freiwilligkeit - Subsidiarität verfügen über gesunde Kirchlichkeit und identifizieren sich mit der Katholischen Kirche.

12 Inhalte der Ausbildung
Spirituelle Kompetenz: Auseinandersetzung mit eigener Spiritualität und Glaubenspraxis. Jugendpastorale Grundlagen: Beschäftigung mit den „Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit“ und den Grundlagenpapieren der Jugendverbände. Geistliche Grundkenntnisse: Einführung in Jugendliturgie, Bibelarbeit und Gesprächsführung. Praktische Übungen.

13 Inhalte der Ausbildung
Pastorale Feldkenntnisse: Strukturen, Gremien, Zuständigkeiten und Akteure im Tätigkeitsfeld (Pfarrei, Pfarrverband, Jugendverband) Klärung der eigenen Rolle: Rollenverständnis gegenüber den jungen Menschen und gegenüber anderen Akteuren, Aufgabe und Funktion als ehrenamtliche geistliche Begleiter/innen.

14 Beauftragung Wahl und Befristung:
bei Jugendverbänden: Wahl und Amtszeit gemäß Satzung bei nicht-verbandlichen Gruppen: üblicherweise Befristung auf 2 Jahre Vereinbarung mit den Jugendverantwortlichen der Pfarrei

15 Beauftragung Die Beauftragung erfolgt durch
- den Jugendreferenten der Erzdiözese, - den Diözesanjugendpfarrer - und den zuständigen (Verbands-) Seelsorger erfordert - Zertifikat über die Kursteilnahme - Bestätigung der Eignung durch die Kursleitung. ist auf den Zeitraum und die zu begleitende Gruppe bezogen. Zeitraum und zu begleitende Gruppe werden im Beauftragungsschreiben aufgeführt

16 Beauftragung Beauftragungsfeier
Die Beauftragung zur geistlichen Begleitung wird in einer örtlichen oder regionalen liturgischen Feier mit einem angemessenem Ritual und persönlichem Segen durch den zuständigen (Verbands-) Seelsorger vollzogen.

17 Begleitung Praxisbegleitung und kollegialer Austausch
nach Ablauf der Amtszeit/Befristung: Beratungsgespräch zur Klärung der persönlichen Perspektive verantwortlich: zuständige/r (Verbands-)Seelsorger/in persönliche geistliche Begleitung Zu; Praxisbegleitung und kollegialer Austausch Beispiele: Treffen der Jugendseelsorger/innen im Dekanat oder Treffen der geistlichen Verbandsleitungen

18 Kontakt BDKJ-Diözesanstelle
Diözesanjugendpfarrer und BDKJ-Präses Klaus Hofstetter 089/ … oder hier am Stand bei Jugendkorbinian


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