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NEUER ARZTTARIF SCHWEIZ 2017 STAND DER ARBEITEN SCR 2016, SVMTRA DAVOS, 20.05.2016 Dr. med. Tarzis Jung Präsident SGR-SSR Leiter Ressort Tarife Chefarzt.

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1 NEUER ARZTTARIF SCHWEIZ 2017 STAND DER ARBEITEN SCR 2016, SVMTRA DAVOS, 20.05.2016 Dr. med. Tarzis Jung Präsident SGR-SSR Leiter Ressort Tarife Chefarzt Radiologie, Stadtspital Waid ZH

2 AGENDA 1.Vorgaben zur Tarifrevision 2.Subsidiäre Kompetenz der Bundesrates 3.Stand der Arbeiten 4.Was ändert sich im neuen Tarif 5.Vergleich des alten mit dem neuen Tarif 6.Wie weiter? 7.Empfehlungen der SGR-SSR zur Urabstimmung der FMH 2

3 1. VORGABEN ZUR TARIFREVISION  Wirtschaftlichkeit (Art. 32 Abs.1 KVG)  Kostenneutralität (Art. 59c Abs. 1 KVV)  Bericht der EFK zu Tarmed (November 2010)  Bessere Vergütung der ärztlichen Leistung  Anpassungen der technischen Leistungen an die Produktivitätsfortschritte  Masterplan Hausarztmedizin  Besserstellung der Grundversorger Tarifsenkungen in der Bildgebung! 3

4 2. SUBSIDIÄRE KOMPETENZ BUNDESRAT Bundesrat Berset hat die Besserstellung der Grundversorger mit einem direkten Eingriff ins Tarifsystem im Herbst 2015 durchgesetzt. Rechtliche Grundlage (Artikel 43 Absatz 5 bis KVG) Der Bundesrat hat die Kompetenz, Anpassungen an der Tarifstruktur vorzunehmen, wenn  sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist oder  sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. 4

5 3. STAND DER ARBEITEN  Tarifsystem Tarmed wurde vollständig überarbeitet.  Zusammenarbeit von H+, MTK und FMH  Helsana im Beobachterstatus anwesend  Die Arbeitsgruppe hat den Tarif revidiert und eingereicht.  Nachträgliche Senkung aller Tarifpositionen um 27% um die Kostenneutralität zu gewährleisten (sog. Normierung) Der eingereichte Tarif hat durch die Normierung die betriebswirtschaftliche Basis verloren! 5

6 4. WAS ÄNDERT SICH IM NEUEN TARIF? (1) Dignitäten  quantitative Dignität wurde gestrichen  qualitative Dignität auf das Minimum reduziert Betriebsstelle wird aufgelöst  Koordinationsaufwand und Raumbedarf werden in die Spartenberechnung und in den Befund intergiert 6

7 4. WAS ÄNDERT SICH IM NEUEN TARIF? (2) Neue Position für  Strahlenschutz bei CT, Durchleuchtung und Angiographie  PACS bei CT, MRI, Durchleuchtung, Angiographie  Befundposition für jede Sparte Zugang zu den Grundleistungen  Arbeit in Abwesenheit des Patienten  Arbeit in Anwesenheit des Patienten 7

8 5. VERGLEICH TARMED 1.08 MIT ATS-TMS CT UNTERSUCHUNGEN UND ANGIOGRAPHIE 8 TarifpositionTarmedats- tms Med. Leistungen Region++ Region, weitere Serie+ Wechselzeit++ Betriebsstelle+ Grundleistungen+ Zusatzpauschalen (RIS/PACS; StSch)+; + Befund und Bericht an Zuweiser+

9 5. VERGLEICH TARMED 1.08 MIT ATS-TMS MRI UNTERSUCHUNGEN 9 TarifpositionTarmedats- tms Med. Leistungen Region nativ++ Region mit KM i.v.++ Wechselzeit++ Betriebsstelle+ Grundleistungen+ Zusatzpauschalen (RIS/PACS)+ Befund und Bericht an Zuweiser+

10 5. VERGLEICH TARMED 1.08 MIT ATS-TMS RÖNTGEN UND ULTRASCHALL 10 TarifpositionTarmedats- tms Med. Leistungen Region++ jede weitere Darstellung++ Wechselzeit++ Betriebsstelle+ Grundleistungen+ Zusatzpauschalen (RIS/PACS) Befund und Bericht an Zuweiser+;+

11 5. VERGLEICH TARMED 1.08, BR MIT NEUEM ARZTTARIF MIT NORMIERUNG Ertrag einer Sitzung, privates Institut, ohne Medikamente 11 SparteEinbusse in % Mittelwert In % BeispielEinbusse In % Röntgen-27 bis -58- 39 %Thorax dv/ seitlich - 44 % CT-11 bis -58- 38 %Abdomen nativ/Km i.v. - 29 % MRI-20 bis -40- 27 %Schädel nativ/Km i.v. - 33 %

12 6. NEUER ARZTTARIF: WIE WEITER? (1) Variante 1: Der neue Tarif wird in der Urabstimmung angenommen, von den Tarifpartnern eingereicht und vom BAG genehmigt.  Nachbesserungen des eingereichten Tarif sind vor Inkraftsetzung kaum möglich.  Anträge anlässlich der jährlichen Tarifrevisionen sind kurzfristig wenig erfolgversprechend.  Die SGR-SSR wird Dringlichkeitsanträge einreichen wie 2004 nach der Einführung des neuen Tarifsystem Tarmed 12

13 6. NEUER ARZTTARIF: WIE WEITER? (2) Variante 2: Der neue Tarif wird in der Urabstimmung verworfen.  Das Projekt Tarifrevision ist gescheitert.  Nachverhandlungen sind möglich.  Das BAG wird in subsidiärer Kompetenz den neuen Arzttarif festsetzen (Artikel 43 Absatz 5 bis KVG)  Eine datenbasierte Anhörung vor dem BAG ist möglich (Kostenvergleich, Kostenstudie, Referenzspital) 13

14 7. EMPFEHLUNGEN DER SGR-SSR ZUR LAUFENDEN URABSTIMMUNG DER FMH Die SGR-SSR rät alle 5 Fragen und die 2 Stichfragen mit nein zu beantworten.  3 mal nein zu den neuen Tarifen  2 mal nein zum individuellen ärztlichen Faktor  2 mal nein zu den neuen Grundverträgen KVG/UVG  7 mal nein zu den Anträgen der FMH 14

15 WIE STARK FALLEN DIE TARIFE DER BILDGEBUNG? Die Tarife werden markant fallen! Das Genehmigungsverfahren verunmöglicht eine zuverlässige Prognose. 15


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