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Wirtschaftliches Engagement in Iran

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Präsentation zum Thema: "Wirtschaftliches Engagement in Iran"—  Präsentation transkript:

1 Wirtschaftliches Engagement in Iran
Litigation Wirtschaftliches Engagement in Iran Contracts Company Registration Labor Law Tax Dr. Alireza Azimzadeh Managing partner

2 Ausgangspunkt – Ende der Sanktionen
Positiver Ausgang der Atomverhandlungen nach der Implementierung des JCPOA im Januar 2016 Festgesetzte Schritte und Prüfungen seitens involvierter Instanzen gewährleisten eine kontrollierte Durchsetzung: Wirtschaftliches Engagement in Iran

3 Ausgangspunkt – Ende der Sanktionen
Finanzembargo: Rechtlich zwar aufgehoben; Banken haben weiterhin Vorbehalte (entrichtete Strafzahlungen, US-Geschäftsparter, etc.) Weitere Embargos: Andere Embargos (Militärisch, Menschenrechtsverletzungen, mit den USA verbunden), die viele Jahre vor dem Atomembargo existiert haben, werden von USA weitergeführt Iran hat kein Embargo gegenüber USA Wirtschaftliches Engagement in Iran

4 Ausgangspunkt – Ende der Sanktionen
Ein US Bezug ist unter folgenden Umständen gegeben: - Involvierung von US Personen, Währung USD, US Banken, US Transportmittel, US Waren oder Dienstleistungen - Wurden Produkte in den USA oder von einer US-Firma/US-Person gekauft, mit dem Zweck des Weiterverkaufes in den Iran oder an eine iranische Firma/Person - Beträgt der wertmäßige Anteil von Komponenten/Teilen aus den USA oder von US-Firmen mehr als 10 % am Gesamtwert der zu exportierenden Ware - Befindet sich der Lizenzgeber/Rechteinhaber für immaterielle Güter in den USA bzw. handelt es sich beim Lizenzgeber/Rechteinhaber um eine US-Person bzw. US-Firma - Ist ein Frächter oder Spediteur am Transport der Ware beteiligt welcher seinen Sitz oder eine Niederlassungen in den USA hat - Findet der Transport über einen US-Hafen, Flughafen oder über US-Staatsgebiet statt Wirtschaftliches Engagement in Iran

5 Ende der Sanktionen – Folgen und Chancen
Praktische Folgen: Atomsanktionen wurden aus dem UNO-Sicherheitsrat genommen → alle beteiligten Länder sollen ihren Beitrag leisten Erleichterung der internationalen Kooperation mit dem Iran Erdölexporte wieder möglich Iranische Zentralbank aus Sanktionsliste entfernt Rückversicherungen und Kreditgarantie-Institutionen (z.B. Hermes-Euler) haben ihre Geschäfte wieder aufgenommen Internationale Logistik (Schiffracht) wieder erlaubt und die meisten Produkte benötigen mehr keine Genehmigung, um in den Iran verkauft zu werden Wirtschaftliches Engagement in Iran

6 Ende der Sanktionen – Folgen und Chancen
Grosse Chance für Tier 2 Banken für ein bis zwei Jahre aktiv zu sein und zumindest für zweistellige Millionensummen vor allem den Mittelstand zu unterstützen (Banken der DACH-Region sind schon aktiv) – LC/Eröffnung aber keine Finanzierung Aber: Eile mit Weile: Eingefrorenes braucht seine Zeit, um wieder tüchtig zu werden: Der Iran als Chance, aber Erwartungen dürfen nicht zu hoch sein Unternehmen, die prinzipiell an einem Markt längerfristig interessiert sind und alles systematisch und realistisch beobachten, sind im heutigen Iran nicht fehl am Platz Konservative Firmen, die gerne alles geregelt vorfinden möchten, müssen noch einige Jahre warten Achtung: Die Konkurrenz schläft nicht, aber Frühkommer werden nicht vergessen Wirtschaftliches Engagement in Iran

7 Tatsächliche Voraussetzungen in Iran
Infrastruktur - Eisenbahnnetz Wirtschaftliches Engagement in Iran

8 Tatsächliche Voraussetzungen in Iran
Infrastruktur- Flughäfen Wirtschaftliches Engagement in Iran

9 Tatsächliche Voraussetzungen in Iran
Bevölkerung Wirtschaftliches Engagement in Iran

10 Tatsächliche Voraussetzungen in Iran
Staatliche Struktur Instrumente zur Beeinflussung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Regierung Verfassung der Islamischen Republik Iran Fünfjahrespläne (zur Zeit sechster Plan in Kraft bis 2021) 20-Jahres-Ausblick (Aktueller Ausblick noch neun Jahre in Kraft) Generell verkündete Politik (durch geistlichen Führer Jährliche Budgetplanung Wirtschaftliches Engagement in Iran

11 Chancen auf dem iranischen Markt
Grundsätzlich bietet der iranische Markt hervorragende Chancen: Mittelfristig: BIP/Kopf in PPP-USD: $ ,- (2015) Voraussichtliches Wirtschaftswachstum: 5 Prozent jährlich bis 2020 Langfristig: Hoher Bevölkerungsanteil an jungen (60 Prozent unter 30) gut ausgebildeter Menschen Hoher Bevölkerungsanteil, der in Städten lebt (70 Prozent) Hohr Investitionsstau in nahezu jedem Industriesektor → Notwendigkeit der Erneurung → Inbesondere Produktionsanlagen sindd betroffen Beispiel der petrochemischen Industrie: → Die Kapazitäten sollen von 60 auf 100 Millionen erweitert werden und nach weiteren zehn Jahren auf 160 Millionen Tonnen → 55 Milliarden US-Dollar an Investitionen sind notwendig Insgesamt braucht der Iran järhlich 50 Milliarden USD Auslandsinvestitionen Wirtschaftliches Engagement in Iran

12 Chancen auf dem iranischen Markt
Markteintrittstragien (nach Häufigkeit): Distributoren/Agenten Eigene Präsenz (100 Prozent Anteile möglich) Joint Ventures Marktberater Iranischer Partner in der Regel nicht vorgegeben, jedoch je nach Geschäftsmodel und der Ausrichtung (privat/staatlich) eventuell empfehlenswert (Marktkenntnis) Umso mehr Dienstleistungen statt Produkte, desto wichtiger der iranische Partner Wirtschaftliches Engagement in Iran

13 Rechtliche Voraussetzungen
Relevante Gesetze für ein wirtschaftliches Engagement im Iran: Handelsgesetzbuch (1932): orientiert sich am französischen Recht; relativ unverändert; neues Handelsgesetzbuch zwar geplant, aber noch nicht in Kraft Zivilgesetzbuch (1935) orientiert sich am französischen Recht; Islamisierung nach 1979 Beachte: Ab den 1990er Jahren verschiedene Maßnahmen zur Anpassung an internationale Standards: Zivilprozessordnung (2000) Investitionsgesetz „FIPPA“ (2002): regelt Rahmen für ausländische Direktinvestitionen; Neuordnung des Gesetzes von 1955 Gesetz über die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (1997) Zudem Abschluss bilateraler Abkommen: DBA Deutschland-Iran (1968) Bilaterales Investitionsschutzabkommen Deutschland-Iran (2000) Wirtschaftliches Engagement in Iran

14 Rechtliche Voraussetzungen
Zu beachtendes Arbeitsrecht für Ausländer: Artikel 120 des iranischen Arbeitsgesetzbuchs: „Foreign citizens shall not be engaged in any sort of work in Iran unless first they have an entry visa entitling them to specified work and second have obtained a work permit in accordance with the relevant laws and regulations.“ → Beschäftigung von Ausländern generell verboten, außer sie sind in Besitz eines Visums und einer Arbeitserlaubnis Steuerrechtliche Regelungen: Körperschaftssteuer: 25 Prozent Einkommenssteuer: 10 Prozent Mehrwertsteuer: 9 Prozent Wirtschaftliches Engagement in Iran

15 Rechtliche Voraussetzungen
Folgendes ist für die Gesetzgebung in Iran unbedingt zu beachten: Iran hat die ältesten Gesetze moderner Prägung in Asien und im Mittleren Osten → erstes Land im Mittleren Osten, in dem Handelsrecht, Zivilrecht etc. beschlossen und gelebt wurde Iran hat lange Tradition als Mitglied internationaler Organisationen → Iran ist Gründungsmitglied der UNO → erstes Land in Asien Fazit: Iran hat sehr gute und verlässliche Gesetze Aber: Interpretation der Gesetze ist von Richtern abhängig → Zuverlässigkeit der Durchsetzung des eigenen Rechts ist mit anderen Staaten im Mittleren Osten vergleichbar Wirtschaftliches Engagement in Iran

16 Rechtliche Voraussetzungen
Investitionen im Iran - Möglichkeit des Erwerbs einer FIPPA-Lizenz Eine FIPPA-Lizenz ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, um in den Genuss der Vorteile aus dem Gesetz zu kommen falls eine Produktion/Mehrwert Vorteile des Gesetzes (Beispiele) Dividenden und Kapital können in Devisen oder Sachgütern transferiert werden Möglichkeit der Investition in jedem Wirtschaftsbereich, der für die Privatwirtschaft freigegeben ist Personen, die in Zusammenhang mit dem Investment stehen, können ein dreijähriges Visum für Iran bekommen Der Erwerb der Lizenz teilt sich in vier Phasen auf Wirtschaftliches Engagement in Iran

17 Rechtliche Voraussetzungen
Das ausländische Investment muss folgende Kriterien erfüllen: Das Investment muss folgende Ziele verfolgen: Steigerung des Wirtschaftswachstums Erhöhung der Beschäftigung Zugang und Entwicklung neuer Technologien und betriebswirtschaftlicher Qualifikationen Verbesserung der Produktqualität Steigerung des Exports Das Investment darf keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen Eine Monopolstellung des Investors ist nicht erlaubt Im Verhältnis zu einheimischen Gütern darf der Wert der Güter ausländischer Investoren einen Anteil von 25 Prozent nicht übersteigen Achtung: Jede natürliche und juristische Person, internationale Organisation und Institution darf im Iran investieren. Ein iranischer Partner ist nicht notwendig. Wirtschaftliches Engagement in Iran

18 Rechtliche Voraussetzungen
Rechtliche Regelungen des Warenimports in Iran: Akteure für den Import von Waren: MoC und MoF (Zoll und Steuerbehörde) Ausländische Firmen, die Güter und Dienste für den iranischen Markt liefern, müssen ihre offiziellen Partner beim Handelsministerium (Zentrum für Zünfte) registrieren lassen → Exklusivitätsvertrag mit Partner ist nicht vorgeschrieben (nur bei bestimmten Bereichen wie Pharmazeutika obligatorisch) Buße bei Verstoß gegen Registrierungspflicht Ohne Registrierung des Vertriebs kann keine effektive Hilfestellung der Regierung in Anspruch genommen werden; gelieferte Waren können je nach Produktkategorie als Schmuggelware gelten Achtung: Löschung der Registrierung nach Ende der Vertragsbeziehung mit Partner durchführen lassen! Wirtschaftliches Engagement in Iran

19 Rechtliche Voraussetzungen
Rechtliche Regelungen zum geistigen Eigentum: Iran ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen und Abkommen zum Schutze geistigen Eigentums (World Intellectual Property Organization (WIPO), Paris Convention, Madrid Agreement und Madrid Protocol for the International Registration of Marks, etc.). Innerstaatlich gilt das Gesetz zur Registrierung von Patenten, Geschmacksmustern und Handelsmarken (2008) sowie die zugehörige Ausführungsverordnung Registrierung des geistigen Eigentums in Iran zur Gewährleistung der Durchsetzung von Schutzrechten wird empfohlen Zuständige Behörde für Registrierung von Patenten, Geschmacksmustern und Marken: Iranian State Organization for Registration of Deeds and Properties Wirtschaftliches Engagement in Iran

20 Rechtliche Voraussetzungen
Vertragsgestaltung in Iran: Sowohl mündlicher als auch schriftlicher Vertragsabschluss möglich → Schriftlicher Abschluss ist vorzuziehen → Bei internationalen Verträgen ist schriftlicher Abschluss obligatorisch Unterschriftsberechtigte des iranischen Unternehmens sollten per Firmenstatut geprüft werden und ordnungsgemäß unterschreiben und stempeln Vertragssprache sollte festgelegt werdem: Falls nicht Persisch, wird bei einem Disput im Iran sowieso die offizielle Übersetzung vom Gericht herangezogen Wirtschaftliches Engagement in Iran

21 Rechtsformen für Unternehmen in Iran
Das Zivilgesetzbesuch von Iran unterscheidet nicht zwischen ausländischen und einheimische Unternehmern→ Jede Rechtsform, die im Gesetz enthalten ist, ist auch für den ausländischen Investor wählbar: Aktiengesellschaft Kann sowohl eine private (Sherkat Sahami Khass) als auch eine öffentliche Gesellschaft (Sherkat Sahami Am) sein Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sherkat ba Masouliyat Mahdoud) Offene Handelsgesellschaft (Sherkat Tazamoni) Kommanditgesellschaft (Sherkat Mokhtalete Gheyr Sahami) Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sherkate Mokhtalet Sahami) “anonyme Gesellschaft” (Sherkate Nesbi) Genossenschaft (Sherkate Ta’avoni va Masraf) Achtung: Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden am häufigsten verwendet Achtung: Die Umstellung auf eine andere Rechtsform ist nicht möglich. Alte Firma muss aufgegeben und eine völlig neue gegründet werden. Der Name ändert sich in diesem Fall. Wirtschaftliches Engagement in Iran

22 Rechtsschutz Wahl des Gerichtsstandes/Rechtswahl
Verträge in Iran zwischen einer iranischen und einer ausländischen Partei unterliegen grundsätzlich dem Recht des Ort des Vertragsschlusses („locis regit actum“): Art. 968 Zivilgesetzbuch Freie Gerichtsstandwahl bei Vertragsschluss im Ausland möglich Empfehlung für die Gerichtsstandswahl/Rechtswahl: Vertragsschluss im Ausland ermöglicht Rechtswahl wenn der Handelsvertreter eine iranische Person ist Beweisbarkeit des Vertragsschlusses im Ausland → Notarielle Beglaubigung (Auch wenn keine Formbedürftigkeit) Gerichtsstandsvereinbarung dann mit Mehrwert, wenn Vereinbarung ausländischen Rechts → Schutz vor Klagen vor iranischen Gerichten Wirtschaftliches Engagement in Iran

23 Rechtsschutz Alternative Streitbeilegung
Schiedsgerichtliche Streibeilegung zwischen Privaten in Iran durch Schiedsgesetz geregelt → nach UNCITRAL(United Nations Commission on International Trade Law)-Modellgesetz gestaltet und damit hoher internationaler Standard Anrufung der Schiedsgerichtsbarkeit durch vertragliche Gestaltung: Aufnahme einer Schiedsklausel im Vertrag; auch gesonderte Schiedsvereinbarung möglich: Art. 1(c) Schiedsgesetz bzw. Art. 455 Zivilprozessordnung → Ausschluss der Zuständigkeit iranischer Gerichte Freie Rechtswahl zulässig: Art. 27 Schiedsgesetz Freie Wahl des zuständigen Schiedsgerichts möglich: Art. 20 Schiedsgesetz → z.B. Wahl des international anerkannten Schiedsgericht bei der internationalen Handelskammer (ICC) in Paris Iranische Schiedsinstitutionen: Teheran Regional Arbitration Center (TRAC) Schiedsgericht der iranischen Kammer (ACIC) Schiedskommittee der iranischen Anwaltssozietät Wirtschaftliches Engagement in Iran

24 Geschäftskultur im Iran
Aufbau von Netzwerken: Beziehungsgeschäft immer noch stark ausgeprägt Kommunikation: Gängige Geschäftssprache ist Englisch; Aber: nicht bei allen Unternehmen gegeben und meistens nur im Top-Management Internationale Erfahrung ist im Iran nicht immer vorauszusetzen Meist lange Dauer von Vertragsverhandlungen Sitzungen finden in freundlicher Atmosphäre statt; Hauptgespräch meist im letzten Drittel Empfehlung: Zusammenfassung der Absichten in Form eines Memoramdum of Understanding (MoU) oder Letter of Intent (LoI) Wirtschaftliches Engagement im Iran

25 Persia Associates (International Law Office)
Dr. Alireza Azimzadeh Persia Associates (International Law Office) Ground Floor, No.27, East Rudbar Ave., Mirdamad Blvd., Shariati Ave. PO Box  - Tehran ( ) – Iran Call Center:    Tel.: & Mobile (Iran) : Mobile (Germany): Website:      Wirtschaftliches Engagement im Iran


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