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Rechtliche Grundlagen für den Schwimmunterricht in der Schule (www.bewegung.ac.at)www.bewegung.ac.at §

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Grundlagen für den Schwimmunterricht in der Schule (www.bewegung.ac.at)www.bewegung.ac.at §"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Grundlagen für den Schwimmunterricht in der Schule (www.bewegung.ac.at)www.bewegung.ac.at §

2 Rechtliche Grundlagen - Übersicht Unterricht: Pflichtgegenstand Freigegenstand Unverbindliche Übung Schulveranstaltung: z.B.: Schwimmwoche, Schulbezogene Veranstaltung Schwimmerlass - Rundschreiben 22/2003 Richtlinien für die Durchführung - RS 17/2014 Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit – RS 16/2014 Lehrplan der Schule Bekleidung, Piercing und Körperpflege – RS 20/2003

3 Schwimmerlass (RS 22/2003)  die Beschaffenheit von Schwimmbädern oder ähnlichen Einrichtungen,  die Gruppengröße und Koedukation von Schülerinnen und Schülern beim Schwimmunterricht,  die Anforderungen an die Lehrkraft zur Unterrichtserteilung,  Sicherheitsbestimmungen (z.B.: Anfängerschwimmunterricht),  Hygiene und Gesundheitserziehung,  Hinweise auf Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes

4 Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (RS 17/2014) 4.1 Begriffsdefinitionen Bewegungserzieher/in Volksschullehrer/in Sonderschullehrer/in Begleitlehrer/in Begleitperson Leitung, Begleitung, Externe

5 Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (RS 17/2014) 6.7 Schwimmen  Anforderung an die Lehrkraft (insbesondere für Volksschullehrer/in, Sonderschullehrer/in, Begleitlehrer/in, Begleitpersonen) zur Unterrichtserteilung,  Organisation (insbesondere Baden in offenen Gewässern),  Sicherheit (insbesondere Bekleidung der Lehrperson, Beaufsichtigung bei Tauchübungen)

6 Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (RS 17/2014) 6.8 Segeln; 6.12 Surfen Ausbildung (…facheinschlägig …) Organisation (z.B. Ausrüstung im einwandfreien Zustand) Sicherheit (z.B. Allroundschein 1, Schwimmweste,…) Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/oder Vereine

7 Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (RS 17/2014) 6.1 Befahren stehender und fließender Gewässer Ausbildung Organisation Rafting Sicherheit Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/oder Vereine

8 Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport und bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (RS 16/2014) Einschätzung vom Lehrer/in im Einzelfall Ausbildung/Fortbildung/Berufserfahrung/Eigenkönnen Aktuellen Stand der Sportart (Didaktik und Methodik) Ausreichende Kenntnisse für die betreffende Sportaktivität Erforderliche Voraussetzungen meiner Schülerinnen und Schüler Richtiges Einschätzen des Verhaltens meiner Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Situation aufgrund meiner Erfahrung Sicheres Ausüben der Sportaktivität (z.B. Zustand der Sportgeräte, Gruppengröße, etc.) Rechtliche Rahmenbedingungen Sportartspezifische Sicherheitsmaßnahmen Erforderliche (Sicherheits-)Ausrüstung

9 Bekleidung, Piercing und Körperpflege (RS 20/2003) Bekleidung (z.B. keine Alltagskleidung) Schutzausrüstung Uhren und Schmuck (z.B. Körperschmuck, „Freundschaftsbänder“) Körperpflege (u.A. genügend Zeit) Information zum Piercing


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