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Grundsätzliches Studiumaufbau nach StBAPO:  Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (G I)  Grundstudium nach der Zwischenprüfung (G II und G III)  Hauptstudium.

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Präsentation zum Thema: "Grundsätzliches Studiumaufbau nach StBAPO:  Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (G I)  Grundstudium nach der Zwischenprüfung (G II und G III)  Hauptstudium."—  Präsentation transkript:

1 Grundsätzliches Studiumaufbau nach StBAPO:  Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (G I)  Grundstudium nach der Zwischenprüfung (G II und G III)  Hauptstudium Bachelor nach unserer Bachelorordnung: 27 Module, die alle bestanden werden müssen. Studiendekan Prof. Stefan Faiß1

2 Schriftliche Arbeiten Grundstudium I: Aufsichtsarbeiten und Zwischenprüfung Grundstudium II: Aufsichtsarbeiten Grundstudium III: Abschlussklausuren Hauptstudium: Aufsichtsarbeiten und Laufbahnprüfung Studiendekan Prof. Stefan Faiß2

3 Laufbahnprüfung und Bachelor Zu unterscheiden sind: 1. Laufbahnprüfung (Bestehen Voraussetzung für die Übernahme in den gehobenen Dienst) und 2.Bachelor of Laws (Bestehen aller Module erforderlich; ggf. Modulwiederholungsprüfungen im G II und Hauptstudium) Studiendekan Prof. Stefan Faiß3

4 Laufbahnprüfungsnote Die Zusammensetzung der Laufbahnprüfungsnote ergibt sich aus der Steuerbeamtenausbildungsprüfungsordnung (StBAPO). Grundlage für die Notenbildung hierfür sind schriftliche Prüfungen, Dozentenurteile und mündliche Prüfungen. Studiendekan Prof. Stefan Faiß4

5 Bachelornote Die Zusammensetzung der Bachelornote ergibt sich aus der Bachelorordnung. Für das Bestehen des Bachelor of Laws ist das Bestehen aller 27 Module erforderlich. Das Ergebnis der einzelnen bestandenen Module fließt in unterschiedlicher Wertigkeit in die Gesamtbachelornote ein. Studiendekan Prof. Stefan Faiß5

6 Schriftliche Arbeiten im G I Aufsichtsarbeiten im Dezember in den Fächern: 1. Abgabenordnung (3 Stunden) 2. Einkommensteuer (3 Stunden) 3. Umsatzsteuer (3 Stunden) 4. Bilanzsteuerrecht (3 Stunden) 5. Öffentliches Recht (3 Stunden) Studiendekan Prof. Stefan Faiß6

7 Schriftliche Arbeiten im G I Tests Mitte Januar mit je 1,5 Stunden: Bewertung Privatrecht Studiendekan Prof. Stefan Faiß7

8 Schriftliche Arbeiten im G I Zwischenprüfung Mitte Februar in den Fächern: 1. Abgabenordnung (3 Stunden) 2.Öffentliches Recht (3 Stunden) 3.Einkommensteuer (3 Stunden) 4.Umsatzsteuer (3 Stunden) 5.Bilanzsteuerrecht (3 Stunden) Studiendekan Prof. Stefan Faiß8

9 Wertigkeit der AA und der Tests nach StBAPO im G I Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten und den Tests in den Fächern Bewertung und Privatrecht bilden die Grundlage für das Dozentenurteil. Das Dozentenurteil jedes dieser Fächer geht mit rund 0,71% in die Note der Laufbahnprüfung ein (Alle 7 Fächer also mit 5%, bei gleicher Wertigkeit) Studiendekan Prof. Stefan Faiß9

10 Wertigkeit der Zwischenprüfung nach StBAPO Die Ergebnisse der Zwischenprüfung gehen nicht in die Laufbahnprüfungsnote ein, zählen also nicht. Nach StBAPO müssen allerdings mindestens 3 der 5 ZP-Klausuren mit mindestens 5 Punkten bestanden und 200 Punkte erreicht werden. Nur dann kann das Studium fortgesetzt werden. Wiederholerklausuren für Durchfaller im Mai. Studiendekan Prof. Stefan Faiß10

11 Wertigkeit der Zwischenprüfung nach StBAPO Die zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen 200 Punkte errechnen sich wie folgt: 1.Durchschnitt der Zwischenprüfungen x 30 (= max. 15 x 30 = max. 450 Punkte) 1.Durchschnitt der Dozentenurteile im G I x 10 (= max. 15 x 10 = max. 150 Punkte) Maximal erreichbar sind demnach 600 Punkte; 200 sind zum Bestehen der ZP erforderlich. Studiendekan Prof. Stefan Faiß11

12 Wertigkeit der Zwischenprüfung und Tests nach Bachelorordnung Das schriftliche Ergebnis der Zwischenprüfungen: Jeweils 1,6% Das Dozentenurteil auf Basis der Tests (Bewertung und Privatrecht): Jeweils 1 % Studiendekan Prof. Stefan Faiß12

13 Bestehen der Bachelormodule Alle Bachelormodule müssen bestanden werden, d.h. in den Zwischenprüfungen müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden und in den Dozentenurteilen der Fächer Bewertung und Privatrecht müssen im Dozentenurteil ebenfalls mindestens 5 Punkte erreicht werden. Ansonsten: 15-minütige mündliche Modulwiederholungsprüfung pro nicht bestandenem Modul Anfang des G II beim Fachdozenten des G I. Studiendekan Prof. Stefan Faiß13

14 Beispiel Bestehen der Bachelormodule Fach1. Prüfung2. PrüfungNote Bachelor- modul Mündliche Modulprüfung AO88 USt55 Bil3-X ESt2-X ÖR55 ZP bestandenZP Wiederholer entfällt Studiendekan Prof. Stefan Faiß14

15 Beispiel Bestehen der Bachelormodule Fach1. Prüfung2. PrüfungNote Bachelor- modul Mündliche Modulprüfung AO848 USt575 Bil33-X ESt266 ÖR455 ZP nicht bestanden ZP bestanden Studiendekan Prof. Stefan Faiß15

16 Wertigkeit der AA im G I nach der Bachelorordnung Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten und die Dozentenurteile auf Basis der AA fließen nicht in die Bachelornote ein. Studiendekan Prof. Stefan Faiß16

17 Beispiel: Bestehen ZP und Bachelor Laufbahnprüfung StBAPO Bachelor BO AA - ESt - - Bil - - AO - - USt - - ÖR - Test - Bew - - PR - Doz. beurt. 25 % nicht änderbar + ESt + Bil + AO + USt + ÖR + Bew + 10 % + PR + Prüfung 75 % + ESt + + Bil + + AO + + USt + + ÖR + --- Summe mind. 200 + mind. drei Prüfungsarbeiten mit mind. 5 Punkten In allen 7 Modulen mind. 5 Punkte Studiendekan Prof. Stefan Faiß 17

18 Beispiel ZP zunächst nicht bestanden Laufbahnprüfung Bachelor Doz. beurt. Schriftl. Prüfung 1.Noten der 1. ZP bleiben bestehen, soweit mind. 5 Punkte 2.Sofern in den übrigen Fächern bei der 2. ZP mind. 5 Punkte, sind diese maßgebend. 3.Sofern nicht in allen 5 Prüfungsfächern mind. 5 Punkte (aber mind. in 3 verschiedenen Fächern) Mdl. Wiederholungspr üfg. In dem einen bzw. in den beiden schriftl. Prüfungsarbeiten ============== keine Änderung komplette Wiederholung, es zählen nur die Ergebnisse der 2. Prüfung (Wdhl.Prfg.) Ergebnis der 2. Prüfung Summe mind. 200 + mind. 3 Prüfungsarbeiten mit mind. 5 Punkten Fächer Bew + PR Falls Dozentenurteil schlechter als 5 Punkte mdl. Wiederh.prfg. Fazit: mdl. Modulwiederh. In max. 4 Fächern ja ZP bestanden nein ZP nicht bestanden keine Forts. Studium/Aus b. möglich Falls Prüfung auf Anhieb nicht bestanden Studiendekan Prof. Stefan Faiß 18

19 Wahlpflichtfächer siehe auch § 15 Abs. 5 BO Im G II: 30 Präsenzstunden Anmeldung: Anfang des G II Im G III: 30 Präsenzstunden Anmeldung: Ende des G II Präsenzpflicht in beiden Studienabschnitten. Jeweils ein Vortrag zu einem steuerlichen Thema halten. Studiendekan Prof. Stefan Faiß19

20 Viel Erfolg ! Studiendekan Prof. Stefan Faiß20


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