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Die Aufgaben der Eltern-VertreterInnen 2008/09 Das „Einsteigerpaket“ für ElternvertreterInnen im EV und SGA, Aufgaben der EV-Organe, etc. finden Sie.

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1 Die Aufgaben der Eltern-VertreterInnen 2008/09 Das „Einsteigerpaket“ für ElternvertreterInnen im EV und SGA, Aufgaben der EV-Organe, etc. finden Sie unter:

2 Aufgaben der Klassen-ElternvertreterInnen
Kontakt mit den Klasseneltern (wichtig dafür: möglichst vollständige Klassenlisten mit Telefonnummern und -Adressen!) Organisation von Klassenelternabenden (Klassenforen) Zusammenarbeit mit dem Klassenvorstand und den anderen LehrerInnen Information der Eltern über Beschlüsse von EVA- und SGA-Sitzungen Vertretung der Klassen in den Schulgremien (EVA, SGA) Unterstützung gemeinsamer Anliegen mehrerer Eltern Unterstützung der Aktivitäten der Klasse

3 Aufgaben des Elternvereins
Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Direktion und Lehrer/innen die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses mit denen der Schule abzustimmen Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler/innen z.b. bei Schulveranstaltungen (keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit!) Veranstaltungen informativer, bildender, gesellschaftlicher und ähnlicher Art abzuhalten bzw. zu fördern.  die für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schule im Einvernehmen mit der Schulleitung und den Lehrern und erforderlichenfalls mit der zuständigen Schulbehörde auszugestalten Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel an der Verwirklichung der Aufgaben der österreichischen Schulen im Sinne der Schulorganisation mitzuwirken die den Elternvereinen auf Grund schulunterrichtsgesetzlicher Bestimmungen übertragenen Rechte und Mitsprachemöglichkeiten wahrzunehmen die Schule, Mitglieder des Vereines sowie die Schüler/innen in schulischen Angelegenheiten zu unterstützen.

4 Der Schulgemeinschafts-Ausschuss
Dem SGA gehören der/die Schulleiter/in und je drei Vertreter/innen der Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigten an. Es werden auch je drei Stellvertreter benannt, sie haben dort das Recht, an der Diskussion teilzunehmen, das Stimmrecht haben aber nur drei Vertreter jeder Gruppe. Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen Entscheidungen über a) mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen) b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung (Versicherungsschutz) c) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen d) die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1 SchUG e) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen f) die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2 SchUG g) die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung h) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes i) Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen l) schulautonome Schulzeitregelungen m) die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien n) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern o) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen p) Die Beschlussfassung über den Termin der Wiederholungsprüfungen


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