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Leistungsrichter-Ausbildung

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Präsentation zum Thema: "Leistungsrichter-Ausbildung"—  Präsentation transkript:

1 Leistungsrichter-Ausbildung
TECHNISCHE KOMMISSION FÜR DAS GEBRAUCHS- UND SPORTHUNDEWESEN (TKGS) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG Konzept Leistungsrichter-Ausbildung neue Ausbildungsform für Leistungsrichter der Arbeitsgemeinschaft für das Gebrauchs- und Sporthundewesen der SKG März 17 © 2011 TKGS

2 Einleitung Die objektive Bewertung als Summe aller beeinflussbaren Grössen und die Vielzahl der verschiedenen Prüfungsordnungen mit deren Einzeldisziplinen, allgemeinen Bestimmungen, notwendigen Richtlinien, sowie Änderungen und Ergänzungen verlangen ein hohen Mass an Fachwissen und Kompetenz. Anforderungen welchen sich ein Prüfungsrichter nur mit viel Engagement und grosser Selbstdisziplin stellen kann. Mit seriöser Anwendung der Beurteilungskriterien nimmt der Leistungsrichter Einfluss auf die Ausbildung, Haltung und Zucht unserer Hunde. Diese Ausgangslage bedingt ein hohes Mass an unser Verantwortungsbewusstsein und ist in der heutigen Zeit zentral. Somit ist auch die Ausbildung der Prüfungsrichter nicht nur wichtiger geworden sondern der zentrale Punkt für die Steuerung und Einflussnahme auf die aktuellen Gegebenheiten. März 17 © 2011 TKGS

3 Organigramm Arbeitskreis – Leistungsrichter 5 AKLR - Mitglieder (AKLR)
TKGS Wählt die durch den Chef PR aller Klassen, vorgeschlagenen AKLR - Mitglieder Arbeitskreis – Leistungsrichter (AKLR) Vorsitz: Chef PR aller Klassen 5 AKLR - Mitglieder 3 Mitglieder aus der IPO / NPO - Richtergilde 1 Mitgliede aus der SanH - Richtergilde 1 Mitgliede aus der Mondioring - Richtergilde AKLR Mitglieder werden von der TKGS auf 4 Jahre gewählt Verantwortlich für die gesamte Leistungsrichteraus- und weiterbildung deren Konzepte, Ausbildungsmodule und Kontrolle der LR LR-Anwärter gemäss Ausbildungskonzept März 17 © 2011 TKGS

4 Organigramm Ausbildung
Bemerkung: Voraussetzung für den Einsatz als Instruktor im AKLR ist die Nomination durch die TKGS! März 17 © 2011 TKGS

5 Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind unabdingbar um als Leistungsrichter den Anforderungen gerecht zu werden: FACHLICHE KOMPETENZ CHARAKTERLICHE EIGNUNG / AUSGEGLICHENHEIT GEiSTIGES LEISTUNGSVERMÖGEN KÖRPERLICHE FITNESS KOMUNIKATIONSFÄHIGKEIT FLEXIBILITÄT UND LEISTUNGSBEREITSCHAFT Kompetenz ist die Summe aus, WISSEN, KÖNNEN und ERFAHRUNG März 17 © 2011 TKGS

6 Fachliche Kompetenz PERSÖNLICHE AUSBILDUNG BERUF UND WEITERBILDUNG
ERFAHRUNG ALS HUNDEFÜHRER DURCH AKTIVE TEILNAHME AN PRÜFUNGEN EIGENE HUNDE IN STUFE 3 ABGEFÜHRT THEORETISCHE KENNTNISSE ERFAHRUNG ALS FUNKTIONÄR VEREIN UND AUS KURSEN FACHBEZOGENE AUSBILDUNG März 17 © 2011 TKGS

7 Charakterliche Eignung
Die charakterliche Eignung beinhaltet die Werte wie: PERSÖNLICHKEIT BESONNEN / RUHIG / AUSGEGLICHEN ÜBERZEUGEND KOMMUNIKATIV BELASTBAR / GRÜNDLICH ZUVERLÄSSIG März 17 © 2011 TKGS

8 Sozialkompetenz Geistig sollte der LR flexibel und aktiv den Anforderungen gewachsen sein: SICHERE UND BESTIMMTE AUSSPRACHE BEIM AUFTRETEN VORZUGSWEISE FREMDSPRACHENKENNTNISSE SICHER IM UMGANG MIT WORT UND SCHRIFT (BERICHTERSTATTUNG) FELXIBEL IM UMGANG MIT ZAHLEN PROZENTRECHNUNG RÄUMLICHES VORSTELLUNGSVERMÖGEN RASCHE AUFFASSUNGSGABE März 17 © 2011 TKGS

9 Körperliche Fitness Die ganztägige Präsenz und Bewegung im Gelände setzt eine gewisse Fitness voraus: BELASTBARKEIT AUSDAUERND IN ALLEN WETTERLAGEN UNERMÜDLICHE BEWEGUNG ÜBER GROSSE DISTANZEN KÖRPERLICHE AUSDAUER BEI LANGER PRÄSENZ AKTIVITÄT OHNE GROSSE PAUSEN UND VERPFLEGUNGSMÖGLICHKEITEN SPORTLICHE GEPFLEGTE ERSCHEINUNGD März 17 © 2011 TKGS

10 Kommunikationsfähigkeit
In der Funktion Leistungsrichter ist eine dauernder Kontakt und Umgang mit Menschen gefragt und daher sind folgende Fähigkeiten wichtig: OFFENHEIT FÜR DIE ANLIEGEN DER BETEILIGTEN VORBEHALTLOSE WERTSCHÄTZUNG BESTIMMTES, SACHBEZOGENES ENTSCHEIDEN DEUTLICHE UND WOHLWOLLENDE AUSPRACHE VORBILDLICHE UMGANGSFORMEN BESONNENER UND SACHBEZOGNER UMGANG IN KRITIKSITUATIONEN März 17 © 2011 TKGS

11 Leistungsbereitschaft
Flexibilität und Leistungsbereitschaft Die Richterarbeit findet nicht vor der Haustür statt, daher ist ein hohes Mass an Flexibilität und Leistungsbereitschaft gefragt : GROSSE LERNBEREITSCHAFT BESUCHEN VON ANLÄSSEN IN GRÖSSERER ENTFERNUNG DEN LAUFENDEN ANPASSUNGEN UND ÄNDERUNGEN GEWACHSEN SEIN MITHILFE AN AUSBILDUNGSTAGEN UND MOBILISIERUNG VON HELFERN SELBSTSORGE VON MATERIAL UND AUSRÜSTUNG, SO WIE UNTERLAGEN AKTIVE KONTAKTAUFNAHME UM WISSEN ERLANGEN ZU KÖNNEN März 17 © 2011 TKGS

12 Einstieg zum Leistungsrichter
Eigene private Ausbildung Weiterbildung Beruf Erfahrung als Hundeführer Prüf Stufe 3 Eignungsabklärung als PR-Anwärter Ausbildung Anwartschaft und Schluss-examen als PR Erfahrung als Funktionär allg. Grundmodel der Kompetenz: März 17 © 2011 TKGS

13 Ausbildung zum Leistungsrichter
Ausbildungsmodel: Interesse-meldung Infoabend Eignungs-abklärung Prüfung Einstieg Theorie-prüfung PR Anwärter Aus-bildung PR-Schluss-prüfung Orientierungsanlass Nach Eingang der Meldungen Schlussexamen PR-O 2.7 März Anwärtertest Einstieg PR-O 2.4 Juni Ausbildungszeit 2 Jahre 12 Anwartschaften 6 Ausbildungstage PR-O 2.6 Nov Ausbildungsprüfung Zwischenexamen PR-O 2.6 PR-O 2.7.2 März 17 © 2011 TKGS

14 Ausbildung zum Leistungsrichter
Stufen der Ausbildung abgestützt durch die PR-O-91: Ausweis Richterexamen PR-O Anwartschaften LR Ausbildungstag 6 (*) LR Ausbildungstag 4 (*) Anwartschaften LR Ausbildungstag 5 (*) Theorieprüfung PR-O Zulassung zu Anwartschaften PR-O 2.4 LR Ausbildungstag 3 (*) Anwartschaften LR Ausbildungstag 2 (C PR Wesen / organisiert durch AKLR*) LR Ausbildungstag 1 (C PR Wesen / organisiert durch AKLR*) Anwärtertest PR-O-91 / 2.3 / 2.4 Info-Anlass (Orientierung an Anwärter durch C PR Wesen ) Bewerbung / Anmeldung PR-O-91 / 2.1 / 2.2 März 17 © 2011 TKGS

15 Ausbildung zum Leistungsrichter
Ablauf der Ausbildung Grundgerüst: Anwärterprüfung Einstieg-Theorieprüfung LR Ausbildungstag 1 Anmeldung LR Ausbildungstag 2 Info-Anlass Zulassung zu Anwartschaften Bemerkung Aufteilung Theorieprüfung: Die Aufteilung der Theorieprüfung steht nicht im Widerspruch zur PR-O. Das Reglement sagt nur dass eine Theorieprüfung durchgeführt wird und nach der Prüfung kann der Anw die praktische Ausbildung antreten. Der Einstieg in die praktische Ausbildung führt über die kleine Theorie-prüfung. Die Aufteilung ist ein methodischer Ansatz der Ausbildung. Jan Feb Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Theorieprüfung 2 weitere PR Ausbildungstage Jan Feb Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez 2 weitere PR Ausbildungstage Jan Feb Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Bemerkung: Der Verlauf für die Spezialklassen LawH usw. kann begründet verschiedener Vorgaben abweichen. Richterexamen März 17 © 2011 TKGS

16 Ausbildung zum Leistungsrichter
Prüfungserklärung: Anwärtertest Theorieprüfung Richterexamen Anwärterprüfung: Persönliche Vorstellung Fachgespräch Allgemeinwissen Hund Theorieprüfung über die allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung. Theorieprüfung Bearbeitung diverser Fragebögen versch. Klassen. Bezogen auf die PO ohne Allgm. Bestimmungen. die Prüfung kann innerhalb der Ausbildungszeit einmal wiederholt werden. Praktische Richterprüfung Zulassung nach Absolvierung aller Anwartschaften und bestandener grosser Theorieprüfung. Für den Einstieg in die Prüfung ist Anfangs eineTheorieprüfung mit 50 Fragen zu bestehen. (Abschlusskontrolle) Anwartschaften, begleitend zur Ausbildung Art Praktikum Leistungsrichter-Ausbildungstage fachliche Ausbildung, Kontrolle Ausbildungstand März 17 © 2011 TKGS

17 Ausbildung zum Leistungsrichter
Vorteile: Bei nicht bestandener Theorieprüfung muss nicht ein Jahr gewartet werden; Bevor der Anwärter Anwartschaften besucht ,wird aktiv geführte Ausbildung betrieben; Die Eignung wird zentral und mit respektvollem Aufwand abgeklärt; Das ganze Wissen, eignet sich der Anwärter während der Ausbildung an; Die Mindestanzahl an Ausbildungstage ist festgelegt; Da die grosse Theorie in der Mitte der Ausbildung ist, muss sich der Anwärter immer dafür interessieren; Die Einstiegstheorie vor der praktischen Prüfung unterstützt umfassende Kenntnisse der PO; Die Zeit der Anwartschaften besteht nicht mehr nur aus praktischen Abläufen, die Kenntnisse der PO werden so aktiver verlangt und Voraussetzung. März 17 © 2011 TKGS

18 Leistungsrichter Statuserweiterung
Änderung / Erweiterung der Leistungsrichterart Nach abgeschlossener Richterprüfung in den Arten a-i kann der Prüfungsrichter, auf Antrag hin sein Pensum erweitern. Die Erweiterung der Prüfungsarten für die Leistungsrichter richtet sich nach den Vorgaben Ziffer 2.7 und 3.1 der LR-O 91. In allen Fällen hat der Kandidat die dazugehörende Theorieprüfung und die nötigen Anwartschaften zu absolvieren. Die Festlegung der entsprechenden Prüfungsfächer, welche an einer praktischen Richterprüfung zu absolvieren sind, obliegt dem AKLR. März 17 © 2011 TKGS

19 Ziel / Zukunft Es ist das Ziel über eine fundierte Anwärter- und Leistungs-richterausbildung im Bewertungssystem eine möglichst einheitliche, korrekte und qualifikationsbezogene Bewertung, über alle Arten und Sparten zu erlangen. Fach- und praxisbezogene Bewertungskommentare für Hundeführer und Publikum zu schaffen. Jederzeit mit Fachkompetenz und Fairness gegenüber Hundeführer, Hund und Publikum zu überzeugen. März 17 © 2011 TKGS


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