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Veröffentlicht von:Leopold Fleischer Geändert vor über 6 Jahren
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Auf dem Weg zu einem neuen Ökostrom-Fördersystem 7
Auf dem Weg zu einem neuen Ökostrom-Fördersystem 7. Grazer Energierechtstag, 27. April 2017 Benedikt Ennser BMWFW
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Überblick Zur Ausgangslage „Kleine Ökostromnovelle“
„Große Ökostromnovelle“ Energieunionspaket Langfristige Perspektive
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Ausgangslage Warum besteht Handlungsbedarf?
Wartelisten & Optimierungspotenziale legen „kleines Service“ nahe Handlungsaufträge aus dem Regierungsprogramm Anpassungen ohne neuerliche Notifikationspflicht Neuer EU-Beihilferahmen verlangt „großes Service“ Erfordert Systemeingriffe Notifikationspflicht Neue strategische Ausrichtung Energie- und Klimastrategie Energieunionspaket
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„Kleine Ökostromnovelle“
Überblick ÖSG Fördermittel Anlagen-register Verfallsfrist Ausgleichs-energie-minimierung Administra-tives Transparenz ElWOG Gem. Erzeugungs-anlagen Kleinst-erzeuger Monitoring Umsetzung Netzkodizes VVV GWG BKO-Konzession E-ControlG TEN-E-Verordnung Ladepunkte-register ECA-Sonder-vermögen Zweck-widmungen für WKLG, KMU-FördergsG, FTFG KWK-Punkte-Gesetz Biogas-TechnologieabfindungsG
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Änderungen im ÖSG 2012 Fördermittel
Biogas-Nachfolgetarife: 5 x 5 Mio. € Für Tarife gem. Nachfolgetarif-VO Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen Ab kein Kontingent für Biogas-Neuanlagen 1 Mio. € aus Resttopf Kleinwasserkraft Investitionszuschüsse + 4 Mio. p.a., Fördersätze Basis = Regierungsvorlage; laufende Verhandlungen im Nationalrat lassen noch Änderungen erwarten!
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Änderungen im ÖSG 2012 Wegweiser in Richtung „große Ökostromnovelle“
„Smart feed-in“: Kurzfristige Regelbarkeit der Einspeisung Möglichkeit anlagenbezogener Kriterien bei der Reihung von PV-Förderansuchen Fernsteuerbarkeit rohstoffabhängiger Anlagen Explizite Ermächtigung der OeMAG zur Kontrahierung von „Ausgleichsenergie“ Zukunft
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Änderungen im ÖSG 2012 Administrative Anpassungen
Entfall der bescheidmäßigen Anerkennung als Ökostromanlage für rohstoffunabhängige Anlagen Klarstellungen für Leistungsüberschreitung Erstreckung der Verfallsfrist für gereihte Förderansuchen von 3 auf 4 Jahre Umfassendes Auskunfts- und Einsichtnahmerecht für BMWFW und E-Control Bessere Datengrundlage für Herkunftsnachweise Veröffentlichung von Förderungen ab €
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Änderungen im ElWOG 2010 Gem. Erzeugungsanlagen - Eckpunkte
Anschluss an Hauptleitung (Steigleitung) Freiwillige Teilnahme durch ideelle Anteile Vertragliche Aufteilung der Einspeisemengen Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz ¼ Std-genaue Messung, daher Smart Meter (LPZ) Messung/Zuordnung je Zählpunkt durch Netzbetreiber Andere Rechtsvorschriften (ABGB, MRG, WEG 2002, WGG, Bauordnungen etc) bleiben unberührt
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Änderungen im ElWOG 2010 Gem. Erzeugungsanlagen - Anwendungsbereich
Technologieneutral: PV, KWK etc Auch Anschluss von Speicheranlagen möglich Keine Einschränkung bezüglich Verwendungszweck des Gebäudes „Nahebereich“ des Gebäudes – keine Durchleitung durch öff. Netz Faktische Begrenzung durch Anschluss an dieselbe Hauptleitung; gleiche Netzebene der Verbraucher; Vertrag zwischen allen Teilnehmern Quelle: E-Control
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„Große Ökostromnovelle“
Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Beihilferechtliche Anforderungen Prämien statt Einspeisetarife Selbstvermarktung statt Kontrahierungszwang Für Anlagen ab 500 kW, Windkraft ab 3 MW/3 Einheiten Ausschreibungen statt „First come – first served“ Für Anlagen ab 1 MW, Windkraft: ab 6 MW/6 Einheiten Vermeidung von Anreizen zur Einspeisung bei negativen Preisen Öffnung für andere EWR-Staaten
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„Große Ökostromnovelle“
Gestaltungsoptionen Prämien vs Investitionszuschüsse Bei Prämien: Fixe vs gleitende Prämien Mischvarianten: „Cap & Floor“ ua Selbstvermarktung: Kleine Anlagen? Zusatzkosten? Voraussetzung: Fernsteuerbarkeit Negative Preise: Abregelung? Ausschreibungen: Technologieübergreifend? Kleine Anlagen? Häufigkeit? Präqualifikation? Aufbringungmechanismus
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„Große Ökostromnovelle“
Erste Überlegungen Erst Konzept, dann Legistik Generelle Ausrichtung: Energie- und Klimastrategie Investitionszuschüsse für PV besonders geeignet Selbstvermarktung soll zur Reduktion von Ausgleichsenergiekosten beitragen Aufbringung: bereits jetzt hohe Fixkosten pro Zählpunkt Ausweichmanöver Neue Rolle für OeMAG
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Energieunionspaket Mitteilung Saubere Energie für alle Europäer
VO Governance (NEU) VO Elektrizitätsbinnenmarkt RL Elektrizitätsbinnenmarkt VO ACER VO Risikovorsorge (NEU) Strommarktdesign & Konsumenten RL Energieeffizienz RL Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ökodesign-Umsetzungsmaßnahmen Energieeffizienz RL Energie aus erneuerbaren Quellen Erneuerbare Energie Sektoruntersuchung Kapazitäts-mechanismen Bericht Energiepreise und -kosten Bericht EEPR EEEF Bericht Schnellere Innovation
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VO & RL Strombinnenmarkt
Neues für Erneuerbare Institutionen: Aggregatoren, lokale Energiegemeinschaften Anreize für „Demand Response“ Anerkennung aktiver Kunden Kraftwerkseinsatz („Dispatch“) Vorrang für Erneuerbare und KWK bei neuen Anlagen eingeschränkt auf Anlagen < 500 kW (< 250 kW, sobald Anteil mit Vorrang 15 % überschreitet) Abregelung („Redispatch“) Erneuerbarer als letztes Mittel oder bei unverhältnismäßig hohen Kosten oder Gefährdung der Netzsicherheit
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VO & RL Strombinnenmarkt
Auswirkungen & Bewertung Rücknahme des Einspeisevorrangs Anpassung der Vorrangregelung des § 20 ElWOG 2010 und beim Kontrahierungszwang der OeMAG Möglichkeit der Abregelung wirkt kostensenkend Verschiebungen in der Merit Order Quelle: Europäische Kommission, METIS Study S12, Assessing Market Design Options in 2030 (2016)
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RL Erneuerbare Inhalt EU-Ziel: 27 % bis 2030
Vereinfachung von Genehmigungsverfahren Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, Höchstfrist 3 Jahre Vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen und Repowering Öffnung der Förderregelungen Ab 2021 mind. 10 % für Anlagen in anderen MS Mainstreaming bei Wärme/Kälte Erhöhung des Anteils Erneuerbarer um mind. 1 % pro Jahr Neuregelung von Biokraftstoffen
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RL Erneuerbare Auswirkungen & Bewertung
Erfordert weitere Anpassung des Fördersystems Inklusive ÖSG 2012 Vielfach sind Kompetenzen der Länder berührt ZB Mainstreaming bei Wärme/Kälte, Einrichtung von „One- Stop-Shops“, Förderungen Präzisierungen im RL-Vorschlag erforderlich Ua bezüglich lokaler Energiegemeinschaften
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Langfristige Perspektive
Wohin geht die Reise? Ziel ist annähernd (bilanzieller) 100 % Strom- Eigendeckungsgrad bis 2030 Siehe Arbeitsprogramm der Bundesregierung Dekarbonisierung des Kraftwerksparks wird maßgeblich vom EU-Emissionshandel abhängen Sektorkopplung: Strom Mobilität, Wärme/Kälte Mögliche Trennung der AT-DE Strompreiszone könnte Großhandelspreise für Österreich erhöhen
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Langfristige Perspektive
100 % Erneuerbare im Stromsektor? Legistisch einfach... Technisch möglich... Quelle: Obelix GmbH & Co.KG
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Benedikt Ennser Leiter der Abteilung Energie - Rechtsangelegenheiten Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0)
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