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Ökostrom-Ausschreibungen
Mag. Peter Molnar
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Anteile Energieträger Ö
2 Quelle: Statistik Austria 2008
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Ökostrom in Österreich
Abgabe an öffentliche Netze 55,4 TWh 8,1 % aus Ökostromanlagen (ohne Wasserkraft): 3,6% Wind 3,4% Biomasse 0,9% Biogas 0,2% Sonstige (Geothermie, PV,…) (rd. 9% Kleinwasserkraft, rd 50-52% Großwasserkraft)
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Entwicklung Marktpreis in Ö
4 + 247% + 70% Quelle: E-Control, 2010
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Stromkennzeichnung
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Vergabegrenzen für Lieferaufträge
Direktvergabe bis EUR nto (für die gesamte Dauer des Liefervertrages max 4 Jahre) > bis < EUR: Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (österreichweit) = EUR: offenes Verfahren oder nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung (EU-weit)
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Bestbieterprinzip Bsp ÖkoBeschaffungsservice (ÖBS Vlbg) Preis 45% Umweltgerechtheit der Leistung 13%
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Ausschreibungen Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen ist zulässig und sinnvoll Bei Stromprodukten können z.B. die Anforderungen des Umweltzeichen gefordert werden Wichtig! Unterscheidung und Trennung von - Eignungskriterien: auf den Leistungsinhalt abgestimmte Mindestanforderungen an Bewerber bzw Bieter - Zuschlagskriterien: bei Bestbieterprinzip mit Festlegung des Verhältnis Ihrer Bedeutung
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Bestbieterprinzip Bei einer Ausschreibung nach dem BestbieterInnen-Prinzip müssen öffentliche Auftraggeber bereits in der Ausschreibung die Gewichtung der Zuschlagskriterien festlegen Es gibt ein EuGH Urteil von 2003, welches eine 45 % Gewichtung bei Umweltkriterien jedenfalls als zulässig erklärt Eine noch höhere Gewichtung könnte ev. von einem Bieter / einer Bieterin eingeklagt werden. Dies müsste dann erst wieder gerichtlich ausgefochten werden
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Zuschlagskriterien
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Bewertung
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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Ausschreibungskriterien
Festlegung der Anforderungen - Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung - Technische Spezifikationen - Umweltzeichen - Produktionsprozesse u. -methoden Auswahl der Bieter - Auschlussgründe - Technische Leistungsfähigkeit Zuschlagserteilung - Zuschlagsverfahren - Zuschlagskriterien Auftragsausführungklauseln
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Ausschreibungskriterien
Bauaufträge Dienstleistungsaufträge Lieferaufträge Auftragsgegenstand ist grundsätzlich frei, jedoch ist Primärrecht zu beachten - Gleichbehandlung - Nichtdiskriminierung z.B. muss Anforderungen eines Gütesiegels entsprechen
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Billigstbieterprinzip: Angebot mit niedrigsten Preis
Bestbieterprinzip: Technisch und wirtschaftlich günstiges Angebot
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CO2-Äquivalente
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