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Dr. Heike Buhse Referendariat in Bremen

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Präsentation zum Thema: "Dr. Heike Buhse Referendariat in Bremen"—  Präsentation transkript:

1 Dr. Heike Buhse Referendariat in Bremen

2 Neues aus der Lehrkräfteausbildung:
Verankerung der Inklusion in den Rahmenvereinbarungen der KMK für alle Lehrämter (Beschluss der KMK, ): „Den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.“ Verankerung der Inklusion in den Standards der Lehrerbildung der KMK für Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken > Dazu die Beschlüsse der KMK seit 2013, Ziel: Abschluss alle Überarbeitungen bis Anfang 2016 „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ - Gemeinsame Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz (Beschlüsse vom 12. und )

3 Unterrichtsentwicklung:
„Die Lehrperson steht im Mittelpunkt der Wirksamkeit von Unterricht .“ (vgl. Hattie 2009) Schulentwicklung: 1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform? 2. Der Bremer Weg zur Schulreform 3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

4 Unterrichtsentwicklung:
„Erfolgreiche Lernprozesse sind nämlich davon abhängig, ob geordnete und störungsarme Verhältnisse vorherrschen, …. Schulentwicklung: 1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform? 2. Der Bremer Weg zur Schulreform 3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

5 Besondere Problemlage in Bremen
Bundesweit schlechte PISA- und IQB-Ländervergleich- Ergebnisse, besonders im unteren Leistungsbereich Hohe Abhängigkeit der Schülerleistungen vom sozialen Status des Elternhauses Prof. Baumert: „Bremen hat ein Leistungsproblem und ein Gerechtigkeitsproblem!“

6 Kinder 2014 nach Risikolagen im Ländervergleich

7 Erfasste Muttersprachen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schuljahr 2015/16)
Land Bremen in absoluten Zahlen Land Bremen in Prozentzahlen

8 Erfasste Muttersprachen an berufsbildenden Schulen (Schuljahr 2015/16)
Stadt Bremen in absoluten Zahlen Stadt Bremen in Prozentzahlen

9 Mehrsprachigkeit Mehrsprachigkeit ist seit Jahren selbstverständlich in unserer Gesellschaft und in den Schulen Bildungssprachliche Kompetenz hat einen hohen Einfluss auf Lernerfolge „Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meines Denkens.“ (Wittgenstein) Auf Sprachkompetenzförderung haben Lehrer Einfluss! Sprachbildung und Sprachförderung in jedem Fach! Für Flüchtlinge und Zugewanderte: Vorklassen

10 Unterrichtsentwicklung:
„Erfolgreiche Lernprozesse sind nämlich davon abhängig, ob geordnete und störungsarme Verhältnisse vorherrschen, …. … ob gut erklärt werden kann, ob klare inhaltliche Ordnungsstrukturen angebahnt werden, … Schulentwicklung: 1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform? 2. Der Bremer Weg zur Schulreform 3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

11 Ziele der Schulreform:
Es ist das Ziel in Bremen, für beide Probleme schrittweise Lösungen zu finden, also: eine Verminderung der Chancenungleichheit und zugleich ein höheres Bildungsniveau zu erreichen.

12 Der Bremer Weg zur Schulreform
November 2007 bis Oktober 2008: Fachausschuss Schulentwicklung der Deputation für Bildung Expertenanhörungen; Beteiligung: Eingaben u.a. der Beiräte der Ortsämter, Elternbeiräte, ZEB, Personalrat Schulen, GEW Oktober 2008: Beschluss des Bremer Schulentwicklungsplans, „Merkmale guter Schule“ (u.a.) Längeres gemeinsames Lernen Individuelles und selbstständiges Lernen, differenzierte Lernmöglichkeiten Teamarbeit in Jahrgangs- und Fachteams Fächerübergreifender Unterricht, Projekte Rückmeldekultur, Lernentwicklungsberichte Berufs-/Studienorientierung im Hin- und mit Weitblick auf das, worauf in allen Fächern für die Zeit nach den Schulabschlüssen hingearbeitet wird Dezember 2008: Bremer Konsens + Juni 2009: Bremer Schulgesetz + Dezember 2010: Bremisches Lehrerausbildungsgesetz Mai 2013: „Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik“

13 Unterrichtsentwicklung:
„Erfolgreiche Lernprozesse sind nämlich davon abhängig, ob geordnete und störungsarme Verhältnisse vorherrschen, …. … ob gut erklärt werden kann, ob klare inhaltliche Ordnungsstrukturen angebahnt werden, … … ob ein herausforderndes Lernen mit vielseitigen Anregungen ermöglicht wird und ob diese Prozesse von einem schülerzugewandten Klima umgeben sind.“ (Steffens/Höfer 2011, S. 3) Schulentwicklung: 1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform? 2. Der Bremer Weg zur Schulreform 3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

14 Auszug Freie Träger Katholischer Gemeindeverband Bremische Evangelische Kirche AWO Soziale Dienste gemeinnützige GmbH DRK‐Mitte Hans‐Wendt‐Stiftung Quirl Kinderhäuser e. V. Waldorf‐Bremen Lebenshilfe Familienbündnis e.V. Diakonische Kindertageseinrichtungen in Bremen gGmbH Cekis e.V. Elterninitiativen. Insgesamt 99 verschiedene Initiativen und Träger mit 358 Einrichtungen

15 Tagesbetreuung nach Trägern (Auszug)
Name des Trägers Plätze 0 - < 3 Jahre Plätze 3 - < 6 Jahre KiTa Bremen (69 Standorte) 647 5.877 Bremische Evangelische Kirche (69 Standorte) 600 3.639 Katholischer Gemeindeverband (10 Standorte) 86 541 AWO Soziale Dienste (12 Standorte) 219 463 DRK-Mitte (6 Standorte) 87 338 Hans-Wendt-Stiftung (7 Standorte) 83 330 Quirl Kinderhäuser e. V. (3 Standorte) 18 185 Waldorf-Bremen (4 Standorte) 8 150 Im Bereich 0 - < 3 Jahre insgesamt Plätze Im Bereich 3 - < 6 Jahre insgesamt Plätze

16 Das neue Bremer Schulsystem

17 Unverändert: System der beruflichen Bildung

18 Die Oberschule Abitur nach Klasse 13, einige Schulen bieten Abitur nach Kl. 12 an Schulische Fachhochschulreife frühestens nach Kl. 12, in einigen Schulen auch nach Kl. 11 Erweiterten Berufsbildungsreife oder Mittlerer Schulabschluss nach Kl. 10 Zweite Fremdsprache ist nicht verpflichtend, in GyO dann Pflicht (4-std.) Wiederholung nur auf Wunsch möglich „Der Unterricht in der Oberschule berück-sichtigt die unterschiedliche Lernfähigkeit und die individuellen Neigungen der Schülerinnen und Schüler durch eine zunehmende Differen-zierung auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus und führt zu den entsprechenden Abschlüssen.“ Die Höchstfrequenz in der Oberschule liegt bei 25 SuS.

19 Das Gymnasium Abitur nach Klasse 12 Schulische Fachhochschulreife frühestens nach Kl. 11 keine Abschulung, alle Bildungsabschlüsse möglich Wiederholung nur auf Wunsch möglich verdichtete Lernzeit und ein hohes Lerntempo 2. Fremdsprache ist Pflicht Das Unterrichtsangebot ist auf das Abitur ausgerichtet. Der Unterricht im Gymnasium berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bei einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau, ermöglicht aber auch den Erwerb der anderen Abschlüsse. Die Höchstfrequenz im Gymnasium liegt bei 30 SuS.

20 Die Werkschule Die Werkschule ist gedacht für Schülerinnen
An berufsbildende Schulen angegliedert Ab 8. Jg. können sich Schüler/innen um Aufnahme freiwillig bewerben 3 Jahre Lernzeit; Jg. 9-11 Mit best. Zeugnisnoten Ende 10: Einfache Berufsbildungsreife Ende Jg. 11: Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife Die Werkschule ist gedacht für Schülerinnen und Schüler, denen das theoretische Lernen nicht so leicht fällt und die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die aber gerne praktisch arbeiten und über diese Herangehensweise notwendiges Wissen eher erlangen. Viele Projekte werden außerhalb der Schule stattfinden.

21 Das ZUP (Zentrum für unterstützende Pädagogik)
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, besonders beauftragte Lehrkräfte, spezielle Fachberaterinnen und Fachberater je nach Bedarf Assistenzkräfte und weitere Fachkräfte. Die Fachkräfte arbeiten in Teams zusammen. Die Leiterin oder der Leiter des ZUP ist Teil der Schulleitung. Aufgaben: Die Förderbedarfe diagnostisch erfassen, dokumentieren, die Ressourcen zur Förderung planen und deren Einsatz gewährleisten, Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, päd. Personal der Schule und Schüler/innen über den Förderbedarf beraten, darin unterstützen, im Unterricht Fördermaßnahmen durchzuführen, oder diese Maßnahmen selber durchführen, das päd. Personal der Schule in Fragen der Förderung fortbilden oder Fortbildungen organisieren.

22 Das ReBUZ (Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum )
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, weitere Fachkräfte. Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum arbeitet eng mit den ZUP zusammen. Aufgaben: Enge Zusammenarbeit mit Schulen, SuS, Erziehungsberechtigten, mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem schulärztl. Dienst u.a. Netzwerkarbeit in Stadtteilen, besondere Unterstützung in Krisen und Notfällen, Steuerung von Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, Lese-Intensiv-Kurse, Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche-Kurse, Reintegration der Schüler und Schülerinnen ...

23 Unterrichtsentwicklung:
„Die entscheidenden Grundlagen eines erfolgreichen Lernens sind, dem Unterricht eine Wahrnehmung der individuellen Lernentwicklungen zugrunde zu legen,… Schulentwicklung: 1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform? 2. Der Bremer Weg zur Schulreform 3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

24 § 3 (4) BremSchulG: Inklusion
Das Bremer Schulgesetz 2009 formuliert als erstes Schulgesetz in Deutschland den Auftrag, dass sich alle Schulen zu inklusiven Schulen entwickeln sollen. Ziel: Der Unterricht und das weitere Schulleben soll für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen gemeinsam gestaltet werden.

25 Anwahlzahlen zum Schuljahr 2016/2017 Insgesamt haben sich 3543 Schüler/innen für weiterführende Schulen angemeldet.

26 Anforderungen an die Lehrerausbildung:
Sehr gute fachliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen: Schülerbiografien „von Anfang an“ in den Blick nehmen (Elementarbereich > Schulsystem) Diagnosekompetenz, d.h. Erkennen besonderer Stärken oder Lernhemmnisse Fähigkeit, Vielfalt zu nutzen d.h. individualisierend unterrichten können, fördern und herausfordern, zumuten und zutrauen (Förderplanung / Lernkontrakte / bes. Begabungen ...) Teamfähigkeit, d.h. mit anderen zusammen in der Unterrichts- und Schulentwicklung Verantwortung übernehmen Evaluationsfähigkeit, d.h. sich regelmäßig zum eigenen Unterricht SuS-Feedback einholen, den Unterricht darauf basierend stets weiterentwickeln und auch größere Projekte evaluieren

27 Unterrichtsentwicklung:
„Die entscheidenden Grundlagen eines erfolgreichen Lernens sind, dem Unterricht eine Wahrnehmung der individuellen Lernentwicklungen zugrunde zu legen,… … angemessene Herausforderungen vorzugeben und das Vertrauen in deren Erreichbarkeit zu vermitteln sowie Rückmeldungen zum Lern- und Lehrprozess systematisch zu geben und einzuholen.“ (Hattie, S. 26 in Steffens/Höfer 2011, S. 5)

28 Ein Wort zum Schluss … Berufsbezogene Professionalität
entwickeln Sie (nach Hattie) durch „leidenschaftliches Handeln“, d.h. „Liebe zum Fach“ und den Wunsch, andere mit der Liebe zum unterrichteten Fach zu erfüllen, und „Interesse“ an Ihren Schülerinnen und Schülern, d.h. u.a. ständige Evaluation und Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts, um sicher zu sein, sie auch zu erreichen.

29 Anhang: Übergang von Klasse 4 nach 5
Grundsatz: Eltern wählen die weiterführende Schule aus. Reichen die Plätze aus, wird das Kind an der Schule angenommen (Kapazitätsverordnung). Reichen die Plätze nicht aus, wird die Aufnahme über Kriterien entschieden. Oberschule: bis zu 10% Härtefälle bis zu 30% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren) zugeordnete Grundschulen Gymnasium: bis zu 100% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)

30 Anhang: Übergang von Klasse 4 nach 5
Grundsatz: Eltern wählen die weiterführende Schule aus. Reichen die Plätze aus, wird das Kind an der Schule angenommen (Kapazitätsverordnung). Reichen die Plätze nicht aus, wird die Aufnahme über Kriterien entschieden. Oberschule: bis zu 10% Härtefälle bis zu 30% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren) zugeordnete Grundschulen Gymnasium: bis zu 100% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)

31 Anhang: Das Elternwahlrecht zur Inklusion
Die Eltern entscheiden überwiegend, ob die Förderung ihres behinderten Kindes exklusiv oder inklusiv stattfinden soll (Beginn Schuljahr 2010/11). exklusiv: Die Kinder können auf Elternwunsch in einem der bestehenden Förderzentren (Sehen, Hören, Motorik) unterrichtet werden. inklusiv: Die Kinder werden in den allgemeinen Schulen mit einem ZUP unterrichtet, es sei denn, sie müssen (Ausnahme) übergangsweise in einem Förderzentrum für LSV unterrichtet werden. Eltern wählen die inklusive Beschulung: Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2010/2011: 63% Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2011/2012: 87% Keine Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 eines Förderzentrums ab 2012/13, außer in den verbleibenden vier Förderzentren (Georg-Droste-Schule, Schule an der Markusallee, Paul Goldschmidt-Schule, Fritz-Gansberg-Schule) In fast allen SI-Schulen wird eine „Inklusionsklasse“ mit meist 22 Kindern gebildet. SuS mit Förderbedarf L: drei Lehrerwochenstunden, V: vier, W+E: fünf

32 Einstellungen in den Bremer Schuldienst 2015: allg. -bild
Einstellungen in den Bremer Schuldienst 2015: allg.-bild.: 212 Einstellungen, berufsbild.: 33 E.

33 Anhang: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ)
ReBUZ - Nord Leitung: Birgit Rüst Stellvertretung: Ulrich Brüggemann ReBUZ - West Leitung: Stefanie Höfer Stellvertretung: Tanja Kaller ReBUZ - Ost Leitung: Ute Wiegand Stellvertretung: Wolfgang Welp-Eggert ReBUZ - Süd Leitung: Michael Gran Stellvertretung: Gabriele Böttcher Internetseite:

34 Neue Abteilung 3: Frühkindliche Bildung,
Förderung von Kindern und Fachkräfteentwicklung Abteilung 3: Frühkindliche Bildung, Förderung von Kindern und Fachkräfteentwicklung Referat 30: Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege Referat 31: Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte Eigenbetrieb KiTa Bremen Stabsstelle Fachaufsicht KiTa Bremen


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